Roller versenden innerhalb Schweiz

  • Gibt mehrere Varianten:

    Günstig und zeitintensiv: Mit dem Roller zum Käuefer Fahren und Papierkram per Postweg.

    Teuer und e.v etwas weniger zeitintensiv: Geeigneten Transporter mieten, Roller rein und zum Käufer Kutschieren.

    Schnell und mittlere Preisklasse: Mehrere Speditionen nach Preisen und An-/ Abgabestellen fragen und geeignetstes Angebot auswählen. Gibt ja genug :winking_face:

    Wie schon erwähnt ist die Überführung im Normalfall Sache des Käufers. Wurde was anderes vereinbart, such dier die beste Option aus :winking_face:

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Ich weiss nicht ob ich hier was beitragen kann ich habe bisher nur eine erfahrung mit der Post die nicht blos Packete und Briefe verschickt.

    Wir haben mal ein Grosses Tableau ein schrank der aus 5 einzelschränken bestand via Post auf eine Baustelle liefern lassen, weil es der Tableaubauer fälschlicherweise ins Geschäft geliefert hat, und wir nur möglichkeiten hatten die sehr zeitintensiv und dadurch auch kosten intensiv waren diese zum bestimmungsort zu transportieren (hätten ein LKW organisieren müssen) und da bietet sich die Post ja eigentlich an, wir mussten die Tableau transportfertig verpacken, sprich Palette drunter festbinden und ecken schützen, dann kam der Postlaster holte diese ab und in weniger als 24h Später standen die Tableau am bestimmungsort.
    Damals liefs über mein ausbildungsbetrieb, ich führte nur aufträge aus die von oben kamen, aber ich habe dir mal die Seite von Post Stückgut rausgesucht. Angeblich wär es mit der Post auch einiges billiger als mit einem Privaten Spediteur... aber dazu KA wurde mir da nur mal gesagt.


    Schweizerische Post - Stückgut


    Fals ich absolut keine hilfe war in der Sache, sorry dann soll ein Mod den beitrag löschen.

    lg Noemi

  • Warum "Problem des Käufers"? Wer im Internet Waren zum Kauf anbietet, muss sie auch liefern können. Wurde Ware an einen Kunden verkauft, muss diese auch geliefert werden.

    Ja, er muss liefern. Normalerweise ist "liefern" bis vor die eigene Haustüre, der Rest ist Risiko und Geld des Käufers.

    Wenn der Käufer frech genug ist und der Verkäufer lässt sich einschüchtern ... aber normal ist: "Du hast gekauft, komm es endlich holen und zahlen."

    Mir wurde der Töff auch nur ein Mal bis nach Hause geliefert. Sonst war immer nur Abholung.

    This Space Intentionally Left Blank

  • Das OR sagt nichts über den Übergabeort, der kann frei vereinbart werden. Wenn ich beim Garagier oder sonst einem Fachhändler ein Fahrzeug kaufe, muss ich in der Regel das Fahrzeug abholen und kann nur entweder gegen Aufgeld oder bei entsprechender Kulanz des Händlers eine Hauslieferung erwarten.

    Das OR sagt sehr wohl etwas über den Übergabeort: ab dem Moment, in dem der Kauf abgemacht ist, ist die Ware Eigentum des Käufers und alles läuft unter sein Risiko. Theoretisch kann der Verkäufer sagen: "Dort hinten im Gestell". Auch das Risiko: wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist und der Standort brennt eine Stunde später nieder, kann der Verkäufer auf den Kaufpreis beharren, der Töff war bereits Eigentum des Käufers.

    119 OR und 185 OR

    This Space Intentionally Left Blank

  • @jeannie, Du beschreibst den Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Gefahr, nicht aber den Übergabeort oder den Eigentumsübergang. Bei einem Kauf von Gegenständen (Immobiien gelten dann noch andere Regeln) sind mehrere Phasen zu unterscheiden.
    1. Das Abgeben einer Offerte, 2. das Akzept mit dem der Vertrag zustande kommt und 3. die Übergabe des Gegenstandes mit der das Eigentum an den Käufer übergeht.
    Mit Abschluss des Kaufvertrages geht die Preisgefahr (Nutzen und Gefahr der Sache) auf den Käufer über, nicht aber das Eigentum. Für den Eigentumsübergang braucht es die Übergabe des Gegenstandes, hier also des Rollers. Die Übergabe erfolgt dann am Übergabeort (vgl. At. 184 OR). Mit dem Abschluss des KAufvertrages verpflichtet sich der Verkäufer nämlich, den KAufgegenstand dem Käufer zu übergeben. Dies Übergabe kann zeitlich gleichzeitig oder eben auch später erfolgen.

    Bei Fahrzeugen ist es nicht unüblich, dass zuerst ein Kaufvertrag geschlossen wird, das FAhrzeug aber erst später übergeben wird (nach Eingang des Kaufpreises). Auf die vorliegende Frage bezogen gehe ich ohne genauere Kenntnis davon aus, dass der KAufvertrag per Telefon, Mail oder über eine entsprechende Plattform geschlossen wurde. Nutezn und Gefahr sind damit auf den Käufer in Genf übergegangen, das Eigentum wird aber erst bei Auslieferung oder Abholung, also bei effektiver Übergabe des Rollers übergehen.

    Sorry für Off-topic.

  • Danke für die hilfreichen Antworten. Wir habend jetzt aber anders geregelt und zwar kommt der Käufer nach Zürich um das Motorrad abzuholen. Ist wohl am einfachsten so.
    lg

  • Wäre das nicht eine Gemeinsamkeit? :winking_face:

    Motorcyclist (moh-ter-sahy-klist) n.: A person willing to take a container of flammable liquid, place it on top of a hot moving engine and then put the whole lot between their legs.

  • Danke für die hilfreichen Antworten. Wir habend jetzt aber anders geregelt und zwar kommt der Käufer nach Zürich um das Motorrad abzuholen. Ist wohl am einfachsten so.
    lg

    Gut gibt es eine Lösung :thumbup: . Was mich und evtl. andere aber wohl interessiert:
    Wie kam es überhaupt dazu, dass Du Lieferung angeboten hast?
    Versteh mich nicht Falsch, es geht nicht darum dir ans Bein zu pinkeln, sondern darum zu verstehen wie so was möglich ist und was man selber in Zukunft evtl. bei gewissen Verkaufsplatformen beachten muss. Vielen Dank für eine Antwort.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Hatte die Lieferung nur optional drin, falls es mir passen sollte gegen einen Aufpreis. Falls nicht, stand eindeutig geschrieben, dass der Käufer den Roller abzuholen hat, was er auch tun wird. Verlief alles reibungslos. Allerdings bekam ich 350.- für die Strecke Zürich-Genf geboten und dann überlegt man zweimal, ob/wie man es am günstigsten liefern kann :grinning_squinting_face:

  • Allerdings bekam ich 350.- für die Strecke Zürich-Genf geboten und dann überlegt man zweimal, ob/wie man es am günstigsten liefern kann :grinning_squinting_face:

    Für das Geld würde ich mich selbst auf einen 50er-Roller setzen und bis Genf tuckerln :grinning_squinting_face: und dann per 1-klasse mit dem Zug zurück :grinning_squinting_face:

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Wollte ich für die Kohle natürlich auch :smiling_face_with_halo:
    Allerdings darf man ja nur Landstrassen fahren, bzw. nicht auf die Autobahn (was ich mit meinem Roller, Höchstgeschwindigkeit 65km/h eh nicht will), dauert es mindestens 1 ganzen Tag, da die Strecke gemäss Tourenplaner ungefähr 320km von Tür zu Tür wäre. Wollte mich von diesen Gründen dennoch nicht aufhalten lassen :grinning_squinting_face:
    Leider bemerkte ich aber in meinem Kalender, dass ich an den nächsten 3 Wochenenden jeweils Sportturniere habe und daher nicht einen ganzen Tag frei habe. Einen Tag während der Woche frei zu nehmen, war auch keine Alternative. Deshalb habe ich nach einem günstigen/möglichen Transportunternehmen gefragt.
    Leider klappte gar nichts von meinen Plänen und der Käufer kommt daher persönlich vorbei und tuckert dann gemütlich nach Hause...

  • Und auch nur interessehalber, löst Du den Roller zuerst aus, schickst dem Käufer dann den annulierten Fahrausweis, der löst ein und kommt mit seiner Nummer oder fährt er mit Deiner Nummer nach Genf und macht dann den Halterwechsel?