Powercommander

  • Hallo zämä!

    Ich habe vor mir eine ZX-10R aus dem Jahre 2004 zu kaufen. Nun bin ich eine anschauen gegangen, bei einem Privaten.
    Der hat einen Sportauspuff eingebaut sowie einen Powercommander (Marke weiss ich nicht, es ist auch nicht bekannt ob er noch andere Sachen eingebaut hat, zb Luftfilter).
    Ich will so oder so legal fahren, und würde nach dem Kauf direkt zum Mech fahren.
    Nun einfach mal die theoretische Frage, ob es eine Bussenrichtlinie für "Chiptuning" gibt. Dass es Illegal ist mit PC rumzufahren ist mir klar,
    aber ist es eine Sache des Geldes und des Wiedervorführens, oder eher eine Sache der Fahrzeugbeschlagnahmung und 4 Stelliger Busse - das ist mir noch nicht klar.

    Dann noch eine eher technische Frage: Würde man den PC rausoperieren wären die Einspritzeinstellungen ja wieder auf "Original" - wie sieht es denn aus wenn zb ein Luftdurchlässigerer Sportluftfilter verbaut wäre?
    Würde die Maschine dann zu trocken laufen oder würde die Einspritzung/Elektronik sich irgendwie selber anpassen? Und überbeansprucht so ein PC nicht den Motor?
    Es ist ausserdem ein Schaltautomat dran - funktioniert der nur mit dem Powercommander dran?

    Nochmal: Ich habe so oder so vor, direkt nach dem Kauf zum Mech zu fahren um das Ding rauszunehmen, meiner Meinung nach ist Leistungssteigerung für die normale Strasse bei so einer Maschine unnötig.
    Was meint ihr dazu zur Gesetzeslage, der Abstimmung, dem Quickshifter, der Motorbelastung?

    Lg Sam

    PS: Sorry wegen Forenkategorie - ich wusste nicht in welches Forumd as am besten passte - da aber auch Gesetzesfragen drin sind, dachte ich, hier sei es am ehesten deponiert.

  • Mit nem Powercommander (das ist eigentlich ein Eigenname von Dynojet, entsprechende Produkte von anderen Herstellern heissen anders) erlischt die Betriebserlaubnis. Nen Eintrag im Bussenkatalog gibts dafür nicht. Kommt immer drauf an ob sie dich einfach erwischen oder ob du nen Unfall gebaut hast etc. Kannst günstig wegkommen oder teuer bezahlen, Motorrad wird beschlagnahmt oder nicht, das weiss man im Voraus nie bei sowas.

    Abgesehen vom Powercommander hast du ja die Einspritzregelung, die sollte Unregelmässigkeiten wie einen anderen Luftfilter oder das Fahren in erhöhten Gebieten ausgleichen. Den entsprechenden Sensor "überbrückt" man beim Powercommander entsprechend mit einem Zubehörteil - zumindest war das bei meiner Maschine so. Mit Powercommander sollte man natürlich das Mapping immer auf den montierten Luftfilter/Auspuff etc. anpassen. Entsprechende Läufe und die Abstimmung auf dem Prüfstand sind das eigentlich teure, nicht der PC selbst.

    Schädlich für den Motor ist ein gut eingestellter PC nicht, ganz im Gegenteil, der sorgt ja für ein optimiertes Gemisch bei allen Drehzahlen und Gasstellungen, was der Motor ja gerne mag.

    Beim Schaltautomat kommt es ganz aufs Produkt und auf dein Motorradmodell an, ob er mit oder ohne PC funktioniert. Der Dynojet Quickshifter funktioniert nur in Verbidnung mit dem PowerCommander. Kann je nach Motorrad sogar sein, dass du noch ein extra Zündmodul zusätzlich brauchst.

    Als erstes müsstest du also herausfinden, was genau für Produkte verbaut sind. Und dann stellst du die technischen Fragen am besten direkt dem Hersteller :winking_face:

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
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  • ... erlischt die Betriebserlaubnis.

    Gibts das überhaupt in der Schweiz?

    Die effektive Leistung muss mit dem eigenen Billett übereinstimmen, die Abgaswerte müssen auch stimmen, der Lärm darf nicht zunehmen. Das Nummernschild muss richtig montiert sein und solche Sachen.

    Die Versicherung könnte u.U. Stunk machen, aber Versicherung wird ja über den Hubraum definiert.

    This Space Intentionally Left Blank

  • Gibts das überhaupt in der Schweiz?

    Weiss nicht ob das der richtige Terminus ist. Was ich meine ist, dass ein Fahrzeug mit PC nicht mehr der VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) entspricht. Weil eben insbesondere das Leistungsverhalten und die Abgaswerte verändert werden. Zumindest darf man ihn nicht einbauen ohne ihn eintragen zu lassen, und wie teuer das ist bzw. ob das überhaupt möglich ist, weiss ich nicht.

    Die andere Frage ist wie so oft, wie wahrscheinlich es ist, dass man erwischt wird. Aber das ist wieder ein anderes Thema. Frag mal, wer hier vom Forum mit einer anderen Übersetzung als original fährt, das dürften nicht wenige sein. Rein Gesetzlich ist das genau das gleiche.

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    Einmal editiert, zuletzt von Boo (30. Dezember 2016 10:10)

  • Gut dass du das ansprichst wegen der Untersetzung / Uebersetzung. Habe eine andere ZX10R gesehen die mich interessiert, eine ohne PC, dafür 2 Zähne untersetzt. Demnach falls nicht eingetragen das gleiche?
    Macht das eigentlich Leistungsmässig viel aus, 2 Zähne untersetzt? Und fährt Sie dann nur noch 50km/h weniger schnell?
    Kenne das eigentlich nur von den Töfflis, die dann statt 30 ganze 40 fuhren, aber dafür keine Kraft mehr hatten:)
    Bei so grossen Maschinen macht das aber nicht viel aus denke ich, oder?

  • Die Übersetzung lässt sich wohl weniger aufwendig wieder in den Originalzustand zurück versetzen als die mit dem PC.

    Es macht schon was aus wenn du die Übersetzung änderst, vorallem hier in der CH, denn was bringt dir ein schnelles Töff was >200km/h Endgeschwindigkeit, wenn du es hier nicht fahren kannst.....dann lieber mit mehr Zack aus der Kurve.

    Aber wenn du mit einem völlig legalem Bike unterwegs sein willst, würde ich dir das mit der geänderten Übersetzung empfehlen, das andere klingt mir zu sehr verbastelt.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Du sprichst da von einer Maschine die etwa 12jahre alt ist, die wahrscheinlich auf der Renne gefahren wurde. Ich würde dir empfehlen das Ganze nochmals zu überdenken.
    So wie ich es verstanden habe, willst du es wieder für den Strassenverkehr zulassen, beziehungsweise rückbauen. Dies wird dich eine Stange Geld kosten. Ich kenne den Kaufpreis ja nicht, aber zusammen mit den Kosten für den Umbau kannst du dir womöglich ein zugelassenes Motorrad besorgen. Hat den Vorteil, dass du den ganzen Stress nicht hast. Diese Zeit und das womöglich gesparte Geld kannst du dann für etwas sinnvolleres brauchen. :winking_face:

    Hat die Blume einen Knick, dann war der Schmetterling wohl zu dick.

  • Macht das eigentlich Leistungsmässig viel aus, 2 Zähne untersetzt?
    Bei so grossen Maschinen macht das aber nicht viel aus denke ich, oder?

    Die Spitzenleistung ändert sich natürlich nicht mit der Übersetzung.
    Und was ein Zahn an Höchstgeschwindigkeit bzw. Beschleunigung ausmacht, da kommt es drauf an ob am vorderen oder am hinteren Zahnrad etwas geändert wurde.
    Bei der Ninja macht vorne ein Zahn weniger ca. 17km/h weniger Topspeed aus, dafür merklich mehr Beschleunigung, hinten ist der Effekt genau Umgekehrt, aber etwa 2.5x schwächer. Heisst vorne 1 Zahn weniger hat den gleichen Effekt wie hinten 2.5 Zähne mehr.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
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  • Merci für alle super Antworten!
    Denke ich lasse demfall lieber dieFinger davon und investiere 1000 mehr dafür in eine mit Garantie ab Garage:)

    Lg und nochmal danke

  • Weiss nicht ob das der richtige Terminus ist. Was ich meine ist, dass ein Fahrzeug mit PC nicht mehr der VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) entspricht.

    Richtiger Terminus in der Schweiz scheintzu sein: Nicht betriebssicheres Fahrzeug, oder nicht vorschriftsgemässes Fahrzeug.
    Art. 93 SVG https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a93
    Art. 219 VTS https://www.admin.ch/opc/de/classif…index.html#a219


    Frag mal, wer hier vom Forum mit einer anderen Übersetzung als original fährt, das dürften nicht wenige sein. Rein Gesetzlich ist das genau das gleiche.


    Nicht ganz, denn die Gesamtübersetzung (bis und mit Reifen) darf ohne Eintragung oder Vorführen maximal um +/- 8% geändert werden. ASA 2b Ziffer 4.9

    Ein 16er oder ein 18er anstelle eines 17er Ritzel ist somit kein Problem (~6% Änderung). Ein 15er bedeutet aber schon 12% Änderung.
    Wenn man vorne das Original 17er hat darf man hinten anstelle des 39er maximal ein 42er reintun das sind dann 7.8% Änderung.

    Kenne das eigentlich nur von den Töfflis, die dann statt 30 ganze 40 fuhren, aber dafür keine Kraft mehr hatten:)
    Bei so grossen Maschinen macht das aber nicht viel aus denke ich, oder?

    Ist bei grossen Maschinen genau das Gleiche. Entweder Kraft oder Geschwindigkeit. Die Physik bleibt die gleiche. Denn Leistung = Kraft × Geschwindigkeit = Drehmoment × Drehzahl.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • ich auch... vorne minus 1 Zahn :grinning_squinting_face:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik  :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']
    https://www.youtube.com/user/katpava/videos