Revision der Führerausweisvorschriften 2019-2021 (a.k.a OPERA-3)

  • Keine Änderung

    • 35kW ab 18 (so wie heute schon)

    Verschärfungen

    • Zwingender Stufeneinstieg für alle: A unbeschränkt nur noch nach 2 Jahren 35 kW.

    Wenn nun Jemand z.B. mit 42 Jahren den 35kW macht, kriegt er dann wie heute geregelt auch nach 2 Jahren, mit 44 Jahren, den unbeschränkten A-Ausweis "geschenkt"?

  • Wenn nun Jemand z.B. mit 42 Jahren den 35kW macht, kriegt er dann wie heute geregelt auch nach 2 Jahren, mit 44 Jahren, den unbeschränkten A-Ausweis "geschenkt"?

    Gemäss Vernehmlassungsentwurf soll es den upgrade auf A unbeschränkt nur nach einer weiteren Prüfung geben. Wie es im aktuellen Entwurf steht, der von den Komissionen diskutiert wurde weiss ich nicht. Wir werden sehen wenn die finale Fassung vom Bundesrat veröffentlicht wird. Evtl. noch vor Weihnachten. Wie gesagt betrachte ich dies persönlich als Nebensache und Detail. Wenn es dich selber stört, dann hättest Du selber bis 26.10.2017 die Möglichkeit dich im Rahmen der Vernehmlassung zu äussern oder dann an der nachträglichen Petition der Interessenverbände teil zu nehmen. Man kann nun sagen, ich habe gut reden, auf der anderen Seite, musste ich eine Prüfung machen um meinen geschenkten A 25 kW auf A offen umschreiben zu lassen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Wenn es dich selber stört, dann hättest Du selber bis 26.10.2017 die Möglichkeit dich im Rahmen der Vernehmlassung zu äussern oder dann an der nachträglichen Petition der Interessenverbände teil zu nehmen. Man kann nun sagen, ich habe gut reden, auf der anderen Seite, musste ich eine Prüfung machen um meinen geschenkten A 25 kW auf A offen umschreiben zu lassen.

    Nein, ich begrüsse das sogar. Damit gibt es dann keine Experten mehr die mit 300cc die Prüfung machen und 2 Jahre später eine 1000er Hypersport Maschine holen und damit wie der letze Henker fahren.

  • Voraussichtlich am nächsten Freitag wird der Bundesrat darüber abstimmen. So zusagen als Abtrittsgeschenk für Doris.
    Die letzten Differenzen scheinen bereinigt. Grösster Knackpunkt war der Auto-Löli ab 17.


    Zitat


    Denn nicht nur die Stiftung für Verkehrssicherheit, Road­cross, und der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) haben gegen die Senkung des Mindestalters protestiert. Im September hatten 30 von 48 Ständeräten aller grossen Parteien eine Motion des freisinnigen Ständerates Hans Wicki unterzeichnet, welche die Senkung per Gesetz verhindern will. Wegen des Vorstosses wäre das Geschäft eigentlich blockiert. Auch die Unfallverhütungsstelle BfU findet die Senkung problematisch.


    Ob aber folgendes stimmt:

    Zitat


    Ohnehin würden nicht viele von der Möglichkeit Gebrauch machen, bereits am 17. Geburtstag den Lernfahrausweis zu beantragen, soll [Doris Leuthard] gesagt haben.

    wenn im Gegenzug

    Zitat


    künftig Lernfahrer erst zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie den Lernfahrausweis mindestens ein Jahr lang haben

    ?


    Ganzer Artikel in der Sonntags-Zeitung, entweder am Kiosk oder hinter Paywall: https://www.tagesanzeiger.ch/s…s-geschenk/story/19072985

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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  • So viel zum Thema Volksvertreter...
    Ob mit 17 oder 18 Jahren ist doch wurscht. Man darf ja sowiso nicht alleine fahren und einen Traktor darf man weiterhin mit 14...
    Wenn aber im Gegenzug das mit mind. 1 Jahr den Löli haben kommt, werden sich viele der zukünftigen Generation freuen. :sironie:
    Ich habe ende 2014 beide Lölis beantragt. Im Sommer 2015 habe ich die Mopped-prüfung gemacht und der Auto-löli ist bis ende Lehre 2016 in der Schublade rum gelegen. Ich habe dann innert einem Monat das Auto-Billet gemacht, da die RS anstand.
    Das Jahr hat bei mir kaum einen Unterschied gemacht. Ich habe zwar auf dem Mopped noch viele Km gesammelt, aber keinen einzigen im PKW. Also nur etwas Verkehrserfahrung gesammelt, aber keine Auto-Erfahrung.
    So wäre das Billet in einem Monat auch weiterhin möglich, mit dem unterschied, dass man es nun nicht mehr nach dem 18 machen kann, sondern erst nach dem 19 Geburtstag.


    Ob das die Sicherheit auf der Strasse erhöht, glaube nicht...


    Würde man den Löli hingegen ab 17 ermöglichen, würde ich das voll und ganz begrüssen. Denn wer dann mit 18 schnell mal s Billet machen will, muss sich bereits ein Jahr im voraus damit auseinander setzen. Das wäre wohl der Sicherheit eher zuträglich.


    Und lustig, das BfU etc. noch nicht eine Leistungsbegrenzung für Autos verlangt haben. Würde wohl mit Abstand am meisten was bringen. Aber da hätte dann die Auto-lobby wieder keine Freude, also lässt mans sein...

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Was würde es bedeuten wenn sie es annehmen jetzt vor Weihnachten? Dann würden alle änderungen ab 1 Januar19 in kraft tretten?
    Und wenn das so währe könnte man nicht mehr als ü25 gleich den grossen schein fürs Motorrad machen?

    Hauptsach es rollt... :motorrad12:


    Ich glaube meine Entscheidungen treffen sich manchmal ohne mich :grinning_squinting_face:

  • Was würde es bedeuten wenn sie es annehmen jetzt vor Weihnachten? Dann würden alle änderungen ab 1 Januar19 in kraft tretten?

    Meiner Quelle nach sieht die neue Verordnung eine gestaffelte Einführung vor. Als erstes und quasi per sofort (bzw. 1. Jan 2019) würde der Automateneintrag wegfallen.


    Und wenn das so währe könnte man nicht mehr als ü25 gleich den grossen schein fürs Motorrad machen?

    Das käme dann voraussichtlich erst zwei Jahre später.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Und lustig, das BfU etc. noch nicht eine Leistungsbegrenzung für Autos verlangt haben.

    Das würde am allermeisten bringen. Gebündelt an die Bonusstufe der Versicherung; je tiefer die Bonusstufe, desto mehr Leistung darfst du fahren.

  • Das würde am allermeisten bringen. Gebündelt an die Bonusstufe der Versicherung; je tiefer die Bonusstufe, desto mehr Leistung darfst du fahren.

    Geil, dann holen sich gewisse Leute jedes Jahr ein neues Auto und es gäbe unzählige Leasingrückläufer bei deutschen Autohäusern :thumbsup:
    Ich denke wer zwei oder drei Jahre mit 100Ps und mal im Schnee damit rumgurkte, wird dann schon vorsichtiger mit dem rechten Fuss sein. Wers dann noch nicht begriffen hat, dem ist sowiso nicht mehr zu helfen.
    Und solange die Auto-lobby mächtig genug ist, wird diese wunderbare Idee nicht mal den Weg aufs Parkett finden.

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Meiner Quelle nach sieht die neue Verordnung eine gestaffelte Einführung vor. Als erstes und quasi per sofort (bzw. 1. Jan 2019) würde der Automateneintrag wegfallen.

    Das käme dann voraussichtlich erst zwei Jahre später.

    Danke für die Auskunft :smiling_face:

    Hauptsach es rollt... :motorrad12:


    Ich glaube meine Entscheidungen treffen sich manchmal ohne mich :grinning_squinting_face:

  • Kann mir jemand den Grund erklären wieso der Aufstieg von A2 auf A eine Prüfung braucht? Bei anständiger fahrt (was eh pflicht ist für die Prüfung) wird der Unterschied zwischen den zwei Kategorie keinen grossen Unterschied machen.
    Das ändern der Fahrzeuganforderungen für die Prüfungen zu ändern gehört langsam zum alljährlichen Bullshit der nix bringt ausser Verwirrung...


    Freu mich auf die 4 Jahren 35kw und dann noch eine Prüfung wofür man sich entweder ein Töff leihen muss oder sich ein neues Töff kaufen muss.

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • @ilikebananas


    2 Jahre 35kw werden verlangt... aber zugegeben eine zweite Prüfung finde ich auch mässig sinnvoll. Aber sollte doch auch keine grosse Sache sein wenn du bereits 2 Jahre Motorrad fährst.


    Und alle die bis am 1.1.2021 die 35 kw Prüfung bestehen kriegen die A-unbeschränkt sowieso noch geschenkt -> guckst du 2. Link Art. 151l Abs. 3:



    Zitat

    Bewerber um die Kategorie A, die eine zweijährige Fahrpraxis mit der Kategorie A 35kW nachweisenmüssen, erhalten den Ausweis heute prüfungsfrei. Bewerber, die den Führerausweis derKategorie A 35kW beim Inkrafttreten des neuen Rechts bereits besitzen, erhalten den Führerausweisder Kategorie A nach dem Nachweis der zweijährigen klaglosen Fahrpraxis weiterhin prüfungsfrei.