Fragen zur Töffprüfung A (beschränkt)

  • Guten Tag

    Ich und kein Kollege wollen dieses Jahr die Führerscheinprüfung A(beschrenkt) machen. An die Prüfung würden wir mit einer Honda CB 500 F oder einer BMW g310r.
    Jedoch tritt ab dem 1. April 2017 ein neues Gesetz in kraft.

    Wir haben uns schon ein bischen darüber Informiert und sind auf diesen Link gestossen.
    http://www.stva.zh.ch/internet/siche…at/LFkatAB.html
    Hier steht das man mindestens 400ccm3 haben muss. Leider hat die BMW g310r das nicht.

    Nun zu meiner Frage, haben wir das richtig verstanden das wir nicht mit der BMW g310r die Prüfung machen könnten? :confused_face:

    Freundliche Grüsse
    Samuel Hilber :smiling_face:

  • Ja habt ihr richtig verstanden, mit dieser BMW könnt ihr nicht zur Prüfung antreten. Das Gesetz gilt übrigens schon seit dem 1. April 2016 soviel ich weiss :face_with_tongue:
    lg

  • Die 400ccm Regel gilt seit 1.1.2017 :winking_face:
    Du musst Dich aber insofern nicht ärgern, als das es die kleine BMW noch immer nicht gibt...für die Prüfung musst Du Dir also ein grösseres Bike organisieren.

  • Stop stop stop. :daddeln:

    Da ist jetzt ein bischen viel Halb-Wissen, Wer-Weissen und ich-habe-im-Internet-gehört drin.

    Hier die aktuelle, gültige Weisung zu dem Thema. :rtfm:
    http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/2016-05-12_2659_d.pdf

    Fakten:

    LFA VOR dem 1. Januar 2017 ausgestellt

    Kategorie A, unbeschränkt:
    Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 40 kW und zwei Sitzplätzen;

    Kategorie A, beschränkt auf 35 kW:
    Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung vonhöchstens 35 kW und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.

    Gemäss Übergangsrechtliche Weisung betreffend Prüfungsfahrzeuge der Motorrad-Kategorie A


    LFA am oder nach dem 1. Januar 2017 ausgestellt

    Kategorie A, unbeschränkt:
    Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mindestens 600 cm3, einer Motorleistung von mindestens 40 kW und zwei Sitzplätzen;

    Kategorie A, beschränkt auf 35 kW:
    ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mindestens 400 cm3, einer Motorleistung von höchstens 35 kW und zwei Sitzplätzen;

    Gemäss Anhang 12 Ziffer V der VZV https://www.admin.ch/opc/de/classif…0247/index.html

    PS: Auf den Hubraum wird eine Tolleranz von 10 ccm gewährt.

    8-)

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!