Es ist Ostern, die Zeit des Suchen und des Finden.
Da Du so super hilfreich warst und das Erstzulassungsjahr deines Oldtimer gennant hast nehmen wir mal 1970 an.
Vor der VTS gab es die BAV welche von 1. Oktober 1969 bis 1. Oktober 1995 gültig war.
https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19690158/index.html
Gibt es in jeder gut sortierten Bibliothek wie z.B. die Zentralbibliothek.
oder im Bundesarchiv https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch
(Geil, endlich habe ich eine Kopie und muzss nicht mehr in die ZB dingeln)
Aus der Urfassung der BAV vom 1969
Art. 33 (Wird in Art. 54 verwiesen)
1 Motorfahrzeuge müssen im Blickfeld des Führers einenauch nachts ablesbaren Geschwindigkeitsmesser haben, mit Anzeigein Kilometern/Stunden.
Art. 19 (Wird in Art. 51 verwiesen)
3 Verschlüsse und Entlüftungen müssen so gestaltet sein, dassauch bei Kurvenfahrt kein Treibstoff und keine Öle ausfliessenkönnen