Ach, doch nicht, also:
Seit wann sind Kommentare in Foren Werke im Sinne des Urheberrechts? Versuchst mal mit Art. 2 URG.
"Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht." Wie kommst Du darauf, dass dieses Zitat stimmt? Nur weil es sich vermutlich um eine deutsche Software handelt, heisst dies noch lange nicht, dass das Forum dem deutschen Recht unterliegt.