Auspuff CBR 1000RR

  • Da hast Du leider absolut Recht.

    Mein Schlüsselerlebnis hatte ich mit einer Scorpion-Anlage und Kellermann-Blinker an der VTR 1000 F.

    Die Mitarbeiter der MFK wollten die ABE nicht akzeptieren.

    Was für ein Zufall – es war ein ASTRA-Mensch vor Ort.

    Er nahm die Dokumente, schaute sie sich an und wies die MFK-Mitarbeiter darauf hin, dass die ABEs in der Schweiz anzuerkennen sind.

    Es gibt immer wieder welche beim STVA, die es nicht wissen oder nicht wissen wollen.

    Ich weise sie dann auf das hin, was RebelFazer so schön ausgeführt hat, dann klappte es immer. :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Im schlimmsten aller Fälle rufst Du, im Beisein des Prüfungs-Experten, bei der ASTRA an. :winking_face:

  • Ich weiss es ist rechtens, es wäre erlaubt etc. bla bla ABER es bringt uns allen nichts wenn es das StVA einfach nicht akzeptieren will. Ausser jemand hier hat endlos Kohle und genügend Anwälte um dagegen vorzugehen, falls man sich eine Verzeigung dadurch einholt.

    Nicht endlose Kohle und gute Anwälte. Sondern einfach mal die Chuzpe, man könnte auch sagen Staatsbürgerpflicht, sich nicht für Blöd verkaufen zu lassen und auf das geltende Recht zu bestehen. Den Schiller habe ich nicht nur einfach wegen dem kommenden Sonntag gebracht.

    Man kann z.B. einfach mit Nachhacken anfangen, was denn die genau Rechtsgrundlage für diesen besonderen CH-Wisch sein soll, weitergeführt damit argumentieren, dass doch die TAFV 3 und VTS gilt und im obigen Fall, gestützt auf diese, die Richtline 97/24/EG! Und dann sollen mal die Herren und Damen StVA genau erklären warum ein Dokument, welches alle nach dieser Richtline geforderten Angaben enthält nicht gelten soll.

    Je nach Antwort kann man dann das ASA 2b beim Kapitel 4.8.4 aufschlagen und zeigen, dass ein Schweizer Beiblatt nur bei den Buchstaben a und b relevant ist, es sich aber hier ja klar um einen Fall von Buchstaben c handelt und gemäss der relevanten VTS von 2008 (man beachte Art. 4 der aktuellen VTS) in Art. 53 Abs. 3 Bstb. e auf Kapitel 9 der Richtlinie Nr. 97/24 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen verwiesen wird.

    An diesem Punkt werden die Herren und Damen dann wohl ASA MKBT 11 hervorkramen auf dessen letzten Seite bzw. Anhang I ein Beispiel einer Lieferantenbestätigung ist und natürlich, gestützt auf diesem Beispiel argumentieren, dass auf der Lieferantenbestätigung von Akrapovic wesentliche Angaben fehlen.

    Da kann man nun entweder den Kopf einziehen, oder versuchen von Akrapovic ein Dokument zu bekommen welches die geforderte Angaben enthält. Ein Forumsmitglied hat das mal mit einem anderen Auspuff Hersteller durchgezogen und Achtung: Es wurde am Ende akzeptiert. Nur, dies ist der falsche Weg, auch wenn er zum Gewünschten führt. Warum Falsch? Weil sich der Anhang I des MKBT 11 sich auf die Verordnung (EU) Nr. 540/2014 bezieht. Da Du dich ja so gut auskennst weiss Du natürlich sofort was daran nicht stimmen kann. Jawohl, gemäss Artikel 2 dieser Verordnung gilt sie gar nicht für Motorräder (EU Fahrzeugklasse Klasse L3) !! Ergo kann das Beispiel gar nicht relevant sein.

    An diesem Punkt kann man dann die Herren und Damen drauf hinweisen, dass Sie doch mal mit dem ASTRA Kontakt aufnehme sollen und abklären, was denn genau auf einer Lieferantenbestätigung für Motorräder gemäss Kapitel 9 der Richtlinie Nr. 97/24/EG so alles drauf sein soll. Man kann sonst gerne den Damen und Herren einen Ausdruck davon in die Hand drücken. Eben, fast rein gar nichts und alles davon ist auf der von Akrapovic drauf.

    Da sind wir nun am Punkt angelangt, wo man evtl. das Wort "einsprachefähige Verfügung mit Rechtmittelbelehrung" in Mund nehmen kann.

    Wie Du siehst braucht es bis zu diesem Punkt keinen Anwalt. Nicht viel Geld. Und allenfalls ein paar Ausdrucke von relevanten Verordnungen, Merkblättern und Richtlinien. Das einzige was es braucht ist ein bisschen Standfestigkeit und den Wille mal zu seinem Recht zu stehen.

    Himmelherrgott. Ich frage mich warum das noch niemand gemacht hat. Sind Töfffahrer eigentlich alles Memmen? Am Stammtisch, auf den Pässen, an der Swiss Moto und auch hier im Forum hat man jeweils eine grosse Klappe. Aber mal wirklich für sein gutes Recht hinzu stehen macht niemand. Lieber mit 100 km/h den Pass hoch weil es so geil ist.

    Jetzt fragst Du dich sicher: Warum nicht Du? Nun einfach. Ich habe genau ein Töff mit Zubehörtüte. Das Thema geht mir als sprichwörtlich am Arsch vorbei. Und weil ich so lieb und vertrauenswürdig bin, kam ich bei meiner ersten MFK ohne Beiblatt durch (ich hätte ein CH-Beiblatt, wobei dies evtl. auch nicht akzeptiert wird auch wenn es von Hostettler ist. Ist aber eine andere Geschichte) , und zu guter Letzt fehlte bis vor kurzem auf dem PDF von Akrapovic für meine Maschine ein paar notwendige Angaben welche erst seit kurzem drauf sind.

    Und zu guter Letzt: Ja ich bin ein Sadist und ergötze mich schon lange an euch Memmen. Aber jetzt habt ihr ja meinen Schlachtplan (man beachte aber Moltke), könnt den wie ein Kochrezept anwenden und so Euch als der Held und Retter der ach so unterdrückten Töff-Gemeinschaft aufstellen, welche das ASA, StVA und das ASTRA gebodigt hat und die Auspuff-Beiblätter der Hersteller endlich "legal" gemacht hat. Waren sie zwar schon immer.

    PS: Man kann das Ganze natürlich auch abkürzen und einfach mal konkret und direkt beim ASTRA anklopfen und bezüglich MKBT 11, des Relevanz für Motoräder und nach einem Beispiel einer Lieferantenbestätigung gemäss Kapitel 9 der der Richtlinie Nr. 97/24/EG nachfragen. Siehe auch metamorph .

    PPS: Zum Glück gibt es ja heutzutage das ASA 2b Gratis. Früher musste man dafür noch 30 Franken !!! bezahlen. Ich hatte es schon selber verwendet um den Damen und Herren die Hierarchie der Dokumente zu erklären (ging in meinen Fall jedoch um einen Herstellerkatalog) und auch schon manchen anderen gezeigt wie es geht, dass eine ABE bei der MFK akzeptiert wird. Achtung: TÜV-Gutachten sind keine ABE! "TÜV-Gutachten haben den gleichen Rang wie WC-Papier" ™.

    PPPS: Der "Schlachtplan" stelle ich hiermit unter

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    Creative Commons Namensnennung 2.0 Generic Lizenz

    der Allgemeinheit zur Verfügung. Macht damit was ihr wollt, aber zollt dem Respekt, der es für euch hingeschissen hat. Gezeichnet, der Erleuchtete RebelFazer.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    2 Mal editiert, zuletzt von RebelFazer (30. Juli 2021 23:52)

  • Danke für diesen guten, jedoch auch amüsanten Beitrag Rebel :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Ich weiss gar nicht, wieso du dich da so reinsteigern kannst und du alle Töfffahrer als Memmen oder sinngemäss "dem Staat gehorchende Lemminge" sehen kannst. ^^'

    Ich hab grundsätzlich kein Problem mit dem ganzen Thema. Hatte bis jetzt nur original Tüten oder dann welche mit Beiblatt für einen anständigen Preis.

    Schlussendlich soll jeder machen was er will. Legal, illegal, Graubereich wie auch immer...jeder hat die Möglichkeit dein Rezept anzuwenden oder sich halt ein Beiblatt zu beschaffen.

    :emojiSmiley-111: