Geld sparst Du nur solange, bis die dich bei einer mobilen Kontrolle rausnehmen. Dann werden plötzlich Bilder verglichen und Du darfst dann sehr viel mehr bezahlen
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Nicht weiss rot - die noch ältere.
1992 Version, Mattgrau gespritzt.
MFk Okt. 2016 und fährt immer noch wie eine 1: -
War im Sommer 2015 in den Dolomiten, Gardasee und am Lago di Varese. MV Agusta ist jetzt anstelle Cagiva am gleichen Ort in Varese.
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Was für ein Anblick:)
Ja eigentlich ist sie nur meine Winterhure ursprünglich, aber sie zu pflegen und Ausbau etc macht halt schon Spass. Ausser jemand bietet mir Geld dann Verkaufe ich sie:) -
Was für ein Anblick:)
MV und DUC
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Geld sparst Du nur solange, bis die dich bei einer mobilen Kontrolle rausnehmen. Dann werden plötzlich Bilder verglichen und Du darfst dann sehr viel mehr bezahlen
Vor allem wird das nicht mehr der Tschugger machen, sondern ein Verkehrsrichter wird sich damit befassen.
Ein Mal vergessen kannst du dich ja rausschnorren, beim zweiten Mal hoffen, dass ein anderer den Rapport schreibt, beim dritten Mal wird man sich fragen, ob du überhaupt für den motorisierten Strassenverkehr fit genug bist. Mental und so ...
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Wie gesagt, ist alles rethorisch. (schreibt man rhetorisch?)
Aha, so gesehen macht es schon einen Sinn. Weil man doch sonst sich quasi vor Blitzern "schützen" könnte. -
per definition ist im svg alles öffentlicher grund, was ohne weiteres öffebtlich zugänglich ist. Also auch der private töffparkplatz auf den jeder spassti zu fuss oder sonst wie gelangen kann.
offener privatparkplatz öffentlich, abgeschlossene garage, nicht öffentlich.es ist also egal wo dein 2tes motorrad steht, solange es nicht gleichzeitig gefahren wird wie das andere. Es ist natürlich von vorteil, wenn es zuhause in der garage ist, aber es ist sicher nicht strafbar, sein 2t bike ohne schild auf öffentlichem grund zu parken.
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aber es ist sicher nicht strafbar, sein 2t bike ohne schild auf öffentlichem grund zu parken.
Sorry, da besagt Art. 20 VRV etwas anderes, siehe https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19620246/index.html#a20
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(Art. 37 Abs. 2 SVG)
Fahrzeuge ohne die vorgeschriebenen Kontrollschilder dürfen nicht auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt werden; ausgenommen sind öffentliche Parkplätze privater Eigentümer, wenn diese das Abstellen gestatten. In besonderen Fällen kann die zuständige Behörde Ausnahmen bewilligen.1
2 …2
3 …31 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 22. Dez. 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1977 (AS 1976 2810).
2 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 24. Juni 2015, mit Wirkung seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 2451).
3 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 17. Aug. 2005, mit Wirkung seit 1. März 2006 (AS 2005 4487). -
hab mich auf die wechselschilder und deren verwendung(14 vvv) bezogen und wenn bewilligung vom inhaber vorhanden ist, gehts ja auch. Sprich auch nach 37 vrv ists nicht komplett verboten.
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Öffentlicher Grund ist nicht dasselbe wie öffentliche Strassen und Parkplätze. Öffentliche Strassen und öffentliche Parkplätze können auf privatem Grund liegen, zB bei grossen Einkaufszentren ist der Parkplatz in der Regel auf privatem Grund. Auf privatem Grund hat der Eigentümer dann die Möglichkeit, entsprechende Zugeständnisse zu machen.
Öffentlicher Grund heisst, der Boden gehört dem Gemeinwesen, also Gemeinde, Kanton oder Bund. Hier können keine Zugeständnisse gemacht werden.
Zudem, nicht jedes zugängliche Grundstück darf einfach so betreten werden. Damit es der Öffentlichkeit zugänglich ist und als öffentliche Strasse oder Parkplatz gilt, bedarf es einer entsprechenden Widmung (Verwaltungsakt). Ohne diese Widmung kann jeder Eigentümer das Grundstück mit einem Betretungsverbot durch den Richter belegen und das nicht explizit gestattete Betreten unter Strafe stellen lassen.
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hab mich auf die wechselschilder und deren verwendung(14 vvv) bezogen
Art. 14 Verwendung
1 Von den Fahrzeugen, für die ein Wechselschild oder Wechselschilderpaar erteilt wurde, darf stets nur jenes im öffentlichen Verkehr verwendet werden, welches das Schild oder Schilderpaar trägt.Auch das Parkieren / Abstellen des Fahrzeuges ohne Kontrollschild ist eine Art Verwendung und eben im öffentlichen Verkehr, sprich auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen nicht erlaubt (Ausnahme siehe Kommentare vorstehend).
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per definition ist im svg alles öffentlicher grund, was ohne weiteres öffebtlich zugänglich ist. Also auch der private töffparkplatz auf den jeder spassti zu fuss oder sonst wie gelangen kann.
Falsch, es muss mit dem Fahrzeug ohne weiteres zugänglich sein. Ein über eine freie Treppe, aber von der Strassen her mit einer Schranke abgesperrter Parkplatz ist nicht ein öffentlicher Parkplatz.
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@Lüku
wo steht dass, parkiert sein auch eine verwendung ist? Meinte, verwendung kann gem. Svg nicht passiv sein?ja, öffentliche strassen meinte ich. Öffentlicher grund ist nicht das selbe. Mein fehler.
@Limmattiger
öffentliche strassen etc. Müssen nicht nur für fahrzeuge öffentlich zugänglich sein um als öffentlich zu gelten oder? Sondern für sämtliche verkehrsteilnehmer. Meinte ich zumindest. Ikea-parkplatz z.b. Ist trotz schranke zwar privater grund aber noch öffentlich. da grundsätzlich jederman rein kann. gleiches bei abgesperrten firmengeländen. über nacht abgeschlossen = nicht öffentliche strasse, während dem tag das tor offen, öffentliche strasseaber es ging ja um wechselschilder und wenn ich von einem privaten eine bewilligung erhalte, mein bike ohne schild auf seinem frei zugänglichen parkplatz abzustellen, steht dieser zwar theoretisch auf öffentlichen strassen, aber das ist dann auch ohne schild rechtlich ok. oder steh ich auf dem schlauch?