Revision der Führerausweisvorschriften 2019-2021 (a.k.a OPERA-3)

  • Keine Ahnung wieviele den Automateneintrag haben. Aber es gibt sicher ein paar die in haben. Der Fahrlehrer der jeweils eines seiner beiden Autos vor meinem Haus parkt hat einen Automaten sowie einen geschalteten.
    Auf der anderen Seite bekam niemand der seinen ausländischen Ausweis in einen Schweizerischen umgetauscht hat den Automateneintrag. Auch der Ami nicht, der noch nie in seinem Autoleben "stick shift" gefahren ist.


    Was heist eigentlich Sehschwäche im Grenzbereich?

    Keine Ahnung was 20 Minuten damit meint. Die relvanten Artikel werden meiner MEinung nach nicht geändert.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Für mich als Kurzsichtiger liest sich das eher so, das man - ist man mit den Sehwerten nahe an der zulässigen Obergrenze - nun auch mit dem normalen Optiker-Bericht zur Sehschärfe auf's Strassenverkehrsamt kann, ohne das man zum Augenarzt muss um ein Zeugnis zu kriegen...

    Das mit den Automaten - da hoffe ich auf die Vernunft der Fahrlehrer; wer auf einem Geschalteten lernt, kann Automat fahren. Umgekehrt? Eher weniger... Hier wäre jetzt eine Zusatzregelung vonwegen "xy Fahrstunden beim Fahrlehrer, wovon die Hälfte auf manueller Schaltung zu absolvieren ist" vernünftiger gewesen als die "mind. ein Jahr Lernfahrausweis"...

    ...sagen wir mal: ich bin wirklich nicht positiv eingestellt zu dieser FS-Richtlinienänderung. Etwas, das die Sicherheit erhöhen würde, hab ich noch nicht gesehen...

  • genau, lesen der VZV-Änderungsentwurf zusammen mit der aktuell gültigen VZV schafft Klarheit. Das mit den Einführungsdaten war mir nach dem Lesen der Erläuterungen auch nicht ganz klar. (liegt aber in der Natur der Sache, dass beim zusammenfassen Informationen wegfallen)

    Betr. den Übergangsbestimmungen und dem von mir erwähnten Abs. 3 des Art. 151l (teil der neuen Verfassungsänderung) heisst dies konkret:

    Wobei hier auf die aktuelle VZV verwiesen wird -> hier der Art. 24 Abs. 5

    So jetzt muss ich aber aufhören, hier stinkts schon regelrecht vom ganzen klugscheissen :geek::face_with_tongue:

    Wie bitte?
    Heisst das jetzt das die die eine 35KW Beschränkung haben . nach 2 Jahren ohne wiederhalndlungen die 35 KW Beschrenkung aufgehoben wird ,und das ohne weitere Prüfung ?

  • Ja, das heisst es heute und für alle, die bis Ende 2020 den Ausweis Abeschränkt, also A35kW erworben haben (werden). Für alle, die ab dem 1.1.20121 den A35kW erwerben heisst es im Umkehrschluss, dass sie danach auch noch eine praktische Prüfung für den A unbeschränkt machen müssen.

  • Also was muss ich machen um meine a 35KW frei zu bekommen?
    Fahre schon 2 Jahre und früher auch schon eingelöst gehabt

    Danke

    Einmal editiert, zuletzt von Domi57 (23. Dezember 2018 16:23)

  • Also was muss ich machen um meine a 35KW frei zu bekommen?
    Fahre schon 2 Jahre und früher auch schon eingelöst gehabt

    Kommt drauf an wie du denn A (35 kW) bekommen hast.

    Hier in der Schweiz vor dem 1. April 2003? Als upgerade von A1 auf A (25 kW) später dann A (35 kW)? Dann musst Du den Lernfahrausweis beantragen und inherhalb 16 Monate die Prüfung machen.

    Hier in der Schweiz nach dem 1. April 2003? Dann einfach beim Strassenverkehrsamt die Beschränkung aufheben lassen.

    Wenn die Prüfung im Ausland gemacht wurde müsste ähnliches gelten. Hat man den die Prüfung mit einem Fahrzeug mit mehr als 125 ccm gemacht sollte man den den A offen direkt bekommen. Andernfalls ist evtl. eine Prüfungsfahrt erforderlich.

    Das Formular ist in allen Fällen das selbe.
    https://www.sz.ch/public/upload/…sch_ausl_FA.pdf

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Hatte seit 1976 die 125 ccm Prüfung und habe dann 2017 als das Gesetz geändert wurde die 2017 auf 35Kw umschreiben lassen.

    Dann wie ich sage:

    Lernfahrausweis beantragen und inherhalb 16 Monate die Prüfung machen.


    Art. 151k Abs. 1 VZV

    Zitat

    Ein vor dem 1. April 2003 ausgestellter Führerausweis zum Führen von Motorrädern der Kategorie A1 berechtigt nach Ausstellen eines neuen Führerausweises zum Führen von Motorrädern der neuen Kategorie A mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg.


    Diese Beschränkung wird auf Gesuch des Ausweisinhabers aufgehoben, wenn dieser die praktische Führerprüfung mit einem Motorrad bestanden hat, das den Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug der Kategorie A entspricht. Die Zulassungsbehörde stellt den entsprechenden Lernfahrausweis aus.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ich behaupte mal, ab 2021 wird es kaum noch sogenannte ''Wiedereinsteiger'' mehr geben, wer will schon 4 Jahre mit A- herumfahren. Vielleicht wird dann das Töff Geschäft wieder Jünger bzw die Preise bei einzelnen Marken fallen, weil es sich schlicht das Publikum nicht mehr leisten kann. Ist nun eine Provokante Aussage, ging mir heute während dem, ''Regen davon Fahren'' durch den Kopf.

    Also das man auf den Straßen ausgewachsene Rennmaschinen oder generell Motorräder mit 1000ccm und mehr mit einem L sieht, das wird nach 2021, ein seltenes Bild sein bzw wohl gar nicht mehr vorkommen...

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch:

  • wer will schon 4 Jahre mit A- herumfahren.

    :confused_face: Phips, schaust Du dir die Vorschläge in der Vernehmlassung an oder das was tatsächlich vom Bundesrat beschlossen wurde und in Zukunft gilt?

    Es kommt zwar der Stufeneinstieg für jedermann, aber dies ist "nur" zwei Jahre A (35 kw).

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Es wird je länger je mehr 35Kw Moppeds geben, aber das werden wohl nie Topmodelle mit kleinem Motor sein.
    Die 35Kw-Moppeds werden günstiger werden da sie als Einstiegsmoppeds nach 2.5 Jahren oft wieder abgestossen werden. Dies wird durch die max. 70kw-offen-Klausel auch verstärkt.
    Will ich 10000 für ein 70/35Kw-Mopped ausgeben und lebe dann mit "nur" 70Kw oder kaufe ich mir ein 35Kw-Mopped für 7000 und habe dannach die totale Auswahl? Das grösste Problem ist, dass es nun Moppeds gibt welche offen 70Kw haben und es genau das gleiche Mopped aber auch mit 80Kw gibt...

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • :confused_face: Phips, schaust Du dir die Vorschläge in der Vernehmlassung an oder das was tatsächlich vom Bundesrat beschlossen wurde und in Zukunft gilt?
    Es kommt zwar der Stufeneinstieg für jedermann, aber dies ist "nur" zwei Jahre A (35 kw).

    Glaub mir 2 Jahre reichen. Ich fände zwar 4 Jahre besser. das würde das Stigma ''ja aber die Jungen'' mal lockern.. wenn alle gleich lange haben bis sie eine A (offen) Maschine fahren dürfen, ist das Argument ''Ja aber die Jungen'' schon wieder entkräftet.

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch:

  • Glaub mir 2 Jahre reichen. Ich fände zwar 4 Jahre besser. das würde das Stigma ''ja aber die Jungen'' mal lockern.. wenn alle gleich lange haben bis sie eine A (offen) Maschine fahren dürfen, ist das Argument ''Ja aber die Jungen'' schon wieder entkräftet.

    Ich komm nicht draus Phips. Alle werden genau gleich lange brauchen: 2 Jahre, die Jungen wie die Alten.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!