eine frage bitte
was ist das für ein motor drin in der Gilera Argentina Giubileo 450
eine frage bitte
was ist das für ein motor drin in der Gilera Argentina Giubileo 450
Ein 450er
Edit: Es handelt sich um eines der vielen "Concept Bikes" von Oberdan Bezzi
Siehe auch: https://www.motorradonline.de/…bikes-konzeptzeichnungen/
etwas mehr einsatz bitte ...
OK , das hast Du nun getan , danke
ein hinweis : es ist nicht ganz eine 450-er und auch nicht von gilera
welcher motoren-hersteller also ?
Alles anzeigenetwas mehr einsatz bitte ...
ein hinweis : es ist nicht ganz eine 450-er und auch nicht von gilera
welcher motoren-hersteller also ?
....könnte ein Honda Motor sein.
Hilft vielleicht weiter:https://translate.google.com/t….html&prev=search&pto=aue
Zudem habe ich von denen Führerscheinen von 1926 und 1968 gesprochen - nicht vom Abkommen von 1949. *hug*
Leider ist aber das Abkommen von 1949 von Bedeutung wenn man in den USA unterwegs ist. Was auch die wenigsten wissen und mit einem Bein im Bezirksgefägnis von weiss-ich-was-County stehen.
Man müsste mal eine Liste machen in welchen Staaten man fahren darf und in welchen man nur evtl. fahren darf.
Das habe ich doch, in diesem Beitrag auf meinem Blog:
https://motorrad-und-touren.ch/int-fuehrerschein/
Mit einzelnen Beiträgen zu den internationalen Führerscheinen von 1926, 1949 und 1968.
In diesem Beitrag habe ich die Situation in den USA zusammengefasst:
https://motorrad-und-touren.ch…otorradfahren-in-den-usa/
Alle Beiträge enthalten offizielle Informationen der zuständigen Behörden der jeweiligen Länder.
In diesem Beitrag habe ich die Situation in den USA zusammengefasst:
"Ask the local DMV". Ist jetzt aber nicht gerade hilfreich. Was hasst Du über unser Strassenverkehrsämter gesagt ...
Falls Du Lust und Laune hast: Die Situation mit Japan https://english.jaf.or.jp/driv…witch-to-japanese-license
Deine Karte zum Abkommen von 1926 scheint falsch eingefärbt zu sein. Mexiko und die USA gehören nicht dazu.
Und zum Schluss: Hast Du schon mal eine Übersetzung gemäss dem Abkommen von 1926 oder 1949 bei TCS/ACS bzw. MFK verlangt und dann am Ende auch bekommen?
Nu ja, ich kann auch nur die Informationen weitergeben, welche ich von der betreffenden Botschaft bekomme. 🤷♂️
In den USA scheinen mir die einzelnen
Staaten noch mehr Autonomie zu haben, wie unsere Kantone.
Auch in den USA verändern sich hin und wieder die rechtlichen Bestimmungen.
Wenn der Tourist eine Information von einer Amtsstelle bekommt und diese, bei allfälligen Streitigkeiten mit den Einheitsbekleideten, vorzeigen kann, dann sollte alles gut werden.
Von einem Touristen kann nicht mehr Wissen verlangt werden, wie vom zuständigen Amt mitgeteilt wird.
Im eigenen Land schaut das etwas anders aus.
Stichwort: Nichtwissen schützt nicht
Deinen Link schaue ich mir gerne an.
Einige Informationen habe ich bereits, da ein Kollege mit seinem Motorrad in Japan war und ich es auf meiner 'Demnächst-Machen-Wollen-Liste' habe.
Ich bin für alle zusätzlichen Infos dankbar.
Stimmt, Du hast Recht.
Ich werde die Karte in den nächsten Tagen dementsprechend ändern.
Danke für den Hinweis.
Vom TCS oder der MFK verlange ich keine solche Auskünfte, da beide schon den Internationalen Führerschein nach dem Abkommen von 1926 nicht kennen.
Dass es noch ein Abkommen von 1949 gibt wissen ein paar der Mitarbeiter. 🙈
Die Abkommen und Verträge, welche die Schweiz unterzeichnet und ratifiziert hat, finde ich dann unter admin.ch.
https://www.fedlex.admin.ch/de/home
Warum?
Hast Du es schon versucht?
Erzähl mal von Deinen Erfahrungen.
Wenn der Tourist eine Information von einer Amtsstelle bekommt und diese, bei allfälligen Streitigkeiten mit den Einheitsbekleideten, vorzeigen kann, dann sollte alles gut werden.
Von einem Touristen kann nicht mehr Wissen verlangt werden, wie vom zuständigen Amt mitgeteilt wird.
Im eigenen Land schaut das etwas anders aus.Stichwort: Nichtwissen schützt nicht
Ich würde sagen in keinen Land gilt "Nichtwissen schützt vor Strafe, dass einzige auf dass Du dich beruhen kannst ist Treu und Glauben
Treu und Glauben ist eines der wenigen Rechten, bei dem sich die Schweizer Rechtsprechung auf die Bundesverfassung abstützt (Art. 9 BV), des weiteren ist Treu und Glauben in der Schweiz eine längst entschiedene Frage. Im Ausland kann dies anders sein. In Vereinigten Königreich, war Treu und Glauben einer der Fragen von Gaines-Cooper, Davies & James. welche 2011 entschieden wurden., D.h. in wie fern kann sich der Bürger auf die Information von Behörden abstützen. Damals ging es unteranderem um eine Broschüre vom HMRC, der Steuerbehörde, bezüglich Steuerwohnsitz. Man beachte, dass dies eine spezifische Broschüre war und nicht eine Webseite und es sich um allgemeine Information handelte die an die Allgemeinheit gerichtet war die nicht im Widerspruch mit dem geltenden Recht stand (und am Ende dann auch noch, dass das HMRC sich an die Broschüre hielt, die Kläger die Broschüre jedoch "missverstanden" haben).
In der Schweiz geht Treu und Glauben jedoch gar soweit, dass wenn Dir eine Behörde auf eine konkrete, spezifische Frage eine falsche (!) Rechtsauskunft gibt, die nicht der tatsächlichen Gesetzeslage entspricht, Du dieser Auskunft voll Vertrauen darfst (insofern sie nicht offensichtlich Falsch ist) und deswegen nicht gebüsst oder direkt benachteiligt werden kannst. Das ist natürlich nicht ein Freifahrtsschein in alle Ewigkeit, sondern gilt nur bis man auf die tatsächliche Rechtslage aufmerksam gemacht wurde.
Im Falle von Texas hat man dazu das Problem, dass das was im Gesetzt steht (Schweizer Führerausweis anerkannt aufgrund Gegegenrecht gemäss Art. 42 Abs. 1 Bstb. b VZV ) und das was das Texas Departmen of Public Safety schreibt (Schweizer Führerausweis NICHT anerkannt) nicht in Einklang sind. Genau so wie Du dich auf Treu und Glauben berufen kannst, so kann es der Sherif der dich wegen Fahren ohne gültigen Führerausweis verhaftet. Autsch. Ferien vermiest und wirklich was dagegen kann man wegen der Qualified Immunity auch nicht machen.
Das Beste wäre, wenn unsere Parlamentarier den Arsch hoch kriegten und das Abkommen von 1949 endlich ratifizieren würden. Rechtlich würde sich in der Schweiz nicht ändern, da gemäss Internationalen Gepflogenheiten das Abkommen aus Schweiz schon gilt. Rechtlich würde es aber für Touristen im Ausland mit Schweizer Führerausweis sehr viel Rechtssicherheit geben.
Seit 9/11 und dem Real-ID Act ist es nicht mehr so einfach in den U.S.A, als nicht dort Wohnhafter, einen Führerausweis zu bekommen. Gewisse Staaten bieten zwar Driving Privilege Cards an, aber auch für diee braucht es oft eine mindest Wohnsitzdauer https://www.ncsl.org/research/…censes-to-immigrants.aspx
Warum?
Hast Du es schon versucht?
Nein. Aber wäre noch interessant . Vor allem kann es je nach dem noch nützlich sein.
Wie das mit dem 'Nichtwissen' in anderen Ländern aussieht, weiss ich nicht.
Der Logik folgend, wirst Du mit Deiner Einschätzung wohl richtig liegen.
Als Tourist habe ich bis jetzt immer die Erfahrung gemacht, dass man ganz gut fährt, dem Staatsdiener Respekt entgegen zu bringen, freundlich lächeln und etwas auf dumm machen.
Dann bin ich noch immer mit einem blauen Auge davon gekommen.
Das bezieht sich allerdings nicht auf offensichtlich verbotene Dinge.
Nu ja, allenfalls kann ich mich, rechtlich gesehen, auf Treu und Glauben, berufen.
Mit grösster Wahrscheinlichkeit, werde ich damit aber durchrasseln, wenn mir die Beweisführung nicht gelingt.
Deswegen behalte ich jede Mail und jedes Schreiben von Amtsstellen.
Und gerade Dein Satz 'wenn sie nicht offensichtlich falsch' ist, lässt dem Gericht, im Zweifelsfall, viel Spielraum.
Ist schon krass, dass in einem Bundesstaat sich zwei Gesetze gegenseitig aufheben.
Ich glaube nicht, dass die Schweiz das Abkommen von 1949 noch ratifizieren werden.
Witzigerweise wurde es in Genf verfasst und die Schweiz anerkennt Internationale Führerscheine nach dem Genfer Abkommen von 1949.
In den letzten Jahren haben zum Glück einige Länder nun auch das Abkommen von 1968 ratifiziert.
So ist es uns Schweizer zum Beispiel endlich möglich, legal ein Fahrzeug in Thailand zu fahren.
Interessant ist, dass die Schweiz das Abkommen von 1926 unterschrieben und ratifiziert hat – aber keine Internationalen Führerscheine nach diesem Abkommen ausstellt.
Da frage ich mich schon lange, ob das rechtens ist.
Ich bin der Meinung, dass wenn der Staat etwas unterzeichnet, was den Bürger betrifft, die Bürger auch ein Recht darauf haben es zu bekommen.
Das würde ich gerne mal von einem Fachanwalt wissen.
Na ja, die Abkommen, welche die Schweizerische Eidgenossenschaft unterzeichnet hat, sind auf admin.ch in Deutsch veröffentlicht.
Das Abkommen von 1949 findet man, auf Deutsch, in der Österreichischen Rechtssammlung.
Falls im Regen die 170PS zu viel sind, kannst du auf 120PS runterregeln und dann fährt es sich ganz gemütlich
Sorry Käserich, aber das halte ich für Käse, gar Stammtisch- Käse
104Nm bei 11500 1/min = 125 Kw (170 PS)
8000 1/min bei 105 Nm = 88 Kw (120 PS)
Willst Du jetzt also sagen, dass Du "gemütlich" im Regen rumfährst mit 8000 Rpm? -> Verzichte jetzt mal darauf, Dir die V für jeden Gang zu 8000 1/min auszurechnen. -> https://www.gearingcommander.com/
Also wenn Du im Regen 50 Kw abrufen kannst, ohne auf die Fresse zu fallen, hast Du schon ganz grosse Eier
Aprilia geht da wohl schon davon aus, dass:
1. Regenslick's montiert sind
2. Dein richtiger Name Aleix Espargarò ist
Willst Du jetzt also sagen, dass Du "gemütlich" im Regen rumfährst mit 8000 Rpm?
Nein, das war so nicht gemeint. Es geht drum, dass die Maximalleistung von 170PS auf ca. 120PS runtergeregelt wird.
Habe gerade nachgeschaut. Hier noch das Leistungsdiagramm für die verschiedenen Modi.
Wie du siehst, hast du bis 7000rpm etwa die gleichen Verhältnisse, obwohl ich sagen muss, dass sich die Leistung im Road Mode beim Aufmachen viel langsamer entfaltet als im Sport und Track Mode.
Wenn man übrigens die Geschwindigkeit ausrechnet hast du mit 8000rpm im zweiten Gang nur 100kmh drauf.
[Blockierte Grafik: https://img1.motorradonline.de/image-169FullWidthOdcPortrait-4b7c7850-1403761.jpg]
Nein, das war so nicht gemeint. Es geht drum, dass die Maximalleistung von 170PS auf ca. 120PS runtergeregelt wird.
Du meinst das bei 8000 Rpm langsam die Zündung rausgenommen wird, hast ja weder variablen Hubraum, variable Verdichtung, noch variablen Ventilhub, bestenfalls variable Steuerzeiten, aber nicht in dem Rahmen um ein solches Delta bei gleichbleibender Drehzahl herbei führen zu können.
dass sich die Leistung im Road Mode beim Aufmachen viel langsamer entfaltet als im Sport und Track Mode
Das ist doch der Kern der Sache, das kontrollieren der Leistungsentfaltung, nicht 170 PS Haben oder 120 PS Haben. Dieses Gadget (möglich durch Sensorik und Ride by Wire) rettet Dir den eventuell Arsch in schwierigen Situationen
Wenn man übrigens die Geschwindigkeit ausrechnet hast du mit 8000rpm im zweiten Gang nur 100kmh drauf
Gib mal auf einer R1 RN19 bei Regen Gas in einer Kurve bis Du 8k Rpm drauf hast -> Autsch!
Ok, eine Gerade ist eine Kurve mit unendlichem Radius, bzw. ab einem gewissen Radius beginnts zu funktionieren