Lernfahrausweis Kat. B auch gültig für A-35kw?

  • Hallo, ich will bald einmal den lernfahrausweis für die kategorie b beantragen, da ich mitte april 18 jahre alt werde. mein nothelfer und theorie hab ich noch vom 50erli... sehtest auch erst 12 monate alt. der war ja jedoch auf dem antragformular für das 50erli... den hab ich ja nicht seperat. Muss nun auf das neue formular für kat. b der sehtest nochmals drauf oder leer lassen und die merken das selber?
    muss ich einen antrag für b und a-35kw seperat stellen? oder geht mit dem b auch a-35kw zusammen im b lernfahrausweis?
    Grundkurse hab ich die ersten 2 teile ja mit dem 50erli gemacht. die muss ich ja nicht mehr machen. muss ich nun einfach den 3. teil machen und dann werden die 4 monate nochmals um die 12 verlängert?

    LG

    naimad99

    WERE NOT HERE FOR A LONG TIME...
    WERE HERE FOR A GOOD TIME...
    __________________

    GUY MARTIN

  • Du musst für die Kategorie A Beschränkt ein neues Gesuch einrechen, da die Kategorie B nur zum Autofahren gültig ist und nicht auf das Motorrad übertragen werden kann.

    Korrekt ist das du 8 anstelle 12 Std machen musst, also es würde nur Kursteil 1 Entfallen, ich würde dir aber raten den kompletten Kurs zu machen! Bei Kursteil 1 steht det gesamte Parcour an und dort schauen die Experten an der Prüfung schon "recht streng" drauf.

    Shetest musste ich keinen neuen machen (haben den Akzeptiert denn ich mit 16 für den Roller gemacht habe), jedoch musste ich den Stempfel der Gemeinde einhollen.
    Aber hier besser das StVa fragen die haben Kantonal sehr viele unterschiede.

  • Folgendes Vorgehen ist das Richtige:
    - Finde hier die e-mail Addresse deines Strassenverkehrsamt : http://www.asa.ch/adressen
    -Schreib eine kurze e-mail, ob du für zwei Kategorien zwei Gesuche einreichen musst (vorallem wegen Foto) oder auch nur eins reicht.
    - Frage in der gleichen e-mail ob der Sehtest von vor 12 Monaten vom 50erli noch gültig ist, oder neu gemacht werden muss.
    - Teile uns die Antwort von deinem Strassenverkehrsamt mit.

    Best Dank und Gruss

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Salü naimad :smiling_face:

    Hatte letzen Sommer dasselbe Problem.. Hier im Aargau konnte ich beides mit einem Formular beantragen, sprich einfach A- und B ankreuzen :smiling_face:
    Aber weiss natürlich nicht ob das in allen Kantonen so ist..

    Grundkurse hab ich die ersten 2 teile ja mit dem 50erli gemacht. die muss ich ja nicht mehr machen. muss ich nun einfach den 3. teil machen und dann werden die 4 monate nochmals um die 12 verlängert?

    Betreffend dem... du musst Grundkurs Teil 2A (ist 2lektionen wiederholung von den 1. 2 teilen) plus den 3. GK Teil, der geht normale 4 lektionen :smiling_face: und ja, danach wird der L-Ausweis um 12 Monate verlängert :thumbup:


    Mfg Death

    ~ Some take drugs, some drink bottles, but i solve my problems by twisting throttles :toeff2: ~

    Einmal editiert, zuletzt von Deathsoldier (13. März 2017 18:36)

  • Danke für alle antworten... werde mal den büroheinis im stva ein briefchen schreiben...
    melde mich nochmals bei antwort vom stva

    WERE NOT HERE FOR A LONG TIME...
    WERE HERE FOR A GOOD TIME...
    __________________

    GUY MARTIN

  • Im Aargau kann man 2 Kreuze auf dem Antragsformular machen, denke wird vielerorts so sein. Habe damals auch A- und B zusammen beantragt. War bisher auch mein einziger Antrag beim STVA.
    Im Aargau muss man nur noch 6h machen, alle 12 sind aber empfehlenswert, sofern du nicht noch beabsichtigst dich von einem Fahrlehrer als "Prüfungstauglich" befinden zu lassen. (inkl. Manöver)

    Falls der LFA für A- dein zweiter der Kattegorie A (A,A-,A1) ist, musst du die Prüfung mit dem ersten LFA Kat. A- machen, sonst gibt es 2 Jahre Sperrfrist.

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Im Aargau kann man 2 Kreuze auf dem Antragsformular machen, denke wird vielerorts so sein. Habe damals auch A- und B zusammen beantragt. War bisher auch mein einziger Antrag beim STVA.
    Im Aargau muss man nur noch 6h machen, alle 12 sind aber empfehlenswert, sofern du nicht noch beabsichtigst dich von einem Fahrlehrer als "Prüfungstauglich" befinden zu lassen. (inkl. Manöver)

    Falls der LFA für A- dein zweiter der Kattegorie A (A,A-,A1) ist, musst du die Prüfung mit dem ersten LFA Kat. A- machen, sonst gibt es 2 Jahre Sperrfrist.

    Ja hab den LFA a1 momentan... will da aber die praktische nicht machen. sondern dann in der autoprüfung... Dann muss ich dann die praktische für A- machen oder zuerst auto oder wie?

    WERE NOT HERE FOR A LONG TIME...
    WERE HERE FOR A GOOD TIME...
    __________________

    GUY MARTIN

  • Dann muss ich dann die praktische für A- machen oder zuerst auto oder wie?

    Wie es kommt, wie es passt, wie es geht. Es gibt keine festgelegte Reihenfolge.

    Ja hab den LFA a1 momentan... will da aber die praktische nicht machen.

    Hmm. Das könnte eine dumme Idee sein. Wenn ich das recht im Kopf habe passiert dann folgendes:
    - Ein "Upgrade" von A1 auf A- ist nicht möglich (Nur von A- auf A).
    - Dein Grundkurs verfällt, da du die Prüfung nicht absolviert hast.
    - Du darfst die ganzen 12 Stunden Grundkurs mit dem Töff machen.


    In Art. 19 VZV steht klipp und klar, dass die 6 Stunden nur dann gelten wenn man den Führerausweis Kat. A1 hat und nicht wenn man nur den Lernfahrausweis Kat. A1 hat. Dies wird noch bestätigt, in dem auch drauf hingewiesen wird, dass mann die Kursteile mit dem Lernfahrausweis für Kat A/A- nicht mit einem Kat. A1 Fahrzeug machen darf. Bei einem Upgrade hätte man aber eben gerade den ersten Teil mit einem A1 Fahrzeug gemacht.
    https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a19

    Darum: Bevor man A- beanträgt zuerst A1 abschliessen.
    Ist ja keine Hexerei :winking_face: Einfach an die Prüfung und so wie gelernt und vom Fahrlehrer beigebracht fahren.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Wie es kommt, wie es passt, wie es geht. Es gibt keine festgelegte Reihenfolge.

    Hmm. Das könnte eine dumme Idee sein. Wenn ich das recht im Kopf habe passiert dann folgendes:- Ein "Upgrade" von A1 auf A- ist nicht möglich (Nur von A- auf A).
    - Dein Grundkurs verfällt, da du die Prüfung nicht absolviert hast.
    - Du darfst die ganzen 12 Stunden Grundkurs mit dem Töff machen.


    In Art. 19 VZV steht klipp und klar, dass die 6 Stunden nur dann gelten wenn man den Führerausweis Kat. A1 hat und nicht wenn man nur den Lernfahrausweis Kat. A1 hat. Dies wird noch bestätigt, in dem auch drauf hingewiesen wird, dass mann die Kursteile mit dem Lernfahrausweis für Kat A/A- nicht mit einem Kat. A1 Fahrzeug machen darf. Bei einem Upgrade hätte man aber eben gerade den ersten Teil mit einem A1 Fahrzeug gemacht.
    https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a19

    Darum: Bevor man A- beanträgt zuerst A1 abschliessen.
    Ist ja keine Hexerei :winking_face: Einfach an die Prüfung und so wie gelernt und vom Fahrlehrer beigebracht fahren.


    Wenn mein LFA vom A1 bis Aug 2017 laufen und ich bis ende Juli 2017 B praktisch abschliesse hab ich danach ja die A1 praktisch auch. Dann muss ich die doch gar nicht machen? A- werd ich noch nicht so schnell abschliessen. aber in der B hab ich den A1 ja drin ... oder hab ich das falsch verstanden?

    WERE NOT HERE FOR A LONG TIME...
    WERE HERE FOR A GOOD TIME...
    __________________

    GUY MARTIN


  • Wenn mein LFA vom A1 bis Aug 2017 laufen und ich bis ende Juli 2017 B praktisch abschliesse hab ich danach ja die A1 praktisch auch. Dann muss ich die doch gar nicht machen? A- werd ich noch nicht so schnell abschliessen. aber in der B hab ich den A1 ja drin ... oder hab ich das falsch verstanden?


    O.k. I see. Du hast das A1 im B drin, drin weil du den Grundkurs gemacht hast. Vom April bis Juni das Auto Billet machen ist aber auch schön sportlich. Wenn es knapp wird einfach zwischen durch schnell an die A1 Prüfung machen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • O.k. I see. Du hast das A1 im B drin, drin weil du den Grundkurs gemacht hast. Vom April bis Juni das Auto Billet machen ist aber auch schön sportlich. Wenn es knapp wird einfach zwischen durch schnell an die A1 Prüfung machen.

    Genau... ja ich meine nicht bis juni sondern ende juli... in 3.5 monaten sollte das drin liegen... so sollte es funktionieren oder? wenn ich bis dann die B mach sind auch die Grundkurse gültig.

    WERE NOT HERE FOR A LONG TIME...
    WERE HERE FOR A GOOD TIME...
    __________________

    GUY MARTIN

  • Jap, wenn du B vor ablauf des A1-löli schaffst, wird dir das A1 geschenkt. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass du den A- erst beantragen kannst, wenn du B/A1 hast. Denke sonst werden dir die 8h GK nicht angerechnet.
    3.5 Monate sollten reichen, habe rund 2 Monate gebraucht dank der Vorübung aufm Töff. :winking_face:

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Jap, wenn du B vor ablauf des A1-löli schaffst, wird dir das A1 geschenkt. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass du den A- erst beantragen kannst, wenn du B/A1 hast. Denke sonst werden dir die 8h GK nicht angerechnet.
    3.5 Monate sollten reichen, habe rund 2 Monate gebraucht dank der Vorübung aufm Töff. :winking_face:

    Naja... A1 hat er ja schon, wenn er jetzt einen 50er fährt. Und die Grundkurse können ihm eh nur angerechnet werden, wenn er sie gemacht hat.

    B brauchts aber meines Wissens dafür nicht, die Grundkurse sind ja für den Töff und haben mit dem Auto nichts zu tun.

    Ich habe zuerst A1 gemacht (ohne Prüfung weil B vorhanden) und mache dieses Jahr die A-Prüfung. Ich habe jetzt zusätzlich 8h Grundkurs gemacht (statt 6), Manöverteil und den 3. Kurs (Kurven etc.). Fahren im Verkehr brauchts ja nicht unbedingt noch mal, aber der Manöverteil war schon hilfreich.

    Aber eben, STVA fragen ist nie verkehrt. :smiling_face:

  • Also... STVA hat sich schon gemolden.
    Sehtest und Stempel der Gemeinde einfach leer lassen. Man kann B und A- ankreuzen. Grundkurse muss man dann einfach noch 6 Stunden besuchen.

    WERE NOT HERE FOR A LONG TIME...
    WERE HERE FOR A GOOD TIME...
    __________________

    GUY MARTIN