Töff verkaufen Problem (Unfall)

  • Hallo, ich habe eine Frage: Mein Motorrad eine honda cbr 600 ra wird evtl. privat verkauft, es wurde vor einem Monat gestohlen und beschädigt wieder aufgefunden. Die Versicherung hat alles komplett repariert und es ist wieder wie neu, also es hat keine mängel und läuft tip top. Nun weiss ich aber nicht ob dass in den Vertrag soll, oder ob ich den Käufer benachrichtigen muss, denn es ist sehr gut.

  • Welchen Fahrer?

    Wen du meinst Verkäufer:

    Art. 199 OR https://www.admin.ch/opc/de/classif…index.html#a199
    Eine Vereinbarung über Aufhebung oder Beschränkung der Gewährspflicht ist ungültig, wenn der Verkäufer dem Käufer die Gewährsmängel arglistig verschwiegen hat.

    Art. 197 OR https://www.admin.ch/opc/de/classif…index.html#a197
    1. Gegenstand der Gewährleistung
    a. Im Allgemeinen
    1 Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich mindern.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ich stimme da greywolf zu. Wie würdest du dich fühlen, wenn dir einer ein Occasion Motorrad verkauft und du nachher erfährst, dass das eigentlich ein Unfallfahrzeug ist? Dass er dich allenfalls beim Preis noch über den Tisch gezogen hat weil er es dir verschwiegen hat usw.
    Es ist mir schon bewusst, dass das ein Stück weit naiv ist, aber behandle den Käufer so wie auch du gerne behandelt werden würdest.

    Motorcyclist (moh-ter-sahy-klist) n.: A person willing to take a container of flammable liquid, place it on top of a hot moving engine and then put the whole lot between their legs.

  • Dass du dir überhaupt die Frage stellst ob du angeben sollst dass ein Schaden vorhanden war, ist ziemlich dreist.

    Gib beim Verkaufen an was der Käufer denn bekommt. Je offener du bist von vornherein umso weniger Angriffspunkte kann er dir geben beim Verhandeln, denn er weiss schon vorher auf was er sich da einlässt.

    So wie du's jetzt vor hast verkaufst du die Katze aus dem Sack.

    Motorradfahrer müssen einen besonders grossen Dachschaden haben sich bei schönstem Wetter in hautenge Lederklamotten zu zwängen. :lol:

  • Ein Unfallfahrzeug hat auf dem Markt einen objektiv geringfügigeren Wert (Referenz bspw. EUROTAX). Der Käufer muss im Zeitpunkt des Vertragsschlusses über die wesentlichen Eigenschaften des Kaufgegenstandes unterrichtet sein. Da ein geringerer Marktwert für jeden Käufer von Bedeutung ist, handelt es sich um einen objektiv wesentliche Eigenschaft, welche für jeden potentiellen Käufer von Bedeutung ist. Der Verkäufer muss erkennen, dass diese Tatsache den Entscheid des Käufers zum Vertragsabschluss wesentlich beeinflussen kann. Eine Unterlassug der Aufklärung kann dazu führen, dass der Käufer nach dem Kauf geltend machen kann, du hättest ihn i.S.d. OR 28 absichtlich getäuscht, was den Vertrag dahinfallen lässt. Einfach gesagt kann der Käufer das Fahrzeug retournieren und sein Geld zurückverlangen.

    Deshalb sind Unfallfahrzeuge stets als solche zu bezeichnen. Ab wann ein Fahrzeug als Unfallfahrzeug gilt, ist soviel ich weiss nicht genau definiert. Meines Wissens sprechen Carossiers von einem Unfallfahrzeug, wenn die Carosserie/der Rahmen, insb. tragende Bauteile beschädigt wurden.

    Bezüglich der Sachmängelgewährleistung: es empfiehlt sich beim Occasionsfahrzeugverkauf unter Privaten ohnehin, diese vertraglich auszuschliessen.

  • *offtopic* (d'vorredner hei gsproche, how)

    Hesch dini street triple itz ou scho häregäh? Ha gmeint es seg die gsi wo klaut isch worde?

  • In solchen Zweifelsfällen gibts nur eins - offen und ehrlich zum Käufer. Alternativ gibst sie einem Händler zum Eintausch. Bekommst wahrscheinlich nicht mehr viel, dafür hast kein Ärger mehr mit dem Endkunden.
    Bei Rennmaschinen ist die Schummelei bekannt, da in der Regel "alles" durch die Verschalung abgedeckt ist.
    Wenn die versiegelten und tragenden Schrauben den Lack nicht mehr am gleichen Ort haben, lässt sich schon einiges erahnen.

    Einmal editiert, zuletzt von Anonym2 (10. November 2016 21:51)

  • Ehrlich währt am längsten, das ist der Sinn auch der von den Vorrednern genanten geseetzlichen Bestimmungen.

    Sag offen, dass der Töff gestohlen wurde und welche Reparaturen dann gemacht wurden. Für die Reparaturen gibt es sicher auch Belege, die Du dann zeigen kannst.
    Wenn es nur Kosmetik war, dann ist der Töff ja kein Unfalltöff, dann sollte aber auch eine Bestätigung vorliegen, dass eben Rahmen, Gabel etc. nicht beschädigt wurden. Wenn aber solche Teile auch repariert werden mussten, dann möchte ich das als Käufer wissen und würde im Falle ich das später entdecke, auf Dich zurück kommen und Geld zurück verlangen. DAzu könnte ich dann einfach eine Betreibung starten oder Dich vor den Richter ziehen. Diesen Ärger kannst Du vermeiden, wenn Du offen und ehrlich den Töff anbietest.

    Die Sachgewährleistung ist natürlich dann im Kauf auszuschliessen.

    Gruss Lüku

  • Mhhhh, ich glaube da hat er ein ziemliches Pech, vor einem Monat die CBR und im August die Streety.......sieht nach viel Pech aus.

    Oder wurde aus der Streety ne CBR........ glaube da solltest du den Mech wechseln.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Mhhhh, ich glaube da hat er ein ziemliches Pech, vor einem Monat die CBR und im August die Streety.......sieht nach viel Pech aus.

    Oder wurde aus der Streety ne CBR........ glaube da solltest du den Mech wechseln.

    :muaha:

    @theLuca142 Was war es denn nun? wurden dir 2 Töffs gestohlen oder was? :öm::astonished_face:

    ~ Some take drugs, some drink bottles, but i solve my problems by twisting throttles :toeff2: ~