Heute im Geschäft sagte ein Temporär Angesteller, es wäre auf Autobahn-Raststätten verboten in der kompletten Motorrad Kluft den Laden zu betreten. das wäre wegen dem verhüllungs verbot, und man könne dafür bestraft werden.
Meine Frage, ist das so? --> ich bin ab und zu (oft) auf der autobahn unterwegs halt einfach weil das Motorrad mein Altagsfahrzeug ist, und auf Reisen um in einer anständigen Zeit von A nach B zu kommen sind die Autobahnen ziehmlich praktisch. ich hab ihm gesagt mir wäre das unbekannt, aber ob das so ist weiss ich nun auch nicht darum frag ich nun halt hier.
Lg Noemi