Revision der Führerausweisvorschriften 2019-2021 (a.k.a OPERA-3)

  • Bevor ich mich auch noch einlese, frage eines DAU: wer er in den nächsten zwei Jahre eine A- erwirbt (mit Prüfung) muss dann vier jahre statt zwei Jahre reduziert rumfahren und dann nochmals eine Prüfung machen?

  • Genau LT, aus A- wird A2 mit allen Konsequenzen. Wenn Du also vor Inkrafttretten nicht auf A umtauschst obwohl Du könntest, gelten die vier Jahre auch für dich.


    Richtig Ärgerlich für den, der schon drei Jahre A- hatte, der darf dann plötzlich ein Jahr mehr. Richtig geil für den, für den es so oder so nicht mehr reicht, also wo das erste Umtauschdatum nach altem Recht gerade nach dem Inkraftsetzten ist. So richtig dumm wenn er dann noch eine schöne neue Maschine bestellt und bezahlt hat, die man nicht Drosseln kann/darf.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ich muss da dringen jemand warnen ...



    Ceterum censeo ASTRAm esse delendam!

  • Hm... also Mech Lehrlinge müssen auch noch den Originalen Lehrlingsvertrag mitführen. Nicht ne Kopie, sondern das Original... pech wenn sie den dann verlieren. oO


    Hätte ich A- letztes Jahr beantragt, wäre ich so'n "Pechvogel". xD


    Ich sehe, dass trotz dem ganzen "Anpassen" an die EU noch immer Lölis alleine fahren dürfen. Hab ich da was überlesen oder ist dem wirklich so? Nicht das plötzlich Lölis immer eine Begleitperson auf nem anderen Bike mitnehmen müssen.

    "Knowledge exists to serve the greater good."

    "You can't force an adventure. It'll happen when it happens, and you'll know when the time is right." - Estinien

  • Ich sehe, dass trotz dem ganzen "Anpassen" an die EU noch immer Lölis alleine fahren dürfen. Hab ich da was überlesen oder ist dem wirklich so? Nicht das plötzlich Lölis immer eine Begleitperson auf nem anderen Bike mitnehmen müssen.

    Warum nicht :confused_face: Ist ja auch in der EU so. Naja, nicht in Deutschland aber z.B. in Belgien.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ich muss da dringen jemand warnen ...



    Ceterum censeo ASTRAm esse delendam!

    Naja das ASTRA arbeitet langsamer als langsam. Das ganze hätte ja schon mit der letzten Änderung von 25 kW auf 35 kW kommen sollen. Bis Oktober, also 6 Monate, geht die Vernehmlassung was schon recht lange ist. Dann das ganze Auswerten, neu Formulieren und Inkraftsetzen.


    Frühstes Datum wäre somit etwa 1. Januar 2019.


    Ooops, damit wäre dann jeder der diese Saison den A- macht oder gemacht hat davon betroffen!

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Das wäre wirklich nervig, hoffentlich geht das noch ein wenig länger, bis das umgesetzt ist ...

    Oder genug Leute die potentiell betroffen sind geben offiziell Ihre Meinung dazu :face_with_rolling_eyes::whistling:


    Oops, da müsste man ja was machen :upside_down_face: Oh nein wie schlimm und nervig. Also Finger aus dem Arsch, Fragebogen ausfüllen und zurückschicken. :smiling_face: Man kann z.B. Begründen, dass es in der EU auch nur zwei und nicht etwa vier Jahre Fahrpraxis braucht. Nur so als Input.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ich bin ja nicht grundsätzlich dagegen, dass nach dem A2 für den A noch einmal eine Prüfung abgelegt werden muss, war früher auch schon so, dass man zuerst (damals noch 125er) zwei Jahre begrenzt fahren musste (oder zumindest den Schein haben) um dann die grosse Prüfung machen zu können.
    Trotzdem finde ich, dass alle die nach bisherigem Recht den A beschränkt LFA lösen, auch während einer Übergangsfrist von 5 Jahren nach altem Recht den A unbeschränkt bekommen können, also nach zwei Jahren klaglosem Verhalten mit A beschränkt (neu A2) dann den A offen beantragen können.


    Ich werde mich auf jeden Fall vernehmlassen, auch wenn es mich persönlich nicht wirklich betrifft. Ich hoffe, möglichst viele andere Forumsmitglieder und auch weitere Personen werden sich ebenfalls melden. Nur so haben wir eine Chance, dass nicht zuviel Unsinn reingeschrieben wird. Bei einer Vernehmlassung zählt eben auch die Menge an gleichartigen Eingaben.

  • Ich finde die Neue Regelung grundsätzlich gut, allerdings frage ich mich nun bzg. Motorrad was es der verkehrssicherheit bringt wenn die ''Probezeit'' von 2 auf 4 Jahre ausgeweitet wird. Also im Bezug auf A- ob das die Verkehrssicherheit verbessert wenn man neu 4 jahre warten muss... man kann das Töff billet lösen 4 jahre nur mit dem auto unterwegs sein und dann A machen und völlig ohne jegliche fahrerfahrung auf ein 200PS renngeschoss sitzen.
    Ich fände es sinnvoll wenn die 4 Jahre an einen KM Sollwert gebunden ist, z.b. in den 4 jahren muss man (25'000km) gemacht haben, damit man überhaubt dafür zugelassen wird den A (offen) zu beantragen, egal mit welchem fahrzeug der Kategorie A-.
    Bei nicht erreichen des Sollwerts verfällt der Ausweis und man beginnt von vorne wie schon heute beim LfA.


    25'000km ist rein nur als Beispiel zu verstehen, und im übrigen ich durfte erfahren das hier in dem forum viele diese 25'000km im Jahr fahren... d.h es ist nicht viel auf 4 jahre gerechnet pro jahr ca 6250km.


    Denn ich bin der festen überzeugung, dass unser hobby viel mit der übung zu tun hat, d.h. sind fahranfänger einer grösseren gefärdung ausgesetzt in ein Unfall verwickelt zu sein als jene die ihren fahrbaren Untersatz beherschen.

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch:

  • Nur Mal so neben bei, es sind oft die Wiedereinsteiger die verunfallen als die Neulenker......müsste mal noch Zahlen raus suchen......


    Desweiteren, wie genau willst du die Überwachung der gefahrenen Kilometer ausführen?

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Oh ja, wollen wir noch mehr überwachen? Nehmt dem Menschen doch jedes kleinste Freiheitsgefühl, aber wirklich jedes......... was im Fall noch fehlt, wäre nicht das Fahrverbot sondern die Möglichkeit das Urteil gleich an Ort und Stelle auf der Strasse zu vollziehen......Bäume gibt es ja meist genug.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • mir ist bewusst, Das die Überwachung bereits heute möglich ist, nur mit dem Unterschied.....die supercard muss ich nicht nutzen, Das Internet auch nicht und das Handy kann ich abstellen.....und wenn ich das alles nicht nutze und trotzdem töff fahre, bekomme ich kein lebenslanges Fahrverbot.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Fahrtenbuch? Kann man umgehen.
    Ich finde 2 Jahre reichen und man ist auch selbst verantwortlich.
    Wiedereinsteiger kann man machen dass wenn man nach über 5 Jahren wieder ein töff anmeldet das man einen kurs belegt. Muss ja kein grundkurs sein sondern eine überwachte tour.


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    Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen :grinning_squinting_face: