Mit Lernfahrausweis Person hintendrauf gefahren

  • was jetztnervt ist das ich wahrscheinlich einen Termin beimJugendanwalt bekomme und das wegen so einer Sache.

    Also wegen sowas kriegt man einfach einen Strafbefehl nach Hause - es sei denn, dem Jugendanwalt ist es gerade ein wenig langweilig.

  • Achso oke,


    Ja ich kenne mich wirklich nicht aus mit diesem Zeug
    ich bin einfach ein junger Typ der sein Leben geniessen will.
    Danke für eure Antworten, halte euch wie gesagt auf dem laufenden

  • Tja junger Typ der das Leben genießen will. Du hast da eine Dummheit begangen. Wie schlimm es moralisch gesehen ist, sei jedem selbst überlassen. Doch nimm die Strafe wie sie auch ausfallen wird und steh zu deinen Fehlern. Denn dies zeigt, ob du auch ein Mann wirst, oder ein Jüngling bleibst, der das Leben genießen kann. :winking_face:

    Hat die Blume einen Knick, dann war der Schmetterling wohl zu dick.

  • @Limmattiger
    Vermutlich hast du was das Jugendstrafverfahren anbelangt recht, aber im Verwaltungsrecht gelten andere Regeln. Im Rahmen einer Sicherheitsprüfung darf fast jeder Beweis verwertet werden, selbst Informationen von Drittpersonen und bei Erwachsenen komplett gelöschte VOSTRA-Einträge, wenn die Behörde davon irgendwie Kenntnis erlangt. Ein Freund musste im Militär genau diese Erfahrung im Zusammenhang mit mehreren SVG-Übertretungen machen. Zum Militärdienst wurde er zugelassen, nicht aber zur Offiziersschule. Dazu gibt es auch Präzedenzfälle des Bundesverwaltungsgerichtes, deshalb finde ich es wichtig zu wissen, dass die Daten eben trotzdem irgendwo gespeichert werden.
    Wenn Remington also eine militärische Karriere einschlagen möchte, sollte er sich nicht allzu viel zu Schulden lassen kommen, auch nicht mehrere Übertretungen. Dies gilt für jeden Beruf, für den eine Sicherheitsprüfung notwendig ist.


    @Remington01
    Ja mach das und hoffe, du kommst mit einem blauen Auge davon. :winking_face:

  • Echt jetzt! Mit einem blauen Auge davonkommen? Natürlich kommt er mit einem blauen Auge davon. Was wird wohl die Strafe für so ein Pipifax sein?
    Mit Sicherheit kein Lebenslänglich und auch nichts wirklich einschneidendes.
    :upside_down_face:

    Hat die Blume einen Knick, dann war der Schmetterling wohl zu dick.

  • Da gehen die Wogen ja ganz schön hoch. :grinning_squinting_face: Und nein, ich bin kein verklemmter Bünzli, der wegen so einem Pipifax einen Aufstand macht. Ich habe mir schon Schlimmeres zu Schulden kommen lassen, wurde deswegen bestraft und lebe immer noch. :winking_face: Ich wollte Remington nur mögliche Konsequenzen aufzeigen. Wie er sich dann in Zukunft verhält, entscheidet er selbst.



    @Limmattiger
    Soweit ich mich erinnern kann, ist der Fall noch nicht alt. Falls du ihn lesen willst, werde ich ihn suchen und dir per PN schicken, sobald ich genug Zeit habe. Jetzt fahre ich erst einmal in die Kurzferien.

  • Ein Freund musste im Militär genau diese Erfahrung im Zusammenhang mit mehreren SVG-Übertretungen machen.

    War dein Freund nicht Jugendlicher, so sind die Einträge für die Behörden mindestens 10 Jahre sichtbar.
    Mehrere oder gar noch gleichartige Übertrettungen im gleichen Rechtsgebiet sind natürlich zimllich schlecht: Fehlende Einsicht, fehlendes Lernverhalten und generell lasche Einstellung gegenüber der Rechtsordnung.


    Im ADMAS ist man zwischen 5 und 10 Jahre verzeichnet. Dies kann aber nicht für die Sicherheitsüberprüfuung verwendet werden.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Danke für die Rückmeldung.


    Ein Verweis ist die geringstmöglich Strafe für einen Jugendlichen. Aber anscheinend werden auch im Jugendstrafrecht fleissig Gebühren abgerechnet.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!