@lender Umso mehr gedrosselt werden muss umso mehr leidet der Charakter darunter. Wer schon mal auf einer gedrosselten 600er SS gefahren ist versteht was ich meine. Diese Regelung ist fast eine Regelung gegen Fahrspasskiller
Die beschützt auch ein bischen die sich vor dem grossen Schein eine entdrosselung erlauben und niemand will Anfänger mit 120PS+ auf den Strassen.
35KW Bikes werden billiger was die Anfängerquote anheben könnte und ein bischen die Töff-Gemeinde verjüngern.
Revision der Führerausweisvorschriften 2019-2021 (a.k.a OPERA-3)
- RebelFazer
- Erledigt
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Wenns euch stresst mit 35kw rumzufahren, DANN LASST ES!!!!
Dann aber gleich auch weg mit den unsäglichen 50erli und 125er :whistling:
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klar sind 35Kw für eine 600SS schon fast eine Vergewaltigung. Doch früher konnte man sich seine Traum-600er kaufen und diese dann auf 25Kw drosseln lassen. Jetzt muss man sich entscheiden zwischen einer 300er SS oder einer 70Kw 600er... Möchte man nun aber die volle Leistung der 600er, muss so oder so ein neues Mopped her...Die Händler wirds freuen. Dafür wird es dann noch mehr günstige gebrauchte einstiegsmoppeds geben.
Und wer mit dem 35Kw-Schein auf ein Mopped mit mehr Leistung umsteigt bekommt Probleme egal wie viel Leistung das Mopped hat.
Manche Leute sollten nie einen Schein bekommen, egal für was
@greywolf Die Zeiten sind zum Glück durch Gegen die 35Kw habe ich ja auch nichts, würde soetwas auch beim Auto beführworten. Allerdings finde ich die max. 70Kw-Regel eine Geldmacherei und unnötige Bevormundung.
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35KW Bikes werden billiger was die Anfängerquote anheben könnte und ein bischen die Töff-Gemeinde verjüngern.
Die Töffgemeinde hat sich in den letzten Jahren deutlich verjüngt. Dazu beigetragen haben bestimmt die günstigen und schönen Modelle und Bekleidung, zahlbaren Versicherungen und Zubehör.
Wenn es dann aber wirklich ums Geld geht, wird ein Auto gekauft, das bei jedem Wetter gefahren werden kann und oftmals auch für den Arbeitsweg gebraucht wird. -
Und was jammert Ihr, noch viel früher musste man zuerst 2 Jahre mit 125erli rumgurken, bevor man die grosse Prüfung machen konnte, also lasst das jammern, ,mit 2 Jahren 35kW kann man 2 Jahre gut leben.
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35kw sind völlig ausreichend. Nur beim Überholen, da ist der Druck einer 1000er schon praktisch. Auch sind in den grösseren Motorräd meist bessere Komponenten verbaut, wie z.B. Fahrwerk, Bremsen, usw. Auch das war ein Grund, auf ein grösseres Motorrad umzusteigen.
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Dann aber gleich auch weg mit den unsäglichen 50erli und 125er :whistling:... das wäre doch sehr schade ;(
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35kw sind völlig ausreichend. Nur beim Überholen, da ist der Druck einer 1000er schon praktisch. Auch sind in den grösseren Motorräd meist bessere Komponenten verbaut, wie z.B. Fahrwerk, Bremsen, usw. Auch das war ein Grund, auf ein grösseres Motorrad umzusteigen.
Leistung != Drehmoment
1000er gibt es auch mit 35 kW.
Grüße, Martin
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Leistung != Drehmoment
1000er gibt es auch mit 35 kW.Grüße, Martin
Und sonst kann man auch jeden motor drosseln.
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mag sein das man das kann, aber:
1. Es muss einen Drosselsatz geben der vom Gesetz her akzeptiert wird
2. Das Gesetz muss eine Drosselung für die 35kw Klasse zulassen, in Deutschland ist es bereits der Fall mit offen Max. 70kw als Ausgangslage, Schweiz folgt ja nächstens auch.
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2. Das Gesetz muss eine Drosselung für die 35kw Klasse zulassen, in Deutschland ist es bereits der Fall mit offen Max. 70kw als Ausgangslage, Schweiz folgt ja nächstens auch
Bei den Motorrädern ist sie schon letztes Jahr gefolgt Art. 145a VTS https://www.admin.ch/opc/de/cl…19950165/index.html#a145a woebi Bestandesschutz gilt Art. 222o Abs. 13 VTS https://www.admin.ch/opc/de/cl…19950165/index.html#a222o. Bei den Fahrern, wie in der EU, wird es wohl nach dieser grossen Änderung der VZV nicht so schnell kommen.
Leistung != Drehmoment
Zum Glück ist ja nur das eine limitiert und es gibt in der Tat grosshubraumige wie etwa die Triumph Speedmaster die weniger als 70 kW haben. Elektronisch gedrosselt sollte eigentlich das Drehmoment unten raus erhalten bleiben und nur bei höheren Drehzahlen abgeklemmt werden.
Mit 35 kW darf man :
83.5 Nm bei 4000 RPM.
66.8 Nm bei 5000 RPM
55.7 Nm bei 6000 RPM
haben.Eine Honda VT 750C Shadow mit 63 Nm bei 3500 RPM ist z.B. recht spassig zu fahren.
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Ich will ja jetzt nicht der Böse sein oder gewisse Leute zu Dummheiten anstiften. Aber wenn das mit dem Drosseln so ein übles Problem ist, könnte man ja einfach die Prüfung mit einer gemieteten Maschine machen und 2 Jahre lang warten, bis man sich eine Grosse kauft....
spart man sich eh noch 2 Jahre benzingeldNein wirklich, wir sind heutzutage viel zu verwöhnt....
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Hallo Leute,
Ich habe eine Frage zur Vorlage Opera-3 und meine konkrete Situation.
Ausgangslage:
Im November 2018 Prüfung für A unbeschränkt nicht bestanden. Das war meine erste Prüfung aber der 2te LFA. Erstee ist ohne zu fahren abgelaufen da ich seiner Zeit keinen Termin für die Grundschulung 1 bekommen habe.Ich bin also bis 11/2021 gesperrt, richtig?
Ist die Konsequent jetzt die das ich ab 12/2021 einen LFA bis 35kw beantragen kann und dann 2 oder 4 Jahre(?) warten muss bis ich A unbeschränkt fahren dürfte?
Da der Direkteinstieg wegfällt heisst das komplette Prüfung inkl. Ersthelferkurs etc., richtig?
Des weiteren wurde irgendwo (finde ich nicht in der Vorlage) erwähnt das die Grundschulung in der Gruppe wegfällt und man die 12 Pflichtstunden im Einzeltraining machen muss, stimmt das?
Kann ich theoretisch irgendwo (Zürich?) den "Idiotentest / MPU" machen um einen 3 LFA zu beantragen bevor Opera 3 greift um doch noch per Direkteinstieg und Gruppengrundschulung im realistischen Zeitrahmen meinen Schein zu machen?
Vielen Dank für Eure Mühe!
Gruss -
Ist dein zweiter LFA noch gültig? Befürchte nein, aber falls doch, kannst du mit dem die Prüfung nochmals machen.
M.W.n. sinds noch immer 3 Jahre Sperrfrist ab dann wo der LFA abgelaufen ist.
Ja du musst, sobald du wieder darfst, dich nach aktuellem Recht "hocharbeiten". Für solche Fälle wird es kaum einen Bestandsschutz geben, da der quasi inexistent ist.Für die MPU am besten mal beim STVA nachfragen, die können dir den Ablauf, Arzt, Gutachter etc. und die Kosten (wohl X'000 Fr.) sagen. Und ob die Zeit dann reicht, um vor Opera3 wieder einen LFA zu erhalten...
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mein Sohn hatte nur 2 jahre sperrfrist im Kt.SZ nachdem der 2 LFA abgelaufen wahr. Und Prüfungen kannst doch ohne problem noch 2 machen mit deinem LFA wenn er noch gültig ist