Versicherung bei vergessenem Wechselnummero

  • @freakazoid; Wie kommst Du darauf, dass Verwendung nach SVG nicht passiv sein kann? Parkierte / abgestellte Fahrzeuge sind Teil des ruhenden Verkehrs. Auch der ruhende Verkehr ist Teil des Verkehrs und unterliegt damit genau so dem SVG und dessen Ausführungsbestimmungen wie VRV, VVV etc.


    Oder auch anders ausgedrückt, mit dem Abstellen Deines Fahrzeuges auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen verwendest Du einen Teil der entsprechenden Fläche resp. Du verwendest das Fahrzeug zur Nutzung dieser Fläche.


    Ich bin mir bewusst, dass weder im SVG noch in einer der Verordnungen, zumindest soweit ich weiss, der Begriff Verwendung genau definiert ist. Deshalb muss die Bedeutung durch entsprechende Auslegung gefunden werden. Vorstehend habe ich versucht in Kurzform das darzulegen, da ich hier kein juristisches Seminar eröffnen will und das ursprüngliche Thema gesprengt würde.

  • interessante ansicht. sehe zwar den zusammenhang zwischen ruhendem verkehr und dem effektiven Verwenden einens Fahrzeugs gem. VVV nicht ganz, da 2 völlig unterschiedliche Dinge, aber es würde mich schon überraschen, wenn man mehrere Fahrzeuge ortsunabhängig und gleichzeitig verwenden könnte. so abstrus ist nicht mal das SVG... (ok, manchmal doch) :winking_face:
    Ich wollte lediglich aufzeigen, dass Verwenden von Fahrzeugen = Bewegen oder Benutzen von Fahrzeugen ist, da ich keine direkte Gewalt über nicht bei mir anwesende Gegenstände habe.



    Aber ja, das sprengt den Thread hier wohl und müsste wie von dir gesagt, mittels Rechtsprechung gelöst werden.

  • kleine Bsp...
    bei uns vorm Haus hats "besucherparkplätze" das terretorium gehört zu der Liegenschaft und ist mit Parkverbot für unberechtigte ausgeschildert...
    hinterm Haus sind ebenfalls parkplätze... sogar nummeriert... gehören auch zur Liegenschaft... nur für anwohner deklariert... Parkverbot für alle anderen!


    wir haben einen Oltimersammler im Hause... und seine sammelstücke besetzen auch einige plätze in der Tiefgarage...


    so jetzt...
    die Fahrzeuge welche er draussen auf den PP der Liegenschaft parkiert, müssen ein Nr. dranhaben...
    (in diesem falle kann "jeder" an die fahrzeuge...)
    in der zur liegenschaft gehörenden Tiefgarage nicht
    (...da hier nicht "jeder" ran kann... sondern nur personen wo zugang zur garage haben... so wurde es mir mal genauer erklärt)

    "Am liebsten erinnere ich mich an die Zukunft."
    Salvador Dali

  • und müsste wie von dir gesagt, mittels Rechtsprechung gelöst werden.

    Die hat es gelöst. Aber es wurde eigentlich schon alles gesagt und das HaareinderSuppefischen überlasse ich gerne den Spezialisten hierfür.