Habt ihrs langsam? Es gibt kein eidg. Gesetz - ausser im Tessin und bei Demo's - die ein Verhüllen verbieten würde. Aber da der Hausherr die Regeln bestimmen kann, kann er verlangen, dass sein Laden ohne Helm auf den Kopf betreten wird. Geht ja vor allem gegen diese nervigen Pistolieros, die auf Kleingeldeinsammeltour gehen. Wenn der Verkäufer ängstlich ist, steht dann am Ausgang ein paar freundliche mit Maschinenpistolen.
Danke Limattiger dann ist es also nicht verboten ausser eben im Tessin und demos und wenn der hausherr es verlangt. aber nicht strafbar.