Das würde bedeuten, Bremshebel (->E) nach 4.1.5.2 brauchen nebst der Eignungserklärung auch eine Prüfung (also ein Eintrag im Fzg-Ausweis?).
D, E, F, G und H muss man immer vorführen und eintragen lassen. Nur A und B brauchen keine Prüfung sowie Eintragung, jedoch allenfalls die richtigen Dokument.
Die Zusammenfassungen unten auf der Seite muss man sozusagen "von links nach rechts lesen". D.h. B ist A+B, E ist D + E, und G is D + (E + F) + G wobei G, E und F "übertrumpft".
@Pilarius Dafst gerne mein "Malen nach Zahlen" nachmachen, dann solte eigentlich klar sein warum ein ABE o.k. ist.
@kasa Wäre froh, wenn du nach der MFK einen kleinen Erfahrungsbericht schreibst. Im Notfall reicht auch ein: "Mit ABE Problemlos eingetragen" (Kannst den Text auch kopieren ). Vielen Dank und viel Erfolg.