Revision der Führerausweisvorschriften 2019-2021 (a.k.a OPERA-3)

  • Ich bin also bis 11/2021 gesperrt, richtig?

    Wenn dann der LFA abgelaufen ist. Im Prinzip ja, aber es sind soweit ich weis nur zwei Jahre. Also bis. 11/2020

    Ist die Konsequent jetzt die das ich ab 12/2021 einen LFA bis 35kw beantragen kann und dann 2 oder 4 Jahre(?) warten muss bis ich A unbeschränkt fahren dürfte?

    2 Jahre A beschränkt 35 kW. Da du aber schon 11/2020 einen LFA beantragen kannst, hast du noch die chance einen für A unbeschränkt zu ergattern. ich empfehle dies aber erst Mitte 12/2020 zu machen, so dass es noch ein paar schneefreie tage im April für den Grundkurs gibt. Ansonsten muss man den dann im Tessin machen.

    Erstee ist ohne zu fahren abgelaufen da ich seiner Zeit keinen Termin für die Grundschulung 1 bekommen habe.

    Kann ich kaum glauben. Grundkurs kann bei einem beliebigen Fahrlehrer irgendwo in der Schweiz gemacht werden. Irgendwo in einem der 26 Kantone hätte es sicher einen Fahrlehrer mit einem freien Termin gegeben.

    Da der Direkteinstieg wegfällt heisst das komplette Prüfung inkl. Ersthelferkurs etc., richtig?

    Nein. Direkteinstieg bedeute nur, dass man mit 25 direkt A offen/unbegrenzt machen kann. Mit der Prüfung und Ersthelfer/Nothelferkurs hat dies nichts zu tun. Wenn Du schon die Kategorie B, C, D, B1, C1, D1 oder A1 hast, dann braucht es weder einen Nothelfer noch eine Theorieprüfung. Weder Heute noch in Zukunft. Hast Du weder B, C, D, B1, C1, D1 noch A1, dann braucht es einen gültigen Nothelfer und eine gültige Theorieprüfung. Heute wie in der Zukunft.

    Des weiteren wurde irgendwo (finde ich nicht in der Vorlage) erwähnt das die Grundschulung in der Gruppe wegfällt und man die 12 Pflichtstunden im Einzeltraining machen muss, stimmt das?

    Nein. Das mit der Grundschulung in der Gruppe bleibt. Gut, theoretisch könnte dies ändern, denn das ASTRA ist mit Art. 19a VZV, der nicht verändert wird, berechtig Inhalt und Gestaltung der Grundschulung zu bestimmen. Das kann es theoretisch aber auch schon morgen tun. Was sich ändert, ist das die Grundschulung für A1 wie A neu 12 Stunden dauern wird. Und dass, wenn man die Grundschulung einmal gemacht hat, diese nicht mehr wiederholen muss. Was mir nicht ganz klar ist, ob dann neu beim Aufstieg von A1 auf A die Grundschulung auch 12 Stunden dauert oder sie dann komplett entfällt.

    Kann ich theoretisch irgendwo (Zürich?) den "Idiotentest / MPU" machen

    Es gibt ein Forums Mitglied welches dies gemacht hat. Evtl. meldet es sich und kann dir Erfahrung und Tipps dazu geben.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    2 Mal editiert, zuletzt von RebelFazer (15. Mai 2019 20:31)

  • du könntest auch diese Saison die A-35kw Prüfung machen. Du musst dann halt 2 Jahre gedrosselt fahren kriegst dann aber in 2 Jahren das "Upgrade" auf A-Unbeschränkt geschenkt. (das ganze Idiotentest-Gedööns entfällt...)

  • du könntest auch diese Saison die A-35kw Prüfung machen. Du musst dann halt 2 Jahre gedrosselt fahren kriegst dann aber in 2 Jahren das "Upgrade" auf A-Unbeschränkt geschenkt. (das ganze Idiotentest-Gedööns entfällt...)

    A und A auf 35 kW gelten als die "gleiche" Kategorie. Das wird meiner Meinung nach nicht gehen. Das höchste der Gefühle wäre A1.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Also ich habs letzte diese Saison so gelöst:

    2017: 1. Lernfahrausweis A-Unbeschränkt: 2 Prüfungen nicht bestanden
    2018: 1. Lernfahrausweis A-Beschränkt: Prüfung bestanden (weil ich keinen Bock hatte auf 3. Prüfung mit Gespräch / Prüfung im Albisgütli machen)

    2019: 2. Lernfahrausweis A-Unbeschränkt beantragt welcher nun bis 2020 gültig ist. Prüfung werde ich nicht machen sondern nach Ablauf des LFA einfach warten bis ich die Kategorie A geschenkt bekomme.

    Sprich: für Prüfung und LFA werden sie sicher wie 2 Kategorien behandelt. Aber ob dies für die Sperrfrist auch so ist kann ich wirklich nicht zu 100% sagen... da würde aber ein Telefon ans StVA Klarheit bringen :smiling_face:

  • 2018: 1. Lernfahrausweis A-Beschränkt: Prüfung bestanden (weil ich keinen Bock hatte auf 3. Prüfung mit Gespräch / Prüfung im Albisgütli machen)

    Nachdem der erste LFA abgelaufen war?

    2019: 2. Lernfahrausweis A-Unbeschränkt beantragt welcher nun bis 2020 gültig ist. Prüfung werde ich nicht machen sondern nach Ablauf des LFA einfach warten bis ich die Kategorie A geschenkt bekomme.

    Wenn es Spass macht nur in der Schweiz zu fahren. Bzw. ein zweites 35 kW Bike für Auslandfahrten hat.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ja genau der erste LFA A-Unbeschränkt ist direkt nach der 2. Nichtbestandenen Prüfung abgelaufen...

    Naja.. logisch ist die Beschränkung auf die Schweiz etwas doof... aber halb so schlimm. Die Schweiz hat genug Pässe für die ersten 2 Saisons :winking_face:

  • Ja genau der erste LFA A-Unbeschränkt ist direkt nach der 2. Nichtbestandenen Prüfung abgelaufen...

    Ich glaube in dem Fall hättest du auch den LFA A (unbeschränkt) ein zweites mal beantragen können und unbehelligt an die Prüfung gehen können.

    PS: Das mit dem Gespräch haben sie wieder abgeschafft. Jetzt reicht wieder eine einfache Bestätigung von einem Fahrlehrer
    https://stva.zh.ch/internet/siche…Prf/LFprf3.html


    Naja.. logisch ist die Beschränkung auf die Schweiz etwas doof... aber halb so schlimm. Die Schweiz hat genug Pässe für die ersten 2 Saisons

    Falls du noch Pässe brauchst: http://motofun.ch/ und wenn es dich doch Kitzelt früher ins Ausland zu fahren, ist die Prüfung ja schnell gemacht. Wie es geht und wie es abläuft weisst du ja nun :winking_face:

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • PS: Das mit dem Gespräch haben sie wieder abgeschafft. Jetzt reicht wieder eine einfache Bestätigung von einem Fahrlehrer

    ja das hab ich auch gesehen als ich dieses jahr den LFA beantragt habe... war letztes Jahr noch nicht so :smiling_face:

    Klar hätte ich einfach die Unbeschränkte machen können... aber 1. wusste ich nicht ob ich die Prüfung bestehen werde und hätte mir somit die Lösung wie ich sie jetzt habe zunichte gemacht. und 2. wollte ich mir den Prüfungsdruck etwas nehmen, denn so wusste ich das ich im Fall der Fälle noch eine zweite Chance hätte. (und 3. war mir das Albisgütli suspekt. aber das wäre wohl schon auch gegangen :smiling_face: )

    Aber so in der Retrospektive find ich natürlich auch das ich easy den Unbeschränkt hätte machen können. Aber das sieht man halt etwas anders wenn die Unsicherheiten nicht mehr sind :smiling_face:

    Aber zurück zum topic! :grinning_squinting_face:

    P.S. danke für den Link! :smiling_face:

  • Ich konnte leider die Quelle nicht mehr finden, aber ich habe schon gelesen dass die Kat. A und A1 für die gleiche Sperrfrist gelten.
    Hatte dies im Zusammenhang gelesen, dass man innert 2 Jahren nach dem A1 den ersten LFA für A35 nutzen muss, da man ansonsten ebenfalls gesperrt wird. Da beide der übergeordneten Kategorie A angehören.

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Ich hab mich gestern mit ein paar andren ausgetauscht, und musste merken dass es wohl ein Problem darstellt, das man als Ü25 jährige Person, nur ein "kleines" Fahrzeug lenken darf ab 2021, für 2 oder 4 Jahre.

    Weil mir wär es egal, wenigstens fahren :smiling_face: ich sehe das nicht so eng und mit 35KW kann man ja schon recht zügig unterwegs sein, zügig genug um ein Raserdelikt zu riskieren.

    Viel mehr würde mich stören, wenn ein drosselbares Fahrzeug nur max 70KW haben dürfte, wie es im EU Raum bereits der fallist.

    Aber dass hier noch was beigetragen wird, die kurse die man ablegen muss, da man die in jedem Kanton ablegen kann, ganz egal ob man da wohnt oder nicht, hab ich die mal heraus gesucht für ow/nw https://www.fznw.ch/#ausbildung
    https://www.fahrlehrer.ch/motorradgrundkurse/ow

    Lg Phips

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch:

  • Ich hab mich gestern mit ein paar andren ausgetauscht, und musste merken dass es wohl ein Problem darstellt, das man als Ü25 jährige Person, nur ein "kleines" Fahrzeug lenken darf ab 2021, für 2 oder 4 Jahre.


    2 Jahre. In Worten: Zwei Jahre A (35 kW).

    Viel mehr würde mich stören, wenn ein drosselbares Fahrzeug nur max 70KW haben dürfte, wie es im EU Raum bereits der fallist.

    Schön das es dich stört. Ist auch bei uns in der Schweiz seit 15. Jan. 2017 (Art. 145a VTS) so, wenn das Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2017 importiert oder in der Schweiz hergestellt wurde (Art. 222o Abs. 13 VTS) . Warum wohl gibt es deine geliebte Z900 in zwei Varianten, als Z900 mit genau 70 kW und als Z900 performance mit 92.2 kW??
    Was aber anders ist: In der EU gilt dies quasi (via EU Führerausweisrichtlinie 2006/126/EG) für alle Fahrzeuge, nicht nur für die neueren.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Meine geliebte z900 gibts kaum wegen dem Schweizer Markt als 70KW modell, würde sich nie lohnen.
    Ich hab sie als 92.2kw modell ohne Preformance.

    Aber danke für die Hinweise :smiling_face:

    Lg Phips

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch:

  • lesen und verstehen.....die unterschiedlichen Leistungen bei gleichen Modellen gibt es nicht nur wegen der Schweiz, sondern das in der EU auch die Z900 oder z.B. Die Monster 821 mit 35kw gedrosselt werden darf.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Meine geliebte z900 gibts kaum wegen dem Schweizer Markt als 70KW modell, würde sich nie lohnen.

    Auf der anderen Seite würde man das 70 kW Modell nicht auf auch auf dem Schweizer Markt anbieten, wenn es dafür keine Notwendigkeit gäbe. Denn niemand würde freiwillig das "kastrierte" Modell kaufen wenn man das Original auf 35 kW drosseln dürfte.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • lesen und verstehen.....die unterschiedlichen Leistungen bei gleichen Modellen gibt es nicht nur wegen der Schweiz, sondern das in der EU auch die Z900 oder z.B. Die Monster 821 mit 35kw gedrosselt werden darf.

    Wem sagst du das?

    Auf der anderen Seite würde man das 70 kW Modell nicht auf auch auf dem Schweizer Markt anbieten, wenn es dafür keine Notwendigkeit gäbe. Denn niemand würde freiwillig das "kastrierte" Modell kaufen wenn man das Original auf 35 kW drosseln dürfte.

    das stimmt allerdings, hätte ich mich darauf geachtet wäre es mir aufgefallen.

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch: