Revision der Führerausweisvorschriften 2019-2021 (a.k.a OPERA-3)

  • Oh man, immer dieser Schrei nach der absoluten Sicherheit.....die gibt es nicht.....da könnt ihr noch so viele Vorschläge bringen, sei es über KM oder verlängerte Prüfungen.


    Und zum Warum es verändert wird.....noch nicht mitbekommen das wir hier in Europa Leben? Ach wenn die Schweiz nicht zu 100% dazu gehört, wird sie extrem von der EU beeinflusst, Da kann der kleine Bürger sagen und abstimmen was er will, in vielen Sachen werden die Gesetze und Vorschriften der EU angepasst. (was ehrlich gesagt auch nicht anders möglich ist)

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Zitat von Thoryu

    Meine Überlegung war auch nur wegen der KM Zahl die vorgeschlagen wurde. Da finde ich die Fahrstunden besser realisierbar.
    Längere Prüfungsdauer? Naja... find ich nicht der hammer.

    Mein zweiter Vorschlag wäre einfach den Schwierigkeitsgrad für die A-Prüfung zu erhöhen. Schliesslich haben die Kandidaten da schon vier Jahre lang den A2-Schein, da darf man dann auch etwas mehr "Sattelfestigkeit" erwarten, als an der A2-Prüfung. Den Bock an der Kreuzung abzuwürgen liegt nicht mehr drin.^^
    Natürlich könnte man auch einfach alles genau so lassen wie für die A2-Prufung, aber nach vier Jahren nochmals die gleiche Prüfung zu absolvieren, halt einfach mit einer offenen Maschine, leuchtet mir nicht ein. Es sollte schon eine gewisse Steigerung des Fahrkönnens verlangt werden.


    @Sachs81: Wenn man schon das System ändert, muss dabei auch ein Sicherheitsgewinn bei rausschauen, ansonsten ist es einfach eine Verlängerung/Verteuerung des "Fahrausweiserwerbsverfahren" ohne Nutzen. Ausserdem kann es 90% der Leue hier eh egal sein, da sie den A-Schein schon haben. :face_with_tongue:

    Einmal editiert, zuletzt von BigShady (11. Mai 2017 20:16)

  • Und zum Warum es verändert wird.....noch nicht mitbekommen das wir hier in Europa Leben? Ach wenn die Schweiz nicht zu 100% dazu gehört, wird sie extrem von der EU beeinflusst, Da kann der kleine Bürger sagen und abstimmen was er will, in vielen Sachen werden die Gesetze und Vorschriften der EU angepasst. (was ehrlich gesagt auch nicht anders möglich ist)

    Anpassung ja. Aber dann korrekt gemäss Richtlinie 2006/126/EG und nicht etwas was es so in der EU nicht gibt (4 Jahre Fahrpraxis und kein Direkteinstieg)

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ja Rebell, Aber man kann im nach hinein noch sage: wir (die Schweiz) lassen uns von der EU nix sagen.......

    Merke es jeden Tag auf Arbeit, Es gibt die Normen aus der EU und oft ist dann einfach noch ein Zusatz der hier in der CH noch gilt.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Aso hab ich das richtig Verstanden. Wen ich jtz die 2 jahre 50Cccm fahre (was ich mache) darf ich mit 18 125ccm mit 35kw fahren? (darf ich dann eine ninja zx6r mit 94kw/131ps plombieren) und wen ich töff mech mache darf ich mit 18 jedes mottorad fahren unbeschränkt? (würde sowiso nie mehr als 700ccm fahren )

  • Aso hab ich das richtig Verstanden. 1. Wen ich jtz die 2 jahre 50Cccm fahre (was ich mache) darf ich mit 18 125ccm mit 35kw fahren? 2. (darf ich dann eine ninja zx6r mit 94kw/131ps plombieren)
    3.und wen ich töff mech mache darf ich mit 18 jedes mottorad fahren unbeschränkt? (würde sowiso nie mehr als 700ccm fahren )

    Also mal auseinander nehemen.

    1. Zu meiner Zeit als ich die Prüfung machte, damals mit 18 für A- also bis 25KW war das damals noch musste man 2 Jahre fahren dannach konnte man A (offen) beantragen. Heute ist es identisch du darfst aber bis 35KW... A1 zählt da nicht mit. A1 50ccm und A1 125ccm. liegt wohl daran das 50ccm und 125ccm vor dem gesetz keine Motorräder soder kleinkrafträder sind.

    2. In der schweiz darf man ''noch'' jedes Fahreug drosseln, wirst allerdings gegebenfalls Probleme kriegen wenn du in die EU zone fährst, da dürfen drosselbare Fahrzeuge maximal 70KW haben in der offenen version. Das Noch (wie lange noch) weiss ich nicht, da fragst du besser nochmal nach.

    3. Eine Cousine von mir lernt Motorrad Mechanikerin, und ein bekannter von mir, ist es, und laut dem und meiner cousine, beantragt man nach der Probezeit von 3Mt den LfA für A- da sind die meissten lehrlinge ca 16, ist eine sonderregelung, weil man soll ja fahren, testen dürfen was man repariert. nach 2 Jahren, wenn man da immer noch den beruf, des Motorradmechanikers - der Motorradmechanikerin erlernt, beantragt man den A (offen) schein für Motorradmechs. Ziehl und Vorausetzung um für die LAP zugelassen zu werden, ist es die Berufsschule erfolgreich (Note 4.0) zu bestehen, an allen ÜK teilgenommen zu haben und die mit mindestens Note 4.0 abgeschlossen zu haben + die Praktische Prüfung zum A (offen) Fürerschein bestanden zu haben. hat man das ist man für die Lehrabschlussprüfung zugelassen.

    für weitere Details bezüglich des Berufs, etc wende dich ans Berufsinformations Zentrums deines Kantons, da kann ich nix zu sagen.

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch:

    2 Mal editiert, zuletzt von Phips2 (23. Mai 2017 22:52)

  • ah super vielen dank

    das "noch" hoffe ich bleibt noch für 2 jahre


    Weisst du vlt grad wen man ein mottorad plombiert z.b die ninja und 2 jahre damit rumfährt und dan die Plombe rausnimmt...macht man das mottorad dabei irgendswie kaputt oder läuft sie nachher nicht mehr so gut?

  • Mit dem A1-Ausweis darst du dann neu ab dem 16.Altersjahr folgendes fahren.

    Zitat von ASA

    A1
    Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehrals 0,1kW/kg

    Also eigentlich bereits das, was man heute mit dem A1-Ausweis erst ab dem 18.Alterjahr prüfungsfrei fahren darf.
    Mit 18 kannst du nach zwei Jahren A1 den Lernfahrausweis für die Kategorie A2 (heisst heute noch A-) beantragen.

    Zitat von ASA

    A2
    Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,2kW/kg;

    Eine Ninja zx6r (94kw/131PS) ist nach der neuen Regelung nicht mehr zum drosseln zugelassen, da Maschinen die für die Kategorie A2 gedrosselt werden im offenen Zustand nicht mehr als das Doppelte der gedrosselten Leistung (35kw) haben dürfen.

    Ich würde nicht darauf hoffen, dass bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung noch zwei Jahre vergehen. Wenn die Vernehmlassung im Oktober durch ist, könnte sie auch schon auf den 01.01.2018 in Kraft treten,

    Einmal editiert, zuletzt von BigShady (23. Mai 2017 22:54)


  • Weisst du vlt grad wen man ein mottorad plombiert z.b die ninja und 2 jahre damit rumfährt und dan die Plombe rausnimmt...macht man das mottorad dabei irgendswie kaputt oder läuft sie nachher nicht mehr so gut?


    Ja wenn du die Plombe rausnimmst und dann das erste Mal richtig Gas gibst, explodiert der Motor :face_with_tongue:

    Mach dir doch jetzt noch keine Sorgen über sowas, dauert noch lang genug für dich :winking_face:

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Weisst du vlt grad wen man ein mottorad plombiert z.b die ninja und 2 jahre damit rumfährt und dan die Plombe rausnimmt...macht man das mottorad dabei irgendswie kaputt oder läuft sie nachher nicht mehr so gut?

    Ich hab paar mal dem Bekannten dabei zugeschaut, wie er ein Motorrad drosselt, dabei baute er jeweils das halbe Motorrad auseinander. Er machte dabei nix kaput, aber das erwartet man ja auch von einer Fachperson. Aber ob man das auch als Laie hinkriegt, bestimmt doch würde ichs persönlich nicht selbst machen, weil ich etwas kaput machen könnte was dann dazu führen kann, das nix mehr geht. Ich kenn mich bei Fahrzeugtechnik nicht wirklich aus, meine Welt ist eher der Strom :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch:

  • Ich habe noch kurz mit dem Astra telefoniert, ob es denn eine Übergangsregelung gibt, dass wenn man heute 35kw fahren darf, dass man nach 2 Jahren auf A unbeschränkt tauschen kann (anstatt 4 Jahre). Es hiess, es sei noch viel zu früh über solch konkrete Fragen zu diskutieren und das neue Gesetz käme frühstens 2019 oder 2020. Hmmmm mal abwarten.

  • hallo zusammen
    mein erster post wahnsinn naja egal bin eher der leser als der schreiberling ;D
    hab es mir lange überlegt wie man das chaos in den griff bekommt, denk mal für mich wäre dies die lösung.

    M auflösen oder integrieren in A1'50
    A1'50 - ab 14 jahren - 50ccm - max 11kw
    A1 - ab 16 jahren - 125ccm - max 11kw
    A35kw - ab 18 jahren - 500ccm - max 35kw
    A - ab 23 jahren - 600ccm - 2 jahre A35kw pflicht - über 35kw

  • @daenibs
    Habe ein paar Fragen ui deiner Theorie.
    Traust du einen 14 Jàhrigen 80km/h zu? Sie bauen schon viel blödsinn mit den 30ccm (hier im Dorf fast volkssport wer den schnellsten hat, 100km/h sind nicht selten)
    Wieso kubik limitierung bei A35KW?

    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face:

  • @ilikebananas
    ob ich es einem 14jährigen zutraue 80km/h zu fahren , ja. Aber der grund ist für mich da eher das ich einen 14 jährigen auf einer anständigen fahrzeug sehe als so ein hochgezüchtetes irgend etwas wo die sicherheit im nirgendwo liegt.
    wieso ccm begrenzung, gute frage aber ich denk mal so eine 500er ist noch ok aber eine 600er als direkteinstieg find ich zuviel.