Grundsätzlich stehts drin, muss es drauf, steht nichts drin, ist es kein Grund gebüsst zu werden.
Musste beim Peugeot Speedfight auch keins dranmachen, weil kein Vermerk im Fahrzeugausweis war. Lag aber auch wohl am Alter des Fahrzeugs (Die Schilder kamen meines Wissen erst vor paar Jahren dazu). Nichtsdestotrotz war es nie ein Problem.
Geschwindigkeitsaufkleber für 50ccm
-
Whippet -
15. November 2016 07:43 -
Erledigt
-
-
Mit so einem hässlichen, aber in diesem Fall zweckdienlichen Kleber (65 oder 70?) würden die andern Verkehrsteilnehmer wenigstens sehen, dass die Kiste nicht schneller läuft und nicht der Fahrer nicht schneller will.
Verkehrt wäre es jedenfalls nicht, oder?
Versteh ich jetzt nicht ganz. Was soll es für die Autos hinter dir für einen Unterschied machen? Entweder sie trauen sich zu überholen oder halt nicht. Also mir ist jedenfalls völlig Wurscht, warum jemand langsam fährt. Musste auch schon die Stirn runzeln, als mir so ein Sportwagenfahrer auf der Passhöhe erklären wollte, dass er eigentlich viel schneller hätte fahren können aber blablabla...
-
BOO, von Rechtswegen soll man ja die erlaubte Geschwindigkeit fahren. Einerseits um den Verkehrsfluss nicht zu behindern und andererseits um keine gefährlichen Manöver zu provozieren. Wenn ich persönlich hinter einem beschilderten 65erli oder was auch immer im 80 er herfahren muss, ist mir das völlig wurscht. Wenn aber einer "eifach so" vor mir herschleicht, hat mich das doch auch schon ziemlich genervt. Ich bewundere aber Leute wie Dich, die das nicht aus der Ruhe bringt!
-
Als ich damals meine Rollerprüfung machte hiess es bei 50/60 km/h fährt man mittig der Fahrspur alles was drüber ist, also 70/80 fährt man am rechten Rand, somit erliechtert man den Autofahrern das Überhollen.
-
Ah, danke zdriver. Das habe ich mir auch schon überlegt, dann werde ich das so machen!
-
Korrektur Whippet: Von Rechts wegen sollte man nicht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren sondern es ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit unter optimalen Bedingungen wie trockene Fahrbahn, gute Sichtverhältnisse, wenig Verkehr etc....
Bei schlechter Witterung (Nebel z.B.) müsste die Geschwindigkeit daher bereits reduziert werden.....
Aber wie wir alle wissen, wird im Blindflug genau gleich gefahren und ich ärgere mich jeden Morgen über die ersten Unfälle auf der Dosenbahn, wo wieder alles blockiert ist und man steht und steht und steht..... nur wegen einem Vollpfosten, welcher partout einfach fuhr wie immer... aber sicher noch die Scheibe frei kratzte und wissen müsste, dass da Frostgefahr besteht grml grml grml..... -
wo wieder alles blockiert ist und man steht und steht und steht.....
Die die es blockieren sind letztendlich diese schei.. Gaffer, rege mich jeden Morgen über diese Personen auf........
Dienst hat nachgeschaut. Aprilia sagt, das Töffli fahre 80km/h. Daher ist es ohne Auflagen auf den Strassen - natürlich abgesehen von der Autobahn - zugelassen
Aber die mind. Geschwindigkeit die ein Fahrzeug erreichen muss (theoretisch und bei guten äusseren Bedingungen, blablabla) um auf der Autobahn zu fahren ist doch 80km/h, somit müsstest du mit dem Teil ja auf der Autobahn fahren dürfen?!
(Aber vielleicht wird es ja noch über den Hubraum geregelt )
-
Da muss ich Dir vollkommen recht geben, Eric! Ich bezog mich auf optimale Strassenverhältnisse. Dass Autofahrer nicht glauben wollen, dass ihre Karre bei schlechtem Wetter nicht gleich reagiert, ist ein leidiges Thema.
Ich habe aber gehört, dass es auch bei den Motorradfahrern solche geben soll.....
Sachs81, ja, ich denke der Hubraum macht den Unterschied. Und bei den Geschwindigkeitsangaben ist es wohl so wie beim Tacho im Auto. Bei meinem Renault Trafic gehen die Zahlen!! auch über 200
Und immerhin, leicht bergab reicht, um die Aprilia auf ihre 80 zu bringen -
Art. 35 VRV Benützung der Autobahnen und Autostrassen
(Art. 43 Abs. 3 SVG)
1 Auf Autobahnen und Autostrassen sind nur Motorfahrzeuge zugelassen, die eine Geschwindigkeit von wenigstens 80 km/h erreichen können und dürfen. Dies gilt nicht für Fahrzeuge zum Unterhalt der Strassen sowie für Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte.2 Traktoren, Raupenfahrzeuge, Fahrzeuge mit Spikesreifen sowie Motorräder bis 50 cm3 Hubraum dürfen Autobahnen und Autostrassen nicht benützen.
3 Pannenfahrzeuge dürfen nur bis zur nächsten Ausfahrt geschleppt werden.
4 Versuchsfahrten und sportliche Veranstaltungen sind auf Autobahnen und Autostrassen nicht zugelassen
-
So, sorry für die Verspätung
bei mir im FZ Ausweis stehts wie vermutet drinn , habs vermutet
-
Danke für's Nachsehen! Die 70km/h Höchstgeschwindigkeit bedingen den Kleber.
Ist das Mofa denn 70 gelaufen? Oder mehr ? -
Roller löift ca. 70 ja ist durchaus möglich
-
Hatte ich es doch auch noch richtig in Erinnerung.
-
Die Betas, Aprilias und Valentis brauchen kein 75er Schildchen weil sie eingetragen sind mit 80 km/h.
-
Und wenn man noch früher zurück geht... als A1 frisch auf dem Markt war: gab es diese Kleber noch gar nicht zumindest stand bei mir nichts drin...
und ja... ich bin alt -