Auspuff CBR 1000RR

  • Dies ist aber nur eine EC Genehmigung, ist diese in CH auch gültig?

    Sag mir warum nicht.

    Könnte man beim StVA abklären. Ich sehe jedoch das Problem, dass dies nur eine allgmeine Genehmigung ist und die Typengenehmigungs-Nr. des Motorrads nicht enthält. Darum erhält man ja üblicherweise bei einem schweizer Händler, das CH-Beiblatt mit den Angaben und der Bestätigung seinerseits, dass es typenkonform ist.

  • Eine allgmeine Genehmigung ist und die Typengenehmigungs-Nr. des Motorrads nicht enthält.

    Irgendwo steht an einem Tor, war es in Basel oder doch Schaffhausen, was geschrieben.

    Was wollte ich sagen? Ja genau. Die Typengenehmigungs-Nr des Töffs ist jedenfalls auf dem Zertifikat drauf: e4*0269

    Weiter behaupte ich, dass das Zertifikat alle Angaben gemäss den zutreffenden Verordnungen und Reglemente enthält. Siehe: https://www.fedlex.admin.ch/de/cc/internal-law/74

    Darum erhält man ja üblicherweise bei einem schweizer Händler, das CH-Beiblatt mit den Angaben und der Bestätigung seinerseits, dass es typenkonform ist.

    Und gemäss welcher Vorschrift braucht man ein solches?

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • es wäre in Schaffhausen ... aber zurück zum Thema.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Sag mir warum nicht.

    Könnte man beim StVA abklären. Ich sehe jedoch das Problem, dass dies nur eine allgmeine Genehmigung ist und die Typengenehmigungs-Nr. des Motorrads nicht enthält. Darum erhält man ja üblicherweise bei einem schweizer Händler, das CH-Beiblatt mit den Angaben und der Bestätigung seinerseits, dass es typenkonform ist.

    Hab beim StVA Zürich angerufen und dort wird ein CH-Beiblatt verlangt, obwohl eigentlich alle Daten auf der EC-Genehmigung drauf sind. Das heisst 250.- flöten für ein Stück Papier

    Ohne Spinner kein Fortschritt !!

  • Hab beim StVA Zürich angerufen und dort wird ein CH-Beiblatt verlangt, obwohl eigentlich alle Daten auf der EC-Genehmigung drauf sind. Das heisst 250.- flöten für ein Stück Papier

    Und täglich grüsst das Volk von Uri den Hut oder macht den Umweg vor lauter Unmut.

    "Nur schlecht Gesindel lässt sich sehn und schwingt

    Uns zum Verdriesse die zerlumpten Mützen.

    Was rechte Leute sind, die machen lieber

    Den langen Umweg um den halben Flecken,

    Eh sie den Rücken beugten vor dem Hut."

    Leuthold in Schillers Wilhelm Tell, dritter Aufzug, dritte Szene.

    Dann werde es wohl ich sein welcher den direkten Weg geht, den Hut nicht grüsst, den Apfel von Kopf meines Sohnes schiessen wird um dann mit dem zweiten Pfeil, dieser hohlen Tollerei ein Ende zum machen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Hätte ich nicht selber Ahnung davon, hätte ich nichts dazu geschrieben Rebel…aber Hauptsache zuerst mal vom Stadttor in Schaffhausen schwaffeln ^^'

    Wenn man sich einigermassen mit Typengenehmigungen auskennt, wüsste man, dass es keine Typenscheine in der Schweiz mit einem * gibt…bei modernen Fahrzeugen sind es in jedem Typenschein (ausser natürlich X) ein Zahl gefolgt von zwei Buchstaben und danach nochmals drei Zahlen!

    Aber ja das StVA hat ja die Antwort bereits gegeben…

  • Irgendwie scheint Ihr RebelFazer nicht zu verstehen.

    Dank den bilateralen Verträge anerkennt die Schweiz ABEs und ECE-Typengenehmigungen von einem EU-Land, wenn dieses von einem staatlichen Kraftfahrzeug-Ministerium ausgestellt wurde.

    Entweder ist der entsprechende Artikel grundsätzlich zugelassen, zum Beispiel als Motorradblinker, dann sind keine Motorradmodelle aufgeführt.

    Oder

    Es ist ein Typenspezifisches Produkt, wie ein Schalldämpfer, dann werden die Motorradmodelle aufgelistet, an welche es angebaut werden darf.

    Ich habe bis jetzt noch jede Auspuffanlage und andere Dinge, wie Blinker, Hebel und Lenker, in der Schweiz mit einem ABE vorgeführt.

    Ein kleiner Tipp: Bei Unsicherheiten rufe ich immer das ASTRA an, erhalte kompetente und freundliche Antworten und bin dann auf der sicheren Seite. :emojiSmiley-106:

    Leider ist das bei den Strassenverkehrsämter nicht immer der Fall.

    Beim STVA wissen sie zum Beispiel auch nicht alle, dass es drei internationale Führerscheine gibt.

    Die meisten kennen nur den von 1968 obwohl die Schweiz auch das Abkommen von 1926 unterschrieben und ratifiziert hat. :emojiSmiley-06:

    Die Mitarbeiter vom ASTRA hingegen kennen die Rechtslage sehr genau – es ist ihr Geschäft.

  • Dank den bilateralen Verträge anerkennt die Schweiz ABEs und ECE-Typengenehmigungen von einem EU-Land, wenn dieses von einem staatlichen Kraftfahrzeug-Ministerium ausgestellt wurde.

    Hat nichts mit den Bilateralen Verträgen zu tun. (Evtl. aber auch).

    wie Blinker,

    Naja, Blinker sind in der EU wie in der Schweiz über die UNECE Reglement abgedeckt. Hat also nicht mit ABE oder EU zu tun. Andere Baustelle.

    Beim STVA wissen sie zum Beispiel auch nicht alle, dass es drei internationale Führerscheine gibt.

    Die meisten kennen nur den von 1968 obwohl die Schweiz auch das Abkommen von 1926 unterschrieben und ratifiziert hat.

    Das Problem hier, dass die Schweiz das Abkommen von 1949 zwar unterschrieben, aber das Parlament es nie ratifiziert hat. Aber das hat jetzt eigentlich gar nichts mehr mit dem Thema Auspuff zu tun.

    PS: TOBI1109 Schon rausgefunden was den nun im Feld 09 (manchmal auch in Feld 05) steht?

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • RebelFazer

    Mach es jetzt nicht wieder komplizierter. 🙈

    Es sollte eine einfache Erklärung sein.

    Die internationalen Führerscheine habe ich auch nur erwähnt, um zu zeigen, dass gewisse STVA-Mitarbeiter nicht mal ihr Tagesgeschäft kennen. :winking_face:

    Beim ASTRA hingegen kennen sie die Gesetze sehr gut.

    Zudem habe ich von denen Führerscheinen von 1926 und 1968 gesprochen - nicht vom Abkommen von 1949. *hug*

  • RebelFazer

    Ja das musste ich nicht rausfinden, sondern wusste es schon vor deiner super Antwort. Nur nützt es mir nichts zu wissen, dass dies die EU-Gesamtgenehmigung ist, wenn es sodann vom StVA ZH (zum Beispiel) nicht anerkennt wird ohne ein CH-Beiblatt vorzuweisen…

    Ich weiss es ist rechtens, es wäre erlaubt etc. bla bla ABER es bringt uns allen nichts wenn es das StVA einfach nicht akzeptieren will. Ausser jemand hier hat endlos Kohle und genügend Anwälte um dagegen vorzugehen, falls man sich eine Verzeigung dadurch einholt.

    Mir ist es ja grundsätzlich egal, ich fahr einfach einen ESD mit Beiblatt und muss mit den Behörden gar nicht erst darüber diskutieren…

    metamorph

    Ich denke die meisten verstehen Rebel, ich tu es zumindest aber eben, auch mit diesem Wissen ist man leider nicht vor dem Schweizer Amtsschimmel geschützt. Die Schweiz ist perfekt im „nein das ist EU, das interessiert uns nicht, ich möchte aber das in CH-Format, auch wenn ich es in EU Format akzeptieren müsste“