Der Fall ist sicher nicht die Norm und ich würde auch versuchen, gegen diesen Beamten rechtlich vorzugehen (Willkür, Schikane etc).
Aber hier handelt es sich nicht um ein Strafverfahren, wo die Unschuldsvermutung gilt, es ist die Administrativbehörde, die den Auftrag hat, schon nur bei Verdacht tätig zu werden. Das hat, wie Moppel richtig schrieb, das Schweizer Vol mit seinen Gesetzen so beschlossen.