Hallo zusammen
Sind dieses Jahr irgendwelche änderungen der Gesetzgebung für die Kategorie A beschränkt geplant ?
Momentan gilt ja fürs prüfungsfahrzeug:
- max 35kW
- min 400cc
- ungedrosselt max kW ?
LG
- Philipp
Hallo zusammen
Sind dieses Jahr irgendwelche änderungen der Gesetzgebung für die Kategorie A beschränkt geplant ?
Momentan gilt ja fürs prüfungsfahrzeug:
- max 35kW
- min 400cc
- ungedrosselt max kW ?
LG
Im Jahr 2030 ist was geplant, aber sie sagen nicht was und offiziel wird alles abgestritten.
Mit A beschr. darf man Fahren (Art. 15 VZV)
max. 35 kW
max. 0,20 kW/kg
A beschr. Prüfungsfahrzeug (Anhang 12, Abschnitt V VZV):
min. 400 ccm (10ccm Tolleranz. Weissung des ASTRA vom 15. März 2016 http://www.astra2.admin.ch/med…pub/2016-03-15_2656_d.pdf)
max. 35 kW
zwei Sitzplätzen
Drosseln darf man (Art. 145a und Art. 222o Abs 13 VTS):
Fahrzeuge die vor dem 31. Dezember 2017 eingeführt oder in der Schweiz hergestellt wurden: ohne Beschränkung.
Fahrzeuge die nach dem 31. Dezember 2017 eingeführt oder in der Schweiz hergestellt wurden: nur wenn 2 × P_gedrosselt ≥ P_offen.
VZV: https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19950165/index.html
VTS: https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19760247/index.html