Mal eine Frage

  • Heute im Geschäft sagte ein Temporär Angesteller, es wäre auf Autobahn-Raststätten verboten in der kompletten Motorrad Kluft den Laden zu betreten. das wäre wegen dem verhüllungs verbot, und man könne dafür bestraft werden.

    Meine Frage, ist das so? --> ich bin ab und zu (oft) auf der autobahn unterwegs halt einfach weil das Motorrad mein Altagsfahrzeug ist, und auf Reisen um in einer anständigen Zeit von A nach B zu kommen sind die Autobahnen ziehmlich praktisch. ich hab ihm gesagt mir wäre das unbekannt, aber ob das so ist weiss ich nun auch nicht darum frag ich nun halt hier.


    Lg Noemi

    Motorcyclist because Motorcycle


    Ride Safe

    Einmal editiert, zuletzt von Noemi123 (16. Mai 2017 22:21)

  • Steht auch meistens auf den Eingangstüren, dass man den Helm abnehmen soll... find ich nichts als anständig.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

    2 Mal editiert, zuletzt von Boo (16. Mai 2017 18:44)

  • Und auch den allfälligen Halswärmer vom Gesicht ziehen :winking_face:

    Geschäfte immer ohne Helm auf dem Kopf und Tuch vor dem Gesicht zu betreten wurde uns im Grundkurs dringend empfohlen.

  • Ist wie überall in der Schweiz, man muss erkennbar sein. Helm weg und gut ist. (Nein, den Klapphelm öffnen reicht da nicht :smiling_face:

    Kurvenfieber ist eine Krankheit die nur durch erhöhte Schräglage kuriert werden kann!

  • Heute im Geschäft sagte ein Temporär Angesteller, es wäre auf Autobahn-Raststätten verboten in der kompletten Motorrad Kluft den Laden zu betreten. das wäre wegen dem verhüllungs verbot, und man könne dafür bestraft werden.

    Sobald der Helm ab ist, ist die Kluft nicht mehr komplett. :grinning_squinting_face:

    So weit stimmts ja. :smiling_face_with_halo:

    Strafe gibts keine. Ausser dass du nicht bedient wirst so lange du im Helm rumläufst.

    Vermummungsgebote gibts erst in einzelnen Kantonen.

    This Space Intentionally Left Blank

  • Habt ihrs langsam? Es gibt kein eidg. Gesetz - ausser im Tessin und bei Demo's - die ein Verhüllen verbieten würde. Aber da der Hausherr die Regeln bestimmen kann, kann er verlangen, dass sein Laden ohne Helm auf den Kopf betreten wird. Geht ja vor allem gegen diese nervigen Pistolieros, die auf Kleingeldeinsammeltour gehen. Wenn der Verkäufer ängstlich ist, steht dann am Ausgang ein paar freundliche mit Maschinenpistolen.

  • Es ist so wie der Tiger schreibt. Was bei der Frage nicht ganz heraus kommt, was ist der Zweck des betreten des Geschäftes?
    Also bei einem Überfall würde ich Ihn anlassen :grinning_squinting_face:

    Gruss Endurist

    XT1200, Garmin zumo660, Garmin Virb XE

  • Ich habe mal was in die Richtung gelesen dass es in Deutschland strafbar ist/sein kann wenn Du in voller Töff-Montur an eine Demo gehst. Die Polizei geht davon aus das wenn Du "gepanzert" an eine Demo gehst eine gewisse Gewaltbereitschaft hast....