Umfrage: Dauer der ersten Motorradfahrt bis Prüfung

  • Vom Kauf des Rollers bis zur bestandenen Prüfung war es ein Jahr. Allerdings ist mir zuerst die Winterpause in die Quere gekommen, und ich durfte 3 mal an die Prüfung. Beim ersten Mal hatte ich Pech, mir ist quasi aus dem Nichts in einem Kreisel ein Velofahrer (vortrittsberechtigt) in die Quere gekommen (auch mein Mitprüfling hat den nicht gesehen, hatte aber das Glück hinter mir zu fahren) und beim zweiten Mal habe ich die Manöver vergeigt.

  • Letztes Jahr zum ersten Mal überhaupt auf einem Töff gesessen. Anfangs April gekauft, 2000 (oder waren es 3000?!) km später im Juni die Prüfung gemacht. Also rund 2 1/2 bis 3 Monate gebraucht.

  • Habe ca. 5 monate, 3000km und 2 fahrstunden vom blutigen Anfänger bis zum Ausweis gebraucht.
    Hatte vorher keine Erfahrung im Strassenverkehr auser mit dem Velo :grinning_squinting_face:

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • Mitti April 14 aagfange
    Miti August die ersti priefig (d Manöver)
    Mitti Sptember die 2i priefig (d fahren im Verkehr) bis dahin knapp 11000km gmacht^^
    Beidi priefige im Erstemol bestande :smiling_face: isch im kanton BS/BL so dasde d töffpriefig in 2 teil mache muesch


    Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

  • Finde meine Antwortmöglichkeit nicht. :confused_face:

    "Knowledge exists to serve the greater good."

    "You can't force an adventure. It'll happen when it happens, and you'll know when the time is right." - Estinien

  • 7 Wochen zwischen L-Ausweis und bestandener Prüfung KAT A beschränkt.
    Nur 5 Wochen später, sah ich dann dies auf der Homepage vom StVa Zug :cursing: :
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    Änderung Prüfungsfahrzeuge Motorrad-Kategorie A.
    Besitzen Sie ein Motorad mit 35 kW und sind über 25 Jahre alt?
    Dann können Sie Ihren aktuellen Lernfahrausweis "Kat. A beschränkt" mittels Antragsformular in einen Lernfahrausweis "Kat. A unbeschränkt" umtauschen und erhalten somit die Möglichkeit, die praktische Führerprüfung "Kat. A unbeschränkt" zu absolvieren.
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    Also schrieb ich das StVa an um höflich zu fragen ob ich nun auch den beschränkten Führerausweis auf unbeschränkt ändern lassen kann. Antwort: Nein.
    Dann sagte ich, ich hätte noch den beschränkten L-Ausweis, kann ich den ändern? Antwort: Nein, der verliert seine gültigkeit nach paar Tagen, nach bestandener Prüfung.
    Ich müsse nochmals einen L-Ausweis für unbeschränkt beantragen und dann nochmals die Prüfung machen. Also, gesagt getan, ich L-Ausweis unbeschränkt beantragt, gleich die Prüfung gebucht und mit dem gleichen Töff mit der ich die beschränkte gemacht hatte (vor paar Wochen), nochmals die Prüfung gemacht/bestanden.

    You can`t scare me, I was raised in and survived South Africa

  • mit dem gleichen Töff mit der ich die beschränkte gemacht hatte (vor paar Wochen), nochmals die Prüfung gemacht/bestanden.

    Auch nur möglich weil Bundesrat, bzw, die Frau Leuthard und das ASTRA so ein Wischi-waschi-Hü-und-Hott Blödsinn bezüglich Prüfungsfahrzeug machen und deswegen ein Töff mit genau 35kW für grosse wie für kleine Prüfung zugelassen ist. :winking_face:

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Auch nur möglich weil Bundesrat, bzw, die Frau Leuthard und das ASTRA so ein Wischi-waschi-Hü-und-Hott Blödsinn bezüglich Prüfungsfahrzeug machen und deswegen ein Töff mit genau 35kW für grosse wie für kleine Prüfung zugelassen ist. :winking_face:

    Tja, mir solls recht sein, auch wenn ich die ganzen Gebühren nur paar Wochen dannach nochmals dafür hinblättern musste bzw. wollte. Denn mit dem L rumzufahren...das ist nichts für mich. Ich hatte meinen Schein ja schon vor Jahren in Südafrika gemacht wo ich aufgewachsen bin; der wurde hier aber nie anerkannt. Was auch Sinn macht, denn in Südafrika gibts keinen Grundkurs, keinen Nothelferkurs, garnichts...man kriegt den L, mann überlebt hoffentlich 12 Monate und macht die praktische Prüfung :).
    Aber dies ist ja ein anderes Thema und hat in diesem Thread nichts zu suchen :grinning_squinting_face:

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