Unfall in Deutschland, selbstverschuldet, mit Fremdschaden und "fahrlässiger Körperverletzung"

  • Hallo Zusammen

    Wie viele schon mitbekommen haben, hats mich jetzt auch mal genommen. Nix schlimmes, aber nervig, da es zu 100% mein Fehler war und ich mir dafür sowas von auf den Deckel hauen könnte.

    Um den Unfallhergang kurz zu beschreiben:

    Ich war an diesem Tag mit meinem Kollegen unterwegs, den ich seit dem Kindergarten kenne. Geplant war eine Ausfahrt im Schwarzwald. Ich fuhr also hinter ihm, als wir dann aus einem Dorf raus kamen, gab es eine kleine, relativ steile Auffahrt auf eine Hauptstrasse, die von oben links aus dem Wald herunter kam. Weil überall Gebüsch usw. war, hat man sowohl die Hauptstrasse als auch das "kein Vortritt" Schild sehr spät gesehen. Mit etwa 20-30km/h rollten wir also diese Auffahrt hoch, der Blick meines Kollegen ging nach links oben zur Hauptstrasse, als er diese bemerkte und da sah er ein Auto, worauf er stark gebremst hat. Auch mein Blick ging in diesem Moment zur Hauptstrasse, auch ich sah das Auto, jedoch war es noch so weit weg, dass ich mir sicher war, dass es noch reichen würde. In diesem Moment habe ich jedoch schon meinen Kollegen seitlich gestreift und mich auf der Hauptstrasse davor mit meinem Motorrad schlafen gelegt.

    Auch mein Kollege hat sein Motorrad hingelegt und im ersten Moment vor Schmerz geschrien. Als ich realisierte was gerade passiert war, hab ich zuerst mal mein Motorrad, das auf meinem Fuss lag, weggestossen und bin zu meinem Kollegen gerannt. Die Ersthelfer haben sofort den Krankenwagen informiert, wodurch auch die Polizei eingeschaltet wurde.

    Fazit aus der ganzen Sache: Mein Fuss ist gebrochen, meinem Kollegen fehlt aber Gottseidank ausser ein paar blauen Flecken und etwas das im Spital als "vielleicht verstauchtes Sprunggelenk" eingeschätzt wurde nichts. Stellt sich heraus, dass ein Kollege aber wieder ohne Probleme rumläuft und auch seiner Tätigkeit im Militär normal nachgeht.
    Trotzdem wurde ich aber natürlich erstmal der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt, was ja Standard ist bei so einem Unfall.

    Dass mein Abstand zu gering war in diesem Moment ist mir vollkommen klar, das muss mir hier auch niemand mehr sagen. Meine Fehler sind mir vollkommen bewusst und ich bin Gotten froh, dass es meinem Kollegen nichts gemacht hat.
    Von dem deutschen Polizisten hiess es dann erst mal, dass das in Deutschland vors Gericht geht, dass ich mir da aber keine grossen sorgen machen solle, weil es kein riesen Ding sei.

    Mich interessiert jetzt vor allem, was die Schweizer Polizei da noch macht, oder eben nicht. Inwiefern, werden diese von dem Unfall informiert und mit was für einer Strafe muss ich hierzulande rechnen? Ich habe den Motorrad Führerschein noch auf Probe.


    Hier der Artikel zum Unfall Badische Zeitung

    A ride a day keeps the stress away.

  • Ich mach mal copy-paste aus der Shoutbox :winking_face:

    Schweizer Automobilisten müssen das Billett abgeben, wenn gegen sie im Ausland ein Fahrverbot verfügt wurde und die zugrunde liegende Widerhandlung nach Schweizer Recht als mittelschwer oder schwer gilt. In der Schweiz gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn ab 31 Kilometern pro Stunde bereits als mittelschwerer, eine solche von 35 Kilometern pro Stunde und mehr sogar als schwerer Fall.


    Wenn es nun in Deutschland also "kein riesen Ding" ist, was ich als normale Geldstrafe und vielleicht ein paar Punkte interpretiere, dann sollte hierzulande nix mehr kommen.
    Aber auf Aussagen von Polizisten vor Ort würde ich grundsätzlich nie vertrauen.

    Hierzulande gibts bei so einem Unfall meist einen Monat Fahrverbot im Erstfall. Hab aber auch schon ne einfache Busse von 250.- miterlebt, als ein Kollege mit dem Töff einen genau gleichen Unfall hatte wie du , nur dass der andere halt ein Autofahrer war.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

    Einmal editiert, zuletzt von Boo (9. September 2016 13:18)

  • Vorab gute und rasche Besserung, zum Glück ist nichts schlimmeres passiert.

    Die Schweizer Polizei hat hier meines Erachtens nichts zu tun. Die grössere Frage auch gerade mit Blick auf den Führerschein ist, ob das deutsche Gericht das Urteil dann formell den Schweizer Behörden übermittelt. In dem Fall wird das Strassenverkehrsamt als administrative Behörde auf Dich zu kommen und entscheiden, was mit dem Führerschein passiert. Das Strassenverkehrsamt kann einerseits eine Verwarnung aussprechen oder auch einen Entzug von einem bis zu mehreren Monaten anordnen und andererseits natürlich auch die Probezeit verlängern.

    Die Frage ist, ob die deutschen Behörden die Schweizer Behörden rechtshilfeweise beiziehen oder nicht. Wenn kein Beizug gemacht wird, besteht eine (kleine) Chance, dass das Urteil gar nicht bis zum Strassenverkehrsamt gelangt, die also keinen Grund bekommen um aktiv zu werden.

    Ich drück Dir die Daumen

    Gruss Lüku

  • grundsätzlich... macht es sich immer gut eine gemeinsame einigung mit dem unfallpartner" zu finden...
    sprich den fall ausser-rechtlich zu klären...
    die polizei protokoliert in dem fall nur.. und es kommt im schlimmsten fall zu einer busse...
    wodurch... sofern sie anerkannt wird... ein prozess umgangen werden kann
    die Versicherungen haben kein problem damit... weil sie damit auch kosten einsparen...
    (zumindest hätte ich noch nie mitbekommen das sich da eine versicherung queer stellt)

    bei einer busse wärest du aus dem schneider...
    bei einem verfahren/prozess wird automatisch das hiesige system" informiert

    in deinem fall... (du hast von anfang an gesagt, dass es dein fehler war)... gehe ich jetzt mal davon aus dass es nur zu ner busse" (verfügung) kommen wird

    "Am liebsten erinnere ich mich an die Zukunft."
    Salvador Dali

    Einmal editiert, zuletzt von Daniela (9. September 2016 14:21)

  • Soweit ich weiss, muss die Polizei bei einer fahrlässigen Körperverletzung dem ganzen nachgehen, somit ist die gemeinsame Einigung mit dem Unfallpartner nicht möglich, welche sicher stattgefunden hätte. Mir wurde einfach gesagt, dass der Fall an einen Richter in Deutschland weitergeleitet wird und dort über die Strafe entschieden wird.

    A ride a day keeps the stress away.

  • Vorab gute und rasche Besserung, zum Glück ist nichts schlimmeres passiert.

    Die Schweizer Polizei hat hier meines Erachtens nichts zu tun. Die grössere Frage auch gerade mit Blick auf den Führerschein ist, ob das deutsche Gericht das Urteil dann formell den Schweizer Behörden übermittelt. In dem Fall wird das Strassenverkehrsamt als administrative Behörde auf Dich zu kommen und entscheiden, was mit dem Führerschein passiert. Das Strassenverkehrsamt kann einerseits eine Verwarnung aussprechen oder auch einen Entzug von einem bis zu mehreren Monaten anordnen und andererseits natürlich auch die Probezeit verlängern.

    Die Frage ist, ob die deutschen Behörden die Schweizer Behörden rechtshilfeweise beiziehen oder nicht. Wenn kein Beizug gemacht wird, besteht eine (kleine) Chance, dass das Urteil gar nicht bis zum Strassenverkehrsamt gelangt, die also keinen Grund bekommen um aktiv zu werden.

    Ich drück Dir die Daumen

    Gruss Lüku

    Vielen dank. Danke für deinen Input. Selber hoffe ich natürlich auch auf die einfachere Lösung. Sollte jedoch das schlimmere passieren kann ich mich nicht beschweren, ist ja schliesslich mein Fehler.

    A ride a day keeps the stress away.

  • Ja, dann bleibt Dir im Moment nur das schnell Gesundwerden und das Abwarten auf das Urteil der deutschen Justiz. :loudly_crying_face:

  • Hey, wünsche Dir gute Besserung! Zum Glück ist Dir und Deinem Kollegen nichts schlimmeres passiert, das ist das wichtigste! Könnte mir vorstellen, dass es etwas länger dauern wird.
    Hatte vor 2 Jahren am Col du Galibier in Südfrankreich mit einem Belgier eine Streifkollision. Sein Auto kam buchstäblich auf meiner Seite entgegen. Mir blieb nichts mehr anderes übrig sein Auto auf der ganzen Seite zu verdonnern oder in den Graben einen Selbstunfall zu produzieren.
    Zum Glück konnte ich mich noch für die erste Variante entscheiden. Feuerwehr, Krankenwagen und die Polizei kamen. Die Polizei kam nicht mal aus dem Auto als es begann zu regnen und kalt wurde. Der Kollege hinter mir gab keine Zeugenaussage zu meinen Gunsten. Der Schaden bei mir belief sich auf CHF 4'000.00. CHF 1'000.00 Selbstbasalt musste ich selber bezahlen.

    Nach 2 Jahren bekam ich die erfreuliche Nachricht von meiner Versicherung, dass ich mein Selbstbehalt CHF 1'000.00 wieder zurückkriege, weil sie meine Daten von der GARMIN GPS Uhr anerkannten. Der Belgier wusste zum Glück nicht's von er Hiobsbotschaft, nicht Mal eine Cascoversicherung hatte er auf seinem neuen Audischlitten.

    Die Abwicklung dauerte ganze 2 Jahre :grinning_squinting_face:

  • Zuerstmal, mach dir keinen kopf (auch wenn es leicht gesagt ist)

    Als ich mit dem lernfahrausweis der kat.B motorrad gefahren bin (50ccm) und von der polizei angehalten wurde, wurde mir der ausweis für 3 monate eingezogen (Mittelschwere tat). Ich bin ja auch auf probe, heisst wenn man in der probezeit einmal abgibt ist man auf bewährung, bei mir warens 2 jahre. Wenn du während dieser bewährung, weshalb auch immer, wieder den ausweis abgibst, kannst du wahrscheinlich von vorne anfangen und einen psychotest machen.
    Da du ja nicht auf bewährung bist, denke ich dass du 1-max 3 monate abgeben wirst.

    Falls ein administratives verfahren gegen dich eröffnet wird, kannst du entweder den verkehrsrechtschutz konsultieren oder/und du hast die möglichkeit durch ein schreiben deine sicht etc. zu beschreiben. Ich empfehle dir dass du dieses schreiben machst indem du dich inhaltlich entschuldigst, dir deinen fehler bewusst bist und dass du noch gründe angibst wiso dass der ausweis für dich wichtig ist. Sprich, für berufliches oder auch privates. In erster linie geht es darum dass du interesse zeigst und dass du auch deiner schuld bewusst bist.

    Also ich denke schlimmster fall, 3 monate abgeben und eine busse.

    Auf diesem weg wünsche ich dir gute besserung und viel glück :smiling_face::thumbup:

    Motorräder:
    Yamaha R6
    Rj091
    Rj015

  • öhm..... also zu meiner Zeit bei den Uniformierten musste der Geschädigte Strafantrag bei Fahrlässiger Körperverletzung stellen. Verzichtete er darauf, wurde wohl rapportiert, aber nicht verfolgt/verzeigt.

    Hier ein Auszug aus dem Deutschen StGB i.S. Fahrlässige Körperverletzung:

    Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Stirbt die verletzte Person, so geht bei vorsätzlicher Körperverletzung das Antragsrecht nach § 77 Abs. 2 auf die Angehörigen über.

    Auch hier ein Antragsdelikt. Nehme nicht an, dass dein Kumpel Antrag stellte :winking_face:
    Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung dürfte sogar in Teutschland nicht vorhanden sein aber ok, bei denen weiss man nie :grinning_squinting_face:

    Gute Besserung und Grues Eric

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik  :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']
    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • Eric, ich denke nicht, dass die Körperverletzung betstraft wird, aber irgendwelche Artikel aus dem Strassenverkehrsrecht wie nicht Beherrschen de sFahrzeuges, nicht angepasste Geschwindigkeit oä wird wohl zu einer Busse führen.

    Gruss Lüku

  • Danke erstmal für all die Endrücke und Kommentare!

    @Lüku und Eric Mein Kollege hat gesagt, dass er nicht will, dass der Körperverletzung nachgegangen wird. Von der Deutschen Polizei bekomm ich sicher mal eine Busse wegen nicht angepasster Geschwindigkeit (wie gesagt, ich bin ca 30km/h gefahren, angepasst wäre aber halt der Stillstand gewesen xD). Aber die 35Euro Busse, die ich dafür bekommen soll, kann ich doch sehr gut verkraften. Warscheinlich kommt auch noch was vom Deutschen Richter, der denn Fall anschaut.

    A ride a day keeps the stress away.

  • Meine Erfahrung mit Unfall in DE habe damals zwar noch in DE gelebt aber ähnliche Situation bloss mit dem Auto.
    Ich bin jemanden hinten reingefahren. Polizei Krankenwagen etc. war da. Da aber mein Unfallgegner auch auf eine anzeige verzichtete, da er sich nichts getan hat.
    Habe ich paar Wochen später einen Brief der Polizei bekommen verfahren wurde eingestellt und ich habe glaube ich eine Buse von 35 (könnten auch 70 gewesen sein) Euro oder so bekommen.
    Das war mehr nicht. Sollte das bei dir ähnlich laufen wird die Schweizerbehörde nichts davon mitbekommen. Da es ohne die Körperverletzung nur eine Bagatelldelikt ist.