Mist, jetzt habe ich gepennt.
Ein paar Sachen die noch offen waren:
Theorieprüfung und Verkehrskunde sind neu unbeschränkt gültig.
Verkehrssoldat, Polizist und Töffmechaniker wird wieder beliebeter werden, da man auf diesen Weg direkt ans grosse Töffbillet kommt.
Die Fahrzeugführerausbildung wird klassischerweise in die vier Phasen «Vorschulung», «Grundschulung», «Hauptschulung» und «Perfektionsschulung» unterteilt. Obligatorisch ist heute dieGrundschulung für Bewerber um den Motorradführerausweis, und zwar muss sie für jede Kategorie neu absolviert werden. Die Grundschulung unterscheidet sich aber für die verschiedenenKategorien nicht, so dass man sich künftig darauf beschränken kann, sie nur einmal zu besuchen.Allerdings dauert sie künftig auch für die Unterkategorie A1 zwölf Stunden (wie heute für dieKategorien A und A 35kW).
Wer einen Lernfahrausweis für die unbeschränkte Kategorie A hat, erhält nach der praktischenFührerprüfung auch die unbeschränkte Kategorie A. Neu gilt dies auch für Inhaber eines Führerausweises der Kategorie A 35kW. Sie müssen zuerst einen Lernfahrausweis erwerben und neuebenfalls eine Führerprüfung mit einem Prüfungsfahrzeug der unbeschränkten Kategorie A ablegen. Bisher konnten sie die Beschränkung nach zwei Jahren klagloser Fahrpraxis ohne Prüfungaufheben lassen
Bewerber um die Kategorie A, die eine zweijährige Fahrpraxis mit der Kategorie A 35kW nachweisen müssen, erhalten den Ausweis heute prüfungsfrei. Bewerber, die den Führerausweis derKategorie A 35kW beim Inkrafttreten des neuen Rechts bereits besitzen, erhalten den Führerausweis der Kategorie A nach dem Nachweis der zweijährigen klaglosen Fahrpraxis weiterhin prüfungsfrei.
Neu soll ein Fahrzeug der entsprechenden Fahrzeugkategorie als Prüfungsfahrzeug gelten. InAbweichung der Weisungen des ASTRA vom 1. Juni 2017 betreffend Prüfungsfahrzeuge derMotorrad-Kategorie A muss für die Führerprüfung der Kategorie A (ohne Leistungsbeschränkung)ein Fahrzeug verwendet werden, das mehr als 35 kW Motorleistung oder ein Verhältnis vonMotorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg aufweist.
Beim Prüfungsfahrzeug der Kategorie A 35kW (mit Leistungsbeschränkung) darf das Fahrzeugeine Motorleistung von höchstens 35 kW und ein Verhältnis von Motorleistung und Leergewichtvon nicht mehr als 0,20 kW/kg aufweisen. Somit kann - anders als heute - nicht mehr dasselbeMotorrad für beide Prüfungen verwendet werden.
Damit ist meine alte F650 leider nicht mehr zum Universellen Prüfungsfahrzeug Auf der anderen Seite kann man neu mit einer KTM 390 Duke trotz nur 32 kW die grosse Prüfung machen.
Weitere Infos:
https://www.astra.admin.ch/ast…rausweisvorschriften.html