Ohne DB Killer

  • Hallo zusammen

    evtl. setze ich ein Thema auf das schon lange besprochen worden ist.
    Leider habe ich nie eine richtige Antwort erhalten und werde in den Forums nicht schlauer.
    Was passiert wenn ich einen Auspuff von Akrapovic habe, (mit Beiblatt) und Katalysator aber OHNE DB Killer?
    Die meisten meinen es gibt eine Buse von CHF 5000.-, die andern sagen, wenn der Katalysator und der Beiblatt vorhanden ist, dann gibt es nur eine Buse von ca. CHF 500.-
    Ich weiss nun nicht, wem ich glauben soll...finde im Netz leider keine richtige Antwort.

    Mal schauen, was ich nun für Inputs erhalte :grinning_squinting_face:

    Grüsse

    Scrambler

    Einmal editiert, zuletzt von Scrambler (1. April 2017 17:54)

  • 1. lass ihn einfach drin den du kriegst in jedem fall eine geldstrafe

    2. 600.- sind es meines wissens nach ungefähr aber wenn du ohne db rumfährst schauen die netten herren bei der kontrolle vermutlich alles nochmal ein wenig genauer an und was die folgen sind kannst du dir ja wohl denken

    3. wenn du unbedingt lärm machen willst kauf dir n motocross

    4. ich hab kein plan wasn abra(kadabra)movic ist

  • 1. lass ihn einfach drin den du kriegst in jedem fall eine geldstrafe

    2. 600.- sind es meines wissens nach ungefähr aber wenn du ohne db rumfährst schauen die netten herren bei der kontrolle vermutlich alles nochmal ein wenig genauer an und was die folgen sind kannst du dir ja wohl denken

    3. wenn du unbedingt lärm machen willst kauf dir n motocross

    4. ich hab kein plan wasn abra(kadabra)movic ist

    Sorry, Texterkennung :o) Akrapovic.
    Danke für die Antwort, aber die CHF 600.- sind mir wert :o)

  • Sorry, Texterkennung :o) Akrapovic.Danke für die Antwort, aber die CHF 600.- sind mir wert :o)

    Wie Eric bestätigt hat, bringt dir fahren ohne DB-Killer, ein stillgelegtes fahrzeug und der Führerausweis wird eingezogen... mir wär das nicht wert, aber das muss im endeffekt jeder für sich entscheiden. beim billet ist dann auch das Auto weg.. nur fürs verständnis und alle andern eingetragenen kategorien.

    Ich nehme an, (vermutung) dass wenn du dich noch im grünen L befindest, und du den Ausweis abgibst, beginnst du nochmal beim Nothelfer.

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch:

    Einmal editiert, zuletzt von Phips2 (1. April 2017 22:00)

  • Ich bin mir nicht ganz sicher, korriegiert mich wenn ich falsch liege, aber ich meinte beim ''ohne DB-Eater'' fahren wird das fahrzeug stillgelegt und der Führerausweis eingezogen... sprich die SBB kriegt einen neuen Kunden. ob in der Busse ein GA der SBB inbegriffen ist, oder ob dies dann noch seperat gekauft werden muss, bin ich mir auch nicht sicher.

    Hallo scramblerDeine Frage buche ich unter Aprilscherz ab :patsch:

    wieso meinst Du?

  • Was ich bisher hier gelesen habe ist, wenn du ohne DB-Killer unterwegs bist wird das Fahrzeug vor Ort stillgelegt. Eine saftige Buse und evtl. ein Führerschein-entzug werden sicher auch im Paket inkludiert sein.

    Mach uns und der Töff-gemeinde (hat sowiso schon nicht den besten Ruf) einen Gefallen und lass den DB-Killer wo er hingehört, es gibt schon genug Leute mit Minderwertigkeits-/Aufmerksamkeits-komplexen die ohne rumdüsen.

    Wenn du dennoch das Verlangen spürst, geh auf die nächste Rennstrecke. :winking_face:

    Ansonsten wart auf eine Antwort unserer Rechtsexperten wie RebelFazer.

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • wieso meinst Du?

    Weil heute 1. April ist und jeder verantwortungsvolle Töfffahrer sein Geld zB. in Benzin und Reifen investiert anstatt in gröberen Ärger mit der Polizei, wo du doch weisst, dass es verboten ist.

    Ich habe keine Macken...
    das sind Special Effects.

  • Macht doch nicht so ein Drama wegen dem DB Killer.

    Nehmt den Killer raus, fährt damit rum, am besten dieselbe Strecke mehrmals (aber nur wenn sie viele Anwohner hat), macht Lärm, zeigt den Leuten da draussen wer der lauteste von allen ist.

    Aber macht euch keine Gedanken über die folgen, Zeitverschwendung.

    Wenn es soweit ist, müsst ihr nur den Polizist fragen, er wird es euch direkt, offen und ehrlich sagen.

  • Wenn du unbedingt scharf drauf bist, probiere es einfach aus, lass es drauf ankommen. Dann hast du die 100 % richtige Antwort! :popcorn:

    Motorradfahren ist die beste Therapie, oder hast du schon mal viele Motorräder vor der Haustür eines Psychiaters parkieren sehen?

  • Wenn du unbedingt scharf drauf bist, probiere es einfach aus, lass es drauf ankommen. Dann hast du die 100 % richtige Antwort! :popcorn:

    Genau, am besten ohne DB-Killer auf dem Parkplatz ein paar Burnouts machen. :grinning_squinting_face:
    Dann erfährst du aus erster Hand was dich nun erwartet :winking_face:

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Scramber, markiere bitte nicht ganze Texte als Zitat, braucht viel Platz und es muss irgendwann seitenweise runtergescrollt werden... bei Antwort einfach
    @ sowieso oder
    Zitat Cisco etc etc
    ist wesentlich einfach :winking_face:

    Als Ex-Polizist: Wird mutwillig und vorsätzlich unnötig Lärm verursacht, KANN der Führerausweis an Ort und Stelle entzogen und das Motorrad stillgelegt werden.
    Eine genaue Lärmmessung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch Experten des StVA's, heisst also, die Lärmmessung alleine kostet bereits knapp ein Tausender und die Busse ca 500 +
    Ich persönlich legte die Karren einfach still, war momentan genug der Strafe und überliess es dem AMA, einen allfälligen FA-Entzug zu verfügen.... was auch meistens der Fall war - damals das Minimum in Form eines Monats.

    UND JA: DIE FRAGE FÄLLT UNTER APRIL-SCHERZ.... denn so ein Mist kann eigentlich gar niemand fragen :grinning_squinting_face:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik  :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']
    https://www.youtube.com/user/katpava/videos