Revision der Führerausweisvorschriften 2019-2021 (a.k.a OPERA-3)

  • @WYSIWYG
    Die 35Kw-Regel mag für die einen ein Witz sein, für andere aber doch sehr sinnvoll.
    Es gibt 18-Jährige die kann man auf eine H2R setzen und die landen damit nie im Graben. Auf der anderen Seite kann ein 50 Jähriger sich mit einer 600er bestens in den Graben befördern.
    Auch wenn man mit fortschreitendem Alter doch mehr Vernunft erwarten kann, schadet es doch nie, erst mal klein anzufangen.
    Ich würde soetwas auch beim Auto beführworten. Es gibt immer wieder junge Erwachsene welche denken es sei Schlau, im M3 die TC auszuschalten und dann einfach im Kreisel zu driften wie bei Need for Speed. Nur ist es doch nicht so einfach und sie landen im nächsten Garten.
    An Leistung/Performance muss man sich gewöhnen, egal welches Fahrzeug. Und wer mit wenig Leistung Erfahrungen sammelt, schätzt dann die Extra-power und kann sie auch wesentlich besser einschätzen.

    ..tendentiell weniger ist von der Verkehrssicherheit bestimmt besser. Ich hatte noch das Glück, da ich die B-Prüfung 1995 bestand, somit konnte ich direkt an die A-Prüfung nach dem Praxisunterricht, obwohl ich die 125er geschenkt bekam und nie unterwegs war. Das Fahren lernte ich im YouTube und holte die ER-6n in Alvaneu und rasselte anschliessend ohne Erfahrung über die Autobahn zurück nach Basel :grinning_squinting_face:

  • Zwingender Stufeneinstieg für alle: A unbeschränkt nur noch nach 2 Jahren 35 kW.

    Gute habe ich dieses Jahr noch die A unbeschränkt Prüfung gemacht, anstatt die 2 Jahre 35KW abzuwarten ...

    Zum Glück konnte ich direkt auf die Grossen ohne 2 Jahre 35 kW Erfahrung - ein völliger Witz....

    Mit erst A offen nach 2 Jahre 35KW kann ich mich noch nicht so anfreunden ...

    Klar, man kann sich als Anfänger direkt eine H2 holen, damit herumfahren und allenfalls einen Unfall verursachen. Man kann sich aber auch einen Ferarri mieten, damit herumfahren und ebenfalls einen Unfall verursachen ...

    Ein Motorrad in der Leistungsklasse eines Sportwagens kann man sich halte noch eher leisten als einen Sportwagen, das ist wohl der Punkt.

    Es gibt aber auch viele, welche direkt mit A offen gut fahren, wieso soll man das denjenigen verbieten? Und wenn man mit 30ig mit dem Motorradfahren anfangen möchte, allenfalls auch reisen will mit Sozius und / oder Gepäck, möchte man dann 2 Jahre mit 35KW fahren und nach 2 Jahren dann ein grösseres Motorrad?! Dann kann man es ja bleiben lassen ...

    Ich bin eher dafür, den Direkteinstieg möglich zu lassen, weniger Regeln und mehr vom gesunden Menschenverstand. Denn mehr Regeln schränkt auch die Freiheit derer ein, für die eine Regel nicht nötig wäre.

  • Nix bleiben lassen ... was sind schon 2 Jahre in einem Töfffahrerleben ... nix ... darum durchhalten, power13. Mann/Frau wird nach der Durststrecke entschädigt, mehr als nur entschädigt :thumbsup:

    Es gab mal eine Zeit, da durfte man gleich mit 18 mit jedem Töff losfahren, sofern das nötige Geld vorhanden war. Damals war aber der Töff das Fortbewegungsmittel der armen Leute.

    Irgendwann kam dann die Regel, dass mit 18 Jahren zwei Jahre lang 125er gefahren werden musste, es gab im Verhältnis zuviele schwere Unfälle.

    Die Welt verändert sich, Anpassungen sind nötig, egal ob sie passen oder nicht. Manchmal trennen aber auch gewisse Regeln die Spreu vom Weizen ...

    Ich habe keine Macken...
    das sind Special Effects.

  • Wenn alle so vernünftig wären wie wohl die meisten von sich denken, dann bräuchten wir keine Regeln und Gesetze.
    Nun leider ist das nicht bei jedem so und die Braven müssen die Restriktionen für die Bösen aushalten... Nennt man dann wohl Toleranz...

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Vielen Dank für die Info!

    Allerdings noch eine Frage:

    Zwingender Stufeneinstieg für alle: A unbeschränkt nur noch nach 2 Jahren 35 kW.

    Heisst das jetzt man bekommt die Prüfung trotzdem nach 2 Jahren geschenkt oder muss man dann trotzdem nochmals die Prüfung machen?

    Wie siehts mit den Übergangsregelungen aus? Da hatten bei der Vernehmlassung ja doch einige Kantone eine Gnadenfrist von 2 Jahren für den Prüfungsfreien aufstieg für Inhaber der 35 kw Prüfung nach altem Recht gefordert...

  • Wichtige Frage, @boomer - weis man etwas zu den Übergangsregelungen? (bsp. Vorbesitz inkl. geschenkter Kats)

    Gerade der Stufeneinstieg (mit Prüfungen für jede Klasse) ist doch einer der "springenden Punkte" der ganzen Revision... Der Rest, also der sogenannte "grosse Teil" ist ja nur noch Peanuts...
    - - -
    EDIT: wenn natürlich nach den 2 Jahren 35kw der "offene" automatisch erteilt wird, ohne zusätzliche Prüfung, ist das etwas anderes. Schlimm wirds, wenn man für jede Kat eine Prüfung ablegen muss (besondes für Menschen wie mich, die unter Prüfungsangst leiden)
    - - -

    Auch gerade, wie schon angeschnitten: jeder 18 jährige mit frischer B kann sich einen Ferrari anmieten und sich damit gepflegt in die Botanik verwickeln, da käm' keiner auf die Idee die Prüfungskategorien "B100", nach zwei Jahren "B150" und nach weiteren Jahren "B offen" einzuführen (wobei Zahl = max. erlaubte PS)... Oder wie mit C1/C: kommt auch keiner auf die Idee zu sagen "erst 12to-Schein machen (C1), nach zwei Jahren darfste die C-Prüfung machen"... Bis man die letzte Prüfung gemacht hat, wär doch jedem das Fahren längst vergangen?

    Sieht man mal wieder: in Bern fährt keiner selber, also sind's von den Neuregelungen nicht betroffen (oder können von den Parlamentarier-"Diäten" sich alles per sofort erkaufen ohne überlegen zu müssen)

    (hätte ich doch nur die Kohle gehabt dieses Jahr den Schein zu machen ey.)

    Einmal editiert, zuletzt von burnedout (18. November 2018 15:37) aus folgendem Grund: hab was vergessen, ist hervorgehoben

  • Heisst das jetzt man bekommt die Prüfung trotzdem nach 2 Jahren geschenkt oder muss man dann trotzdem nochmals die Prüfung machen?

    Nein das weiss ich leider nicht und finde ich jetzt nicht so relevant. Ich weiss das beruhigt einen Prüfungsphobiker jetzt nicht gerade. Aber eigentlich sollte man das Töfffahren nach zwei Jahre Praxis im Griff haben und die entsprechende Sicherheit haben.Ich kann nur von mir sprechen, mit jeder Führerprüfung hatte ich mehr Vertrauen in mich selber und die Gewissheit, dass ich es kann.

    Der Bestandsschutz greift normalerweise nur auf Kategorien und Ausweise die man schon hat aber nicht auf noch nicht erworbene Kategorien. D.h. wenn es den Aufstieg zu A unbeschränkt künftig nur noch mit Prüfung geben wird, dann wäre dies sehr wahrscheinlich dann für alle so. Auf der anderen Seite werden aber wohl (gemäss Quelle) alle, die den LFA unbeschränkt vor dem Wechsel lösen, diesen fertig machen können und so den Stufeneinstieg umgehen können.

    Wie siehts mit den Übergangsregelungen aus? Da hatten bei der Vernehmlassung ja doch einige Kantone eine Gnadenfrist von 2 Jahren für den Prüfungsfreien aufstieg für Inhaber der 35 kw Prüfung nach altem Recht gefordert

    Ich habe aber eine kleine Korrektur. Das neue Ausweisregime kommt erst 2021 und nicht schon 2020 wie ich fälschlicherweise gesagt habe. Das wären dann die zwei Jahre Gnadenfrist.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Versteh mich nicht falsch, ich finde die Abschaffung des Direkteinstiegs sogar sehr sinnvoll! Ich habe mich schon immer gefragt warum man genau mit 25 bereit sein soll direkt auf ein grosses Bike zu steigen.

    Ich finde aber auch nach zwei Jahren Praxis ist es doch sinnlos die gleiche Prüfung, welche man bereits bestanden hat, nochmals zu machen. Ich fände z.B. einen zwingenden Schräglagenkurs o.ä. für den Aufstieg in A-Unbeschränkt viel sinnvoller. Aber eine unüberwindbare Hürde sollte eine zweite Prüfung nicht sein das stimmt schon.

    Zu den Übergangsregelungen (da hast du recht die sind in dem Sinne nur für ein paar wenige Leute wichtig... ) :

    Ich kann die Argumentation mit den Kategorien nicht ganz nachvollziehen. Man macht doch die "Kategorie A beschränkt" sprich die Kategorie A mit zusätzlichen Beschränkungen welche nach aktueller Verordnung nach 2 Jahren aufgehoben werden.

    Der Text aus der aktuellen Fassung:

    Zitat

    Die Leistungsbeschränkung der Kategorie A wird auf Gesuch des Ausweisinhabersfrühestens zwei Jahre nach der Erteilung aufgehoben, wenn die Zulassungsbehördefeststellt, dass er in den letzten zwei Jahren vor der Einreichung des Gesuches keineWiderhandlung gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechtes begangen hat,die zu einem Entzug des Führerausweises führt oder geführt hat.


    Darum finde ich man könnte diese Übergangsregelung ruhig wie von einigen Kantonen gefordert in die Verordnung reinnehmen. Hier zu der Text welcher als Antwort im OPERA-3 Fragebogen von einigen Kantonen zu finden war:

    Zitat

    Separate Übergangsregelung für den Besitz deraltrechtlichen Kat. A beschränkt: Gewährung derMöglichkeit, unter den altrechtlichen Voraussetzun-gen in die neurechtliche Kat. A umzutauschen undzwar während zwei Jahren nach Inkrafttreten desneuen Rechts.

    Ich persönlich fände das die fairere Lösung. (Wurde in Deutschland bei der Einführung des Stufeneinstiegs übrigens genauso gehandhabt) Ist aber natürlich auch kein Weltuntergang wenns nicht so kommt.

    Einmal editiert, zuletzt von boomer (19. November 2018 10:56)

  • Die WAB-Kurse kann man heut zu Tage mit dem Auto oder mit dem Töff machen, gilt dann auch für beide Kategorien.
    Das es nun nur noch einen WAB-Kurs gibt, finde ich sinvoll, zumindest beim PKW.
    Beim Öko-WAB-Kurs konnte meine Freundin wahnwitzige 0.1% Sparen. Mit unserem Auto wären das so 300tkm bis sie die Kurskosten wieder drinn hätte. :pouting_face::grinning_squinting_face:
    Wer an der Prüfung nicht schon ökologisch unterwegs ist, erhält den Schein sowiso nicht.

    Ich habe beide mit dem Mopped gemacht. Teil eins war Fahrzeugbeherrschung, Teil zwei Kurventraining. War m.M nach die viel bessere Wahl.
    Der WAB-Kurs ist beim Auto/Mopped ja auch eine Bedingung für den definitiven Führerschein, wesshalb also nicht die Aufhebung der Leistungsbeschränkung an den Mopped-WAB-Kurs knüpfen.

    Auto/Mopped 1 Kurs für den definitiven, der zweite Mopped-kurs für die Aufhebung.

    Das mit dem LKW und C/C1 liegt wohl auch schwer im Interesse der Wirtschaft, denn wer Töff-mech lehrt kann auch gleich auf den A unbeschränkt.

    Wies am Ende wird, weiss man sowiso erst wenns zu spät ist

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Ich habe mich schon immer gefragt warum man genau mit 25 bereit sein soll direkt auf ein grosses Bike zu steigen.

    Weil davon auszugehen ist, das dann der Stirnlappen bei jedem Menschen ausgeprägt ist. (Ausnahmen gibt es immer)

    (Zitat: Der Frontallappen erfüllt motorische Funktionen, d. h. er steuert und kontrolliert also Bewegungen. Das Stirnhirn gilt allgemein als Sitz der individuellen Persönlichkeit und des Sozialverhaltens. Da es als menschlichster Teil des Gehirns betrachtet wird, bezeichnen manche Autoren den Frontallappen auch als das „Organ der Zivilisation“.)

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Danke für die Aufklärung!

    Soweit ich weiss (und ich weiss dies bezügglich echt nicht viel :-D) befindet sich die Gehirnregion für die Koordination, Gleichgewicht etc. im Kleinhirn. Diese Fähigkeiten brauchst du ja aber sowieso auch auf einem 35 kw Motorrad.

    Sachen wie:

    • Selbstkontrolle und Impulsivität
    • Handlungsplanung
    • genügende Regelbeachtung sowie Vermeidung von Regelverstöße

    wusste ich nicht und finde ich tatsächlich eine legitime Argumentation.

    Ich persönliche befürworte den Stufeneinstig trotzdem um genau die von dir genannten Ausnahmen halt zusätzlich einzuschränken bzw. vom fahrlässigen fahren abzuhalten. Man müsste mit diese Argumenation halt allerdings auch beim Autofahren auf die ausgewachsenen Frontallappen warten... :grinning_squinting_face: