Komplettverkleidung eintragen

  • Wenn man das Produkt für die Kawa nun auf aliexpress anschaut, wird man folgendes feststellen:

    - Wird spezifisch verkauft für eine geschützte Marke und Modell
    - Hersteller der Karosserie wird nicht erwähnt, weder noch ob es sich um ein Original handelt
    - Keine Richtlinien erfüllt, womit bei uns das Benutzen bzw. Anbringen/Ersetzten erlauben würde (z.B. ECE-Homologation)

    Wie schon geschrieben, Import von gefälschter Ware ist seit 2008 auch für den Privatgebraucht verboten - ausserdem ist der Artikel für ein Fahrzeug als Ersatzteil gedacht, somit erweitert sich das Privat, da man mit der Ninja Teilnehmer des Strassenverkehrs ist.

    Auch wenn man beim Zoll durchkommen würde, müsste man den Fahrzeugausweis ändern lassen wegen der neuen Farbe.
    Wäre eigentlich auch kein Problem, man kann ja sagen, man hat die Verschalung lackieren lassen.... Auch die beim Verkehrsamt sind nur einfache Menschen, die den guten Glauben an den Bürger haben...


    Dann muss nur ein Unfall passieren, die Verschalung splittert z.B. und verletzt den Fahrer oder Fussgänger. Die Versicherungen haben auch Experten, die merken schnell ob es sich um ein Original handelt. Und dann sehen die Tatbestandsmerkale wirklich düster aus...

    Ich denke, die obere Hälfte dieses Beitrages sagt schon genug aus um nun sicher zu sein dass damit die Betriebserlaubnis erlöscht.
    Ausserdem, wieso sollte ein Import eines Plagiates (welches weder nach unseren Richtlinien geprüft wurde, noch die Erlaubnis des Urhebers hat) zu 100% legal sein?
    Auf welchen Gesetztestext soll man das "legal" Argumentieren? Gewohnheitsrecht? Nur weil es viele tun, heisst das nicht automatisch dass es auch legal ist.

  • Anstatt immer einen Roman zu verfassen und dich zu wiederholen, verlinke mir doch ein Urteil wo so ein Fall wie du Ihn "schwarz malst" behandelt wurde? Wahrscheinlichkeit? Man kann sich ja auch sonst noch welche Horrorszenarien zusammenreimen :winking_face:

    Motorradfahren hebt Grenzen auf. Mensch und Maschine, Natur und Technik, alles wird eins.
    Hubert Hirsch

  • Habe persönlich auch noch nie davon gehört dass jemand Probleme bekommen haben soll wegen einer Verschalung oder sonstigem... , dann wirds wohl kein Problem sein :winking_face:

    ~ Some take drugs, some drink bottles, but i solve my problems by twisting throttles :toeff2: ~

  • Habe persönlich auch noch nie davon gehört dass jemand Probleme bekommen haben soll wegen einer Verschalung oder sonstigem... , dann wirds wohl kein Problem sein

    Frei nach dem Moto, jeder sagte das geht nicht, dann kam einer der machte es einfach
    könnte man auch sagen, alle sagten es sei legal, dann kam ein Richter der davon noch nichts hörte und erklärte das sei illegal :grinning_squinting_face:

    Zur Frage zurück, sofern die Verschalungsteile weder MArke, Design noch ein anderes immaterielles Recht verletzen, ist das Auswechseln der Verschalung als solches legal, siehe auch die von Rebel verlinkten Richtlinien, insbesondere Richtlinie 2b, Ziff. 4.6.3. Knackpunkte dürften sein, dass die neue Verkleidung das Geräuschverhalten nicht negativ verändert und der Nachweis der Splittersicherheit, damit bei einem Zusammenstoss mit Fussgängern keine zusätzliche Verletzungsgefahr besteht. Genau hier wird auch die eigene Haftpflichtversicherung einhängen, wenn durch entsprechende Splitterung der Verschalung Verletzungen entstanden. Das heisst dann konkret Regress der Haftpflichtversicherung auf den Halter des Motorrades :fearful_face: und das kann einen ruinieren.

  • Anstatt immer einen Roman zu verfassen und dich zu wiederholen, verlinke mir doch ein Urteil wo so ein Fall wie du Ihn "schwarz malst" behandelt wurde? Wahrscheinlichkeit? Man kann sich ja auch sonst noch welche Horrorszenarien zusammenreimen :winking_face:

    Am Wochenende kam Men in Black 3. Weises Lebensmotto daraus: Stelle nie Fragen von denen Du die Antwort nicht wissen willst.

    Ein Urteil zu finden ist generell schwierig, da es sich um Privatrecht handelt. Beim Privatrecht wird fast nichts veröffentlicht und es gibt auch vielfach Verschwiegenheitsvereinbarungen. Problem beim Privatrecht, da geht es nicht um Busse und Gefängnis was einem zwar erst beruhigen kann dafür um hohe Schadensersatzforderungen und exorbitante Anwaltsgebühren von der Gegenseite.

    Ob es was im Zusammenhang mit Fahrzeugteilen gibt ist mir nicht bekannt. Aber die Luxusgüterindustrie hat ein Auge darauf was ins Land rein kommt.

    Soweit ich sehe fasst dies es gut zuammen:
    https://www.sic-online.ch/fileadmin/user…cuments/475.pdf
    D.h. man bekommt eine Rechnung, die Waren werden vernichtet und es wird empfohlen die Rechnung nicht zu bezahlen womit Ruhe ist.

    Siehe dazu auch:
    http://www.beobachter.ch/konsum/kauf-le…en-importieren/
    http://www.20min.ch/finance/news/story/15794439
    http://www.20min.ch/community/doss…/story/10666435

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ist das unabhängig von wo die Teile versandt werden? Ich dachte immer, das sei abhängig von wo die Teile geliefert werden.Aber Versandkosten fallen ja auch noch an, wenn ich das richtig sehe, deutlich über €100.

    Für Zoll gilt eigentlich Urspurngsland obwohl viele Versender falsch deklarieren (Achtung Gebührenfalle wenn vom Zoll beanstandet). Mein Garmin ist als Made in Austria und meine Yamaha-Teile als Made in U.S.A geliefert worden. Ach ja bei Motorradteile aus den U.S.A. gibt es Zoll ab >10 kg Gesammtversandsgewicht. (Zoll wird wie die Mehrwersteuer erst erhoben wenn es mehr als 5 Franken sind)

    Warum Produktionsland? Weil Zoll auf Waren gewisse Länder piesacken und bestrafen will. Gelte das Versandland, dann könnte man einfach Waren z.B. aus Nord Korea zuerst Zollfrei nach China schicken (falls die ein Zollabkommen haben) und von dort aus wiederum Zollfrei in die Schweiz. Kurz irgendwie könnte man damit sicher irgendwie auf den einen oder anderen verschlungenen Weg fast alles Zollfrei bekommen.

    Die Schweiz hat mit sehr vielen Staaten und Staatenbünden Zollfreiabkommen. Bedeutende Ausnahme sind da die U.S.A.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Danke erstmal für all die vielen Antworten!
    Nur habe ich von "100% legal" bis Versicherungen zahlen nicht mehr bei Unfall, Illegale Teile, Zoll, und und und alles gehört. War nur als Interessensfrage. Falls ich mal auf die Renne würde, würde ich eh als Verschleissverschalung so eine bestellen:)

  • Anstatt immer einen Roman zu verfassen und dich zu wiederholen, verlinke mir doch ein Urteil wo so ein Fall wie du Ihn "schwarz malst" behandelt wurde? Wahrscheinlichkeit? Man kann sich ja auch sonst noch welche Horrorszenarien zusammenreimen :winking_face:

    Das Potenzial bei einem Motorrad einen Unfall zu haben ist grösser als bei einem Auto. Horrorszenario zusammenreimen? Dann hoff ich für dich, du weisst worauf du dich einlässt wenn du aufs Motorrad steigst?! Denn es muss nicht immer dein Fehler sein.

    Ausserdem gibt es absurdere Szenarien die ich nennen könnte - Wie z.B. die Klage von Martini an einem Porschefahrer bzgl. ein paar Sticker auf einem 911 Turbo...

  • Anstatt immer einen Roman zu verfassen und dich zu wiederholen, verlinke mir doch ein Urteil wo so ein Fall wie du Ihn "schwarz malst" behandelt wurde? Wahrscheinlichkeit? Man kann sich ja auch sonst noch welche Horrorszenarien zusammenreimen :winking_face:

    Mit Sicherheit ist ein Urteil ein grösserer Roman als das Schreiben von Nova. Aber man kanns schon kurz fassen: Solange Du nicht erwischt wirst, ist alles erlaubt.

  • Also da wir hier von Design reden und das zufällig mein Spezialgebiet ist:

    In der Schweiz sind praktisch nur Motorräder von Honda (dafür eigentlich alles bis hin zum Roller) sowie KTM geschützt. Sämtliche andern grossen Hersteller schützen ihre Designs nicht - wieso auch immer...

  • @Pikay; Hast Du das Haager Übereinkommen berücksichtigt? Gemäss diesem Abkommen kann Design ja international für alle Mitgliedstatten des Haager Übereinkommens, also auch der Schweiz, geschützt werden, ohne dass eine eigene Anmeldung in der Schweiz erfolgen muss. Oder haben ausser Honda und KTM die anderen Motorradmarken auch dort nichts angemeldet?

  • @Pikay; Hast Du das Haager Übereinkommen berücksichtigt? Gemäss diesem Abkommen kann Design ja international für alle Mitgliedstatten des Haager Übereinkommens, also auch der Schweiz, geschützt werden, ohne dass eine eigene Anmeldung in der Schweiz erfolgen muss. Oder haben ausser Honda und KTM die anderen Motorradmarken auch dort nichts angemeldet?

    Oha, da hat sich aber wer schlau gemacht...! Respekt :thumbup:
    Natürlich habe ich an die Anmeldungen bei der WIPO gedacht :smiling_face: Mir ist in den letzten 5 Jahren kein Hersteller bekannt, der eine Anmeldung gemacht hätte, welche die Schweiz benannt. Wie gesagt, der einzig wirklich "grosse" Hersteller, der regelmässig bei uns Designs hinterlegt ist Honda. Die schützen nebst den kompletten Motorrädern oftmals auch nur gewisse Verkleidungsteile.

    Wenn du selbst nachschauen möchtest: Designs in der Schweiz findest du unter http://www.swissreg.ch. Die internationalen sind unter http://www.wipo.int/designdb/hague/en/ zu finden.

    Ich habe die Vermutung, die wenigsten kennen die Möglichkeit eines Designschutzes. Im Gegensatz zur Autobranche werden kaum Motorräder geschützt... Evtl. sollte man die mal darauf hinweisen? :grinning_face_with_smiling_eyes:

  • Danke für die Links :thumbup: , kann ich gut noch für andere Abklärungen (Design von Tierartikeln) brauchen, auch wenn das nicht mein Spezialgebiet ist.

    Ob man da die anderen Hersteller darauf aufmerksam machen soll, ich bin da eher dagegen, es ermöglicht dann eben die Herstellung von after-market Produkten :grinning_squinting_face:

    Wenn für die Ninja wirklich kein entsprechender Schutz eingetragen wurde, dann sind die Teile von Aliexpress wohl auch nicht als Fälschungen zu deklarieren, könnten also in die Schweiz importiert werden, ohne Gefahr der Konfiskation. Und wenn die Teile dann nur auf der Renne verwendet werden, dann entfallen auch die Anforderungen aus SVG und den dazugehörigen Ausrüstungsvorschriften wie Nachweis des Splitterschutzes :kissing_face: .

  • Zusammenfassend:
    Import Legal, Nutzung Renne Legal, Nutzung Strasse wegen keiner Zulassung nicht!
    Merciiiii!