@freakazoid; Wie kommst Du darauf, dass Verwendung nach SVG nicht passiv sein kann? Parkierte / abgestellte Fahrzeuge sind Teil des ruhenden Verkehrs. Auch der ruhende Verkehr ist Teil des Verkehrs und unterliegt damit genau so dem SVG und dessen Ausführungsbestimmungen wie VRV, VVV etc.
Oder auch anders ausgedrückt, mit dem Abstellen Deines Fahrzeuges auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen verwendest Du einen Teil der entsprechenden Fläche resp. Du verwendest das Fahrzeug zur Nutzung dieser Fläche.
Ich bin mir bewusst, dass weder im SVG noch in einer der Verordnungen, zumindest soweit ich weiss, der Begriff Verwendung genau definiert ist. Deshalb muss die Bedeutung durch entsprechende Auslegung gefunden werden. Vorstehend habe ich versucht in Kurzform das darzulegen, da ich hier kein juristisches Seminar eröffnen will und das ursprüngliche Thema gesprengt würde.