Lernfahrausweis Kat. B auch gültig für A-35kw?


  • B brauchts aber meines Wissens dafür nicht, die Grundkurse sind ja für den Töff und haben mit dem Auto nichts zu tun.


    Herr/Frau naimad99 ist ein Schöggeler und will sich eine Praktische Fahrprüfung sparen. Da Grundkurs Light schon gemacht, kriegt man A1 mit der B Prüfung geschenkt.
    Ist also in etwa wie bei dir, nur dass du den Grundkurs nach der B Prüfung gemacht hast.


    Das einzige Problem dass ich jetzt noch sehe, ist dass man den A- nicht beantragen kann bevor man A1 abgeschlossen hat. Macht man es doch, muss man damit rechnen, dass der Grundkurs von A1 verfällt, denn die VZV verlangt entweder:
    - 6h Grundkurs wenn schon echter A1 Fahrausweis, also nicht Lernfahrausweis, vorhanden
    - sonst 12 h Grundkurs, aber alle Stunden mit einem NICHT A1 Fahrzeug.
    Art. 19 VZV https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a19

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Herr/Frau naimad99 ist ein Schöggeler und will sich eine Praktische Fahrprüfung sparen. Da Grundkurs Light schon gemacht, kriegt man A1 mit der B Prüfung geschenkt.
    Ist also in etwa wie bei dir, nur dass du den Grundkurs nach der B Prüfung gemacht hast.

    Hmm - das Fette lese ich nirgends in naimads Postings, und das geht eh nicht, um die praktische Prüfung für A beschränkt kommt man höchstens rum, wenn man den A1 im letzten Jahrtausend gemacht hat, was bei naimad angesichts das Jahrgangs (99) nicht der Fall sein dürfte. :grinning_squinting_face:

    Und dass man den A1 mit dem B geschenkt kriegt, ist hier auch nicht so wirklich relevant, da er den A1 bereits hat - er fährt ja einen 50er Töff, was man meines Wissens ohne A1 nicht darf.

    Er hat nur gefragt, ob man den B und den A beschränkt gleichzeitig (auf dem gleichen Wisch) beantragen kann, und die Antwort darauf ist offenbar gem. STVA ein freudiges Ja. :smiling_face:

  • den A1 bereits hat

    Lernfahrausweis ist nicht gleich Fahrausweis :winking_face:

    Ist so wies ist. Hatte die A1 nicht gemacht, weil mein Roller geschrottet wurde. Habe dann A- und B gleichzeitig bestellt und durfte die 12h Grundkurs machen, statt 6h...

    Aber ob diese 8h verfallen wenn du es mit dem Auto kriegst würde ich noch freundlicherweise bei nem Fahrleher nachfragen, meiner konnte mir auch weiterhelfen.

    Das klügste wäre wohl gewesen, wenn man 2 Jahre mit dem Löli rumfährt ohne Grundkurs und dann mit dem Töff die 12h macht. Der Luxus beim A1 ist ja, dass dieser 2 Jahre gültig ist. A- muss man innerhalb von 4 Monaten den Grundkurs machen zum verlängern.

    Wissen ist Macht, Ich weiss nix, macht nix :pouting_face:

    Hubraum ist nur durch mehr Hubraum zu ersetzen :motorrad15:

  • Das klügste wäre wohl gewesen, wenn man 2 Jahre mit dem Löli rumfährt ohne Grundkurs und dann mit dem Töff die 12h macht. Der Luxus beim A1 ist ja, dass dieser 2 Jahre gültig ist. A- muss man innerhalb von 4 Monaten den Grundkurs machen zum verlängern.

    Ich hab den A1 momentan auf Lernfahr. Musste jedoch die teile 1 & 2 vom grundkurs auch schon nach 4 monaten machen um ihn um 12 monate zu verlängern...

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    GUY MARTIN

  • MMh, im Internet steht 2 Jahre gültig, na dann vergessliches hirn :grinning_squinting_face:

    Es wäre jetzt so oder so zu spät gewesen :grinning_squinting_face:

    aber eben, der Rest ist ja jetzt klar, oder sind noch offene Fragen?

    Wissen ist Macht, Ich weiss nix, macht nix :pouting_face:

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  • Hmm - das Fette lese ich nirgends in naimads Postings, und das geht eh nicht, um die praktische Prüfung für A beschränkt kommt man höchstens rum, wenn man den A1 im letzten Jahrtausend gemacht hat, was bei naimad angesichts das Jahrgangs (99) nicht der Fall sein dürfte.
    Und dass man den A1 mit dem B geschenkt kriegt, ist hier auch nicht so wirklich relevant, da er den A1 bereits hat - er fährt ja einen 50er Töff, was man meines Wissens ohne A1 nicht darf.


    Hier steht es:

    Wenn mein LFA vom A1 bis Aug 2017 laufen und ich bis ende Juli 2017 B praktisch abschliesse hab ich danach ja die A1 praktisch auch. Dann muss ich die doch gar nicht machen?


    Naimad hat z.Z. nur den Lernfahrausweis für A1. Mit dem darf man natürlich auch rumfahren. :winking_face: Wobei es eigentlich am einfachsten ist schnalle die Prüfung zu machen. Was man hat, das hat man. Und ohne L kann man auch mal in Konstanz ein Glace Essen gehen.

    Das klügste wäre wohl gewesen, wenn man 2 Jahre mit dem Löli rumfährt ohne Grundkurs und dann mit dem Töff die 12h macht. Der Luxus beim A1 ist ja, dass dieser 2 Jahre gültig ist. A- muss man innerhalb von 4 Monaten den Grundkurs machen zum verlängern.


    Du irrst dich Panda. Auch beim A1 muss der Grundkurs innerhalb von 4 Monate gemacht werden. Nichts mit 12 Monate rumgondeln. Art. 19 Abs. 1 VZV https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a19

    "Wer den Führerausweis der Kategorie A oder der Unterkategorie A1 erwerben will, muss innert vier Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises die praktische Grundschulung bei einem Inhaber der Fahrlehrerbewilligung der Kategorie A absolvieren"

    :rtfm: Please Read The Fucking Law.
    O.k. ist eine Verordnung, darum: Please Read The Fucking Ordinance.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • @naimad99, Du hast die Antwort des STVA, trotzdem empfehle ich Dir, mach die ganzen 12h Kurs, Töff ist nicht gleich Roller. Damit bist Du dann auch auf der sicheren Seite, falls Du die B-Prüfung nicht bis Ende Juli machen kannst.

  • @naimad99, Du hast die Antwort des STVA, trotzdem empfehle ich Dir, mach die ganzen 12h Kurs, Töff ist nicht gleich Roller. Damit bist Du dann auch auf der sicheren Seite, falls Du die B-Prüfung nicht bis Ende Juli machen kannst.

    ja danke für den tip. ja ich fahr auch nicht roller :grinning_squinting_face: ist zwar ne 50er aber geschalten! Grosser unterschied! :grinning_squinting_face:

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    GUY MARTIN