Komplettverkleidung eintragen

  • Wenn es eine andere Farbe ist kommst du um eine Aenderung im FA nicht herum.

    Wenn sie genau gleich aussehen wie das Original könntest du dich durchmogeln.

    Aber dann könntest du mit dem Hersteller in Clinch geraten. Die Form ist nämlich oft gesetzlich geschützt. Kann im dümmsten Fall am Zoll eingezogen werden. Läuft dann unter "Produktfälschung".

    This Space Intentionally Left Blank

  • Wir sprechen hier von einem Markenartikel, wie z.B. eine Stossstange für einen Mercedes oder z.B. Originalfelgen eines GT3
    Also handelt es sich grundsätzlich um einen gefälschten Markenartikel.

    Früher war nur gewerbsmässiger Import von gefälschten Markenartikeln verboten.
    Seit 2008 auch ist auch der Import für den Privatgebraucht verboten.

    Der Zoll hat die Erlaubnis diese Ware einzuziehen! (Bundesgesetz über die Erfindungspatente, 4. Abschnitt, Art. 86).
    Bestellst du die Artikel aus dem Ausland und lässt sie in die Schweiz liefern, handelst du also illegal. Zieht der Zoll deine Lieferung ein, hast du kein Anrecht auf Entschädigung. Überdies darf der Zoll auch den entsprechenden Markeninhaber benachrichtigen. Im unglücklichsten Fall kann dir sogar ein Rechtsverfahren drohen.

  • Wir sprechen hier von einem Markenartikel, wie z.B. eine Stossstange für einen Mercedes oder z.B. Originalfelgen eines GT3
    Also handelt es sich grundsätzlich um einen gefälschten Markenartikel.

    Früher war nur gewerbsmässiger Import von gefälschten Markenartikeln verboten.
    Seit 2008 auch ist auch der Import für den Privatgebraucht verboten.

    Der Zoll hat die Erlaubnis diese Ware einzuziehen! (Bundesgesetz über die Erfindungspatente, 4. Abschnitt, Art. 86).
    Bestellst du die Artikel aus dem Ausland und lässt sie in die Schweiz liefern, handelst du also illegal. Zieht der Zoll deine Lieferung ein, hast du kein Anrecht auf Entschädigung. Überdies darf der Zoll auch den entsprechenden Markeninhaber benachrichtigen. Im unglücklichsten Fall kann dir sogar ein Rechtsverfahren drohen.

    Du solltest text nochmal lesen und richtige antwort geben.

    „Was nützen 180 PS im Arm, wenn im Kopf die Kupplung
    schleift?“

  • Wir sprechen hier von einem Markenartikel, wie z.B. eine Stossstange für einen Mercedes oder z.B. Originalfelgen eines GT3
    Also handelt es sich grundsätzlich um einen gefälschten Markenartikel.

    Früher war nur gewerbsmässiger Import von gefälschten Markenartikeln verboten.
    Seit 2008 auch ist auch der Import für den Privatgebraucht verboten.

    Der Zoll hat die Erlaubnis diese Ware einzuziehen! (Bundesgesetz über die Erfindungspatente, 4. Abschnitt, Art. 86).
    Bestellst du die Artikel aus dem Ausland und lässt sie in die Schweiz liefern, handelst du also illegal. Zieht der Zoll deine Lieferung ein, hast du kein Anrecht auf Entschädigung. Überdies darf der Zoll auch den entsprechenden Markeninhaber benachrichtigen. Im unglücklichsten Fall kann dir sogar ein Rechtsverfahren drohen.

    Wieso sollte man das nicht dürfen?? , Verschalungen und vieles mehr darf man beliebig einkaufen :winking_face:

    ~ Some take drugs, some drink bottles, but i solve my problems by twisting throttles :toeff2: ~

  • Ich wollte Fragen wie es Gesetzesmässig mit einem Bauteil wie der Verkleidung aussieht, wenn man die für 260.- aus Fernost holt - ist man damit legal unterwegs?

    Sowas hier:

    https://m.aliexpress.com/s/item/32606166200.html

    Mach dir keine sorgen, es ist 100% Legal

    „Was nützen 180 PS im Arm, wenn im Kopf die Kupplung
    schleift?“

  • Du solltest text nochmal lesen und richtige antwort geben.

    Bitte lies du nochmals genau, meine ersten zwei Sätze! Dann bitte nächstes mal etwas freundlicher.

    Angst haben muss man nicht unbedingt, denn da wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.
    Ich zeigte lediglich den rechtlichen Aspekt der Einfuhr... denn es handelt sich um eine Fälschung, ob offensichtlich oder nicht...

  • Ein Jude kommt in eine Goi Metzgerei, zeigt auf einen Rauchschinken und sagt: "Ich hätte gerne 200 Gramm von diesem Lachs wenn er denn frisch geräuchert ist". Der Metzger erwidert: "Da ist kein Lachs mein Herr, das ist Schinken von Schwein und damit treif". Worauf der Jude zu Anwort gibt: "Ich habe nicht gefragt von welchem Tier das ist und was im Talmund steht sondern ob der Fisch frisch ist."

    Also: Da dich das Marken- und Zollrechtlich nicht die Bohne interessiert und Dich nur interessiert ob die Verschalung "frisch" ist (Hmm, wie passend sind doch Schalen- und Krustentiere auch nicht ganz koscher), also legal auf der Strassen verwendet werden kann, sage ich dir du sollst ASA Richtlinie 2b und Merkblatt 16 lesen, da findest du die Antworten.

    ASA Richtlinien : http://www.asa.ch/de/Online-Bibliothek/Richtlinien
    ASA Merkblätter : http://www.asa.ch/de/Online-Bibliothek/Merkblaetter

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Bitte lies du nochmals genau, meine ersten zwei Sätze! Dann bitte nächstes mal etwas freundlicher.
    Angst haben muss man nicht unbedingt, denn da wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.
    Ich zeigte lediglich den rechtlichen Aspekt der Einfuhr... denn es handelt sich um eine Fälschung, ob offensichtlich oder nicht...

    Ich war nur direkt und nicht unfreundlich. Warum muss man immer nur Originalteile des Herstellers verwenden?? Ersatzteile von unbekannte oder wenig bekannten Herstellern sind 100% Legal.

    „Was nützen 180 PS im Arm, wenn im Kopf die Kupplung
    schleift?“

  • @Fireblade1000rr; Wieso bist Du sicher, dass es 100% legal ist?
    Ich stimme zu, es müssen nicht immer Originalteile verwendet werden, aftermarket Produkte sind oft genau so gut.

    AAAber bei der Verkleidung besteht das Risiko, dass der Hersteller da Patente, Design, Marke etc. eintragen liess. In diesem Fall kommt zum Zuge was @Nova schrieb und es handelt sich um gefälschte Artikel.

    @derjenigewelcher prüf dann noch, was Dich der Spass an Verzollung etc. koset, wenn Du Dir das schicken lässt, kann ganz schön happig werden. Manchmal lohnt es sich dann doch, die Teile in der Schweiz zu kaufen.

  • Ich war nur direkt und nicht unfreundlich. Warum muss man immer nur Originalteile des Herstellers verwenden?? Ersatzteile von unbekannte oder wenig bekannten Herstellern sind 100% Legal.

    So nicht richtig. Wenn die Nachbauteile das gleiche Design haben und das Design vom ursprünglichen Hersteller geschützt ist, ist der Nachbau/Kopie nicht erlaubt. Wenn das Chinateil zudem noch als Originalersatzteil verkauft würde, wäre es eine Fälschung. Dies betrifft vor allem den Import. Wenns der Zoll abfängt, wird es ersatzlos eingezogen und vernichtet (im Falle der Fälschung).

  • @derjenigewelcher prüf dann noch, was Dich der Spass an Verzollung etc. koset, wenn Du Dir das schicken lässt, kann ganz schön happig werden. Manchmal lohnt es sich dann doch, die Teile in der Schweiz zu kaufen.

    Motorradteile Made in China unterliegen keinen Zoll (Tariff No. 8714.1090 http://xtares.admin.ch). Es fallen also, bei korrekter und vollständiger Deklaration, nur 8% Einfuhrsteuer auf den Bestellwert (inkl. Porto und Verpackung) + Verzollungskosten, sowie die normalen Handlinggebühren an. Bei der Post wären das 16 Franken + 3% vom Warenwert https://www.post.ch/de/geschaeftli…mportverzollung.

    Beim verlinkten Teil also ca. 30 + 16 + 11 = 57 Franken.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Schau halt, dass es kein offizielles Design ist, sondern z.b nur eine 1-farbige Verschalung. Alle haben ein wenig recht mit Ihren Äusserungen. Mit kopiertem Design -> Illegal ... alles andere legal :smiling_face: Ob du nun das Risiko eingehst, dass dir die Ware eingezogen wird und du auf der Rechnung sitzen bleibst ohne Ware, ist dir überlassen. Dann würde ich lieber irgendeine 1-farbige Verschalung nehmen, sind auch noch günstiger :winking_face:

    Motorradfahren hebt Grenzen auf. Mensch und Maschine, Natur und Technik, alles wird eins.
    Hubert Hirsch

  • Schau halt, dass es kein offizielles Design ist, sondern z.b nur eine 1-farbige Verschalung

    Design umfasst auch die Form. :winking_face: https://www.ige.ch/designs/designs-erste-infos.html

    Designschutz gilt vorerst 5 Jahre und kann viermal um 5 Jahre verlängert werden.
    https://www.toeff-forum.ch/dereferer/?ref…y9pbmRleC5odG1s

    Will man auf der sicheren Seite sein, dann nur verschallungen von min. 25 Jahre alten Motorrädern importieren. :grinning_squinting_face:

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Es fallen also, bei korrekter und vollständiger Deklaration, nur 8% Einfuhrsteuer auf den Bestellwert (inkl. Porto und Verpackung) + Verzollungskosten, sowie die normalen Handlinggebühren an.

    Ist das unabhängig von wo die Teile versandt werden? Ich dachte immer, das sei abhängig von wo die Teile geliefert werden.
    Aber Versandkosten fallen ja auch noch an, wenn ich das richtig sehe, deutlich über €100.