Problem: meinen FS ziert nach Umtausch des blauen Scheins (FS-JG97, BE/CE)
Du hast also die Kategorien BE und CE? oder ist damit etwas anderes gemeint?
Falls ja, die Kategorie B sollte dir doch eigentlich reichen um ein Trike fahren zu dürfen.
Problem: meinen FS ziert nach Umtausch des blauen Scheins (FS-JG97, BE/CE)
Du hast also die Kategorien BE und CE? oder ist damit etwas anderes gemeint?
Falls ja, die Kategorie B sollte dir doch eigentlich reichen um ein Trike fahren zu dürfen.
Du hast also die Kategorien BE und CE? oder ist damit etwas anderes gemeint? Falls ja, die Kategorie B sollte dir doch eigentlich reichen um ein Trike fahren zu dürfen.
Mit Kat. B darf man ein Trike lenken (frag sonst mal kurz telefonisch hier nach, die vermieten die Dinger und der Inhaber hat mit das vor ein paar Jahren so bestätigt http://www.funclusive.ch/).
Und nur mir Ausweis B kann man die A1-Katergorie ohne Prüfung (also nur mit 8 Stunden Grundkurs) erwerben.
Allfällige Besitzstandswahrung der schweizerischen Bewilligungen kann sich logischerweise nur auf schweizerischen "Bestand" ertrecken.
Die Frage ist ja nicht was ich JETZT (noch) darf (und ja, mit BE/CE ist die B1 inklusive), sondern eben:
was darf ich nach Opera3...
In Deutschland kannten's auch eine B1 für Trikes, die danach in A2 aufgegangen ist, OHNE wesentliche Besitzstandwahrung...
Und da ich HEUTE nicht wirklich die Mittel dazu habe, möchte ich dafür sorgen, das ich soviel "Besitzstand" mitbringe wie möglich, um dann SPÄTER kein böses Erwachen zu haben...
Stichwort: alter FS mit A2 für die Fälle, die die EU 2006 als A2 einführte (!); beim Umtausch zum FAK fiel die A2 ERSATZLOS weg, die A1 gabs wegen der alten F, die B1 gabs durch B... Ich wage ernsthaft zu bezweifeln, das "Madame ich geh nicht durch den Metalldetektor und bestehe auf Chauffeur" sich a) daran erinnert b) den "alten Umtauschern" die A2 prüfungsfrei zurück geben wird, wenn bei uns das wiedereingeführt wird, was bis zur EU-Angleichung galt... (ernsthaft - guckt mal die alten, blauen Kat's an und vergleicht das mit dem, was in der EU gilt!)
Sehe da kein problem das man mit dem Auto-billet irgend wann mal kein Trike mehr fahren darf. Extra ne Kattegorie nur wegen den paar Trikes am leben zu erhalten macht keinen Sinn. Könnte mir durchaus vorstellen dass die B1 langfristig ins B integriert werden.
Fahrzeuge B1: sind Dreiräder (zweispurig) bis 550Kg und mind. 60Kmh.
Fahrzeuge B: Zweispurige Fahrzeuge bis 3.5t.
BE ist ja einfach noch den Hänger dazu.
Damit wärst du wohl "überqualifiziert" für ein Trike
...das Problem ist Opera3, welches die CH-Klassen jenen der EU angleichen soll.
D.h. blickt man in die EU, welche diese seit 2006 existierende Norm umgesetzt haben, wird klar wohin die Reise in der Schweiz - bis auf ein paar Ausnahmen - gehen wird.
Und gerade die Trikes kamen in der EU überhaupt nicht gut weg:
vereinfacht gesagt: B1 gestrichen, Trikes neu unter A(2). M neu AM, A1 komplett neu umgekrempelt (Stichwort "wie wirkt sich das in der CH auf die geschenkte Kat aus"), Anforderungen für A und A2 ...verkompliziert...
Was ich - hier im Thema - bezüglich der Opera3-Vernehmlassung las, das eig. Hauptsächlich an den Anforderungen gedreht wird, führt jetzt eben zu meiner Sorge:
A2 wird, wenn Trikes da rein kommen (was sie wohl wg. der EU-Regelung müssen (Edit: oder war's A??)), kaum "geschenkt"; ausser die erinnern sich "im blauen FS gabs die A2, und erteilen eine ausserordentliche "Umtausch-Besitzstandwahrung" und machen die A2 auf Antrag mit FS-Prüfungsdatum wieder rein (B und G alt = A2 alt)... Was ja sehr unwahrscheinlich ist.
Wahrscheinlicher ist ein "erleichteter Zugang" zu den neuen Kategorien für Vorbesitz...
Und hier dann meine Situation: A1 "geschenkt" mit 45km/h, ehemals A2 (blau) und B1, mit der Frage "wie stelle ich sicher, das ich nach Opera 3 nicht als "Kategorie-Verlierer" dastehe"...
Denk dran: UVEK und Leuthard sind dran...Die sind (sry) nicht gerade bekannt für "fertig gedachte Lösungen"...
Aber soweit ich das verstanden habe gilt für die Leute in der EU welche die Autoprüfung vor dem 19. Januar 2013 gemacht haben ebenfalls noch die alte Regelung. Also fahrbar mit der Kategorie B. Ich würde mir da ehrlich gesagt noch nicht zu viele Gedanken darüber machen. Nehmen wies kommt.
In Deutschland kannten's auch eine B1 für Trikes, die danach in A2 aufgegangen ist, OHNE wesentliche Besitzstandwahrung...
Da bist du falsch informiert. B1 gab es in Deutschland noch nie. A2 hat mit Trikes nichts zu tun - dafür der im A2 inkludierte A1. Weiter unten mehr dazu.
Es gab die Klasse 3 (allgemein als PKW-Führerschein bezeichnet, rechtliche Definition: »alle Kraftfahrzeuge die nicht zu einer der anderen Klassen gehören«.
[Blockierte Grafik: https://www.600ccm.info/pages/x_fish/images/131130_24_t.jpg]
Die Klasse 3 wurde von der genau definierten Klasse B abgelöst. Damit war dann z.B. auch der BE und C1 neu definiert (früher teilweise oder vollständig Bestandteil der Klasse 3).
B1 gab es nie. Trikes waren immer mit B zu führen - bis zum 19.01.2013.
Bestandschutz ist daher gegeben. Wer vor dem 19.01.2013 die Klasse B erworben hat darf überall Trikes führen, auch im Ausland. Wer seinen Führerschein umschreiben lässt erhält daher die internationalen Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 bei der Klasse A bzw. 79.05 bei der Klasse A1 angegeben. Damit ist das Führen der Trikes erlaubt. Bild dazu:
[Blockierte Grafik: https://www.600ccm.info/pages/x_fish/images/130604_01_t.jpg]
Wer danach die Klasse B erworben hat nicht mehr. Der darf nur noch innerhalb von Deutschland ein Trike führen - mit der nationalen Schlüsselzahl 194. Bis er 21 Jahre alt ist darf das Trike maximal 15 kW haben, mit dem Ende des 21. Lebensjahres wird die Leistungsbeschränkung aufgehoben.
Will jemand der die Klasse B nach dem 19.01.2013 erworben hat ein Trike im Ausland führen benötigt er die Klasse A1 (bis 15 kW) oder A (wenn über 15 kW). A2 mit Einschränkung für Trikes gibt es nicht.
Der A SZ 80 ist für »große Trikes« wenn man 21 Jahre alt ist und Trikes im Ausland führen will. A2 für einspurige Fahrzeuge ist inkludiert. Automatischer Wegfall der Beschränkung zum Trike durch die SZ 80 sobald man 24 Jahre alt ist.
Alles unklar? Dann einfach nochmal nachfragen. Ich versuche dort wo es klemmt noch einmal einfacher zu erklären.
Grüße, Martin
PS: Okay, anscheinend geht das Einbinden von Bildern nicht mehr wie früher. Schade.
Im 20min ist ein Artikel über den Lernfahrausweis ab 17 Jahren.
Im letzten Absatz steht dabei noch folgendes:
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Das Vernehmlassungsverfahren zum Revisionspaket zur Fahrausbildung wurde 2017 abgeschlossen. «Frühstens im Jahr 2020 wird der Bundesrat darüber entscheiden», sagt Astra-Sprecher Guido Bielmann.
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Gruss
Golden
Das Vernehmlassungsverfahren zum Revisionspaket zur Fahrausbildung wurde 2017 abgeschlossen. «Frühstens im Jahr 2020 wird der Bundesrat darüber entscheiden», sagt Astra-Sprecher Guido Bielmann.
Würde bedeute, bis dahin - und vermutlich auch noch länger - bleibt alles wie bisher. Stimmt so für mich
Danke für die Info, Golden!
Jap, für mich ist das so auch akzeptabel (genug Zeit für Scheine
Infos von meiner Quelle:
Die zuständigen Komissionen von National- und Ständerat https://www.parlament.ch/de/or…issionen/kommissionen-kvf sind sich mehrheitlich einig.
Wenn die eine Differenz noch in der kommenden Session bereinigt ist, könnte eine ganz kleinerer Teil der neuen Verordnung schon auf 2019 in Kraft kommen, ein weiterer 2020, aber der grössere relevante dann erst auf 2021.
So wie es jetzt aussieht werden diese folgende Bestimmungen sein:
Erleichterungen
Keine Änderung
Verschärfungen
Sofern das alles so kommt, wurde nichts verschlimmbessert wie es zeitweise danach aussah.
Einziges Manko: Ich hab all den Mist schon durch und hätte mich 7 Jahre früher darüber riesig gefreut. Wie immer zu langsam
Hoffen wir das bleibt nun einigermassen so solange man noch einen Führerschein machen kann.
Zum Glück konnte ich direkt auf die Grossen ohne 2 Jahre 35 kW Erfahrung - ein völliger Witz....
Hab mein Ausweis in damaligen West Berlin in Dezember 1987 gemacht, dann weil im Januar 1988 die damaliger 27PS-für-Anfänger Verordnung in Kraft getreten ist. Habs beim ersten Versuch zum Glück bestanden. Allerdings waren und sind in DE Fahrstunden Pflicht und soweit ich weiss hier nicht?
@WYSIWYG
Die 35Kw-Regel mag für die einen ein Witz sein, für andere aber doch sehr sinnvoll.
Es gibt 18-Jährige die kann man auf eine H2R setzen und die landen damit nie im Graben. Auf der anderen Seite kann ein 50 Jähriger sich mit einer 600er bestens in den Graben befördern.
Auch wenn man mit fortschreitendem Alter doch mehr Vernunft erwarten kann, schadet es doch nie, erst mal klein anzufangen.
Ich würde soetwas auch beim Auto beführworten. Es gibt immer wieder junge Erwachsene welche denken es sei Schlau, im M3 die TC auszuschalten und dann einfach im Kreisel zu driften wie bei Need for Speed. Nur ist es doch nicht so einfach und sie landen im nächsten Garten.
An Leistung/Performance muss man sich gewöhnen, egal welches Fahrzeug. Und wer mit wenig Leistung Erfahrungen sammelt, schätzt dann die Extra-power und kann sie auch wesentlich besser einschätzen.