Hallo zusammen
Ich habe vor kurzem meinen Roller verkauft und wollte fragen, ob es Transportunternehmen gibt, die einen Roller von Zürich nach Genf bringen würden? Habe natürlich schon im I-Net nachgesehen, aber bei DHL gab es nur Luft- und Wasserlieferung, was bei der Strecke Zürich Genf eigentlich beides nicht wirklich zutrifft.
LG
Roller versenden innerhalb Schweiz
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Irendon -
26. Februar 2017 20:56 -
Erledigt
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Transporter mieten.....roller einladen, runter fahren....roller raus und wieder Heim.....
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Oder mit Roller runterfahren, Geld entgegennehmen, Nummer abnehmenm Roller mit Schlüssel übergeben, Heimfahren mit Zug, Nummer abgeben und Ausweis ungültig stempeln, Fahrzeugausweis nach Genf schicken.
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Erfahrungsgemäss ist es so, dass jeder jemanden hat, der jemanden kennt, der jemanden kennt, der dann einen Transporter organisieren kann. Mieten ist meist mehrere hundert Franken, (km, Benzin, Dauer...), hinfahren / retourfahren geht eigentlich auch praktisch. Wenn nicht eingelöst, Tagesnummer für ca 40-60.- lösen.
Aber der Transporter ist am ehesten möglich denke ich - auch den Käufer fragen!
lg Sam
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Ich würde mal beim Transportriesen mit dem "P" anfragen. Pro Palettenplatz in der Regel 50.-
Evtl. Benzin ablassen und Batterie abklemmen. -
Nur so interessehalber, weshalb musst Du versenden und nicht der Käufer holen? Hat der Käufer denn zugesichert, die Transportkosten zu übernehmen? Wenn ja, miete einen Transporter und mach Dir einen schönen Tag.
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Sehe ich wie Lüku. Normalerweise das Problem des Käufers. Er überweist das Geld, du schickst im den anullierten Fahrzeugausweis. Er kommt dann mit seinem Nummerschild und fährt das Ding selber Heim.
Vorläufige Einlösung mit einem bestehenden Schild eines ausser Betrieb gesetzten Fahrzeuges oder Tagesschilder sind auch noch eine Option.
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Warum "Problem des Käufers"? Wer im Internet Waren zum Kauf anbietet, muss sie auch liefern können. Wurde Ware an einen Kunden verkauft, muss diese auch geliefert werden.
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Wo steht, dass er es im Netz verkauft hat?
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... mir wurden noch nie Fahrzeuge vor die Haustüre geliefert, habe den Transport immer selber organisiert...
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Ein Bkick ins OR dieses Landes würde Aufklärung bringen.
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Das OR sagt nichts über den Übergabeort, der kann frei vereinbart werden. Wenn ich beim Garagier oder sonst einem Fachhändler ein Fahrzeug kaufe, muss ich in der Regel das Fahrzeug abholen und kann nur entweder gegen Aufgeld oder bei entsprechender Kulanz des Händlers eine Hauslieferung erwarten.
Auch bei einem Occasionskauf ist das meist nicht anders, deshalb auch meine Frage, was abgesprochen wurde.
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Ein Bkick ins OR dieses Landes würde Aufklärung bringen.
Nun dann machen wir doch dass:
Art. 74 Abs. 1
"Der Ort der Erfüllung wird durch den ausdrücklichen oder aus den Umständen zu schliessenden Willen der Parteien bestimmt."Da es sich nicht um Neuware handelt und somit nicht um eine Gattungsschuld, gilt:
Art. 74 Abs. 2
"Wo nichts anderes bestimmt ist, gelten folgende Grundsätze:
[...]
2. wird eine bestimmte Sache geschuldet, so ist diese da zu übergeben, wo sie sich zur Zeit des Vertragsabschlusses befand;"Das OR sagt nichts über den Übergabeort,
Falsch, siehe oben Das OR hat so für fast alles ein Default-Ablauf.
Wer im Internet Waren zum Kauf anbietet, muss sie auch liefern können. Wurde Ware an einen Kunden verkauft, muss diese auch geliefert werden.
Auch falsch, siehe oben Übergeben ja, geliefert nein.
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Uns allen können doch die Gründe egal sein - er such tnach Möglichkeiten WIE es gemacht werden kann. Alles andere ist für ihn unwichtig.
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Falsch, siehe oben Das OR hat so für fast alles ein Default-Ablauf
Rebel, Du hast mich erwischt,ich wollte eigentlich schreiben, dass nichts zwingendes für einen Fahrniskauf festgelegt ist
@derjenigewelcher, oft steckt hinter der Frage auch ein falsches Verständnis, wie es @Fireblade1000rr schön zeigte. WEnn der Fragesteller einem solchen Irrtum unterliegt, ist es doch auch hilfreich den Hintergrund kurz auszuleuchten. Zumindest ich schätze es, wenn meine Fragen auch etwas hinterfragt werden und ich so Zusatzinfos erhalte
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