Unfall in Deutschland, selbstverschuldet, mit Fremdschaden und "fahrlässiger Körperverletzung"

  • Update:

    Ich habe einen Brief von der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen bekommen.

    Folgender Inhalt:
    Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wird gemäss Paragraph 170 Abs 2 StPO eingestellt^. Das Verfahren wird gemäss Paragraph 43 OWiG zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten an die Verwaltungsbehörde weitergeleitet.


    Ich habe versucht das ganze zu interpretieren. So wie ich es verstehe werde ich also wegen der Körperverletzung nicht belangt und bekomme jetzt aus Deutschland einfach die Ordnungswidrigkeit der unangemessenen Geschwindigkeit angehängt. (ich hoffe mal, dass mit der Verwaltungsbehörde die Deutsche gemeint ist).

    Falls jemand von dem Juristengeschreibe mehr Ahnung hat bitte erklären :smiling_face:

    A ride a day keeps the stress away.

  • §170 StPO https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html

    §43 OWiG http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__43.html

    Anders als bei uns kann der Staatsanwalt das ganze wieder an die untere Behörden abgeben. Sollen doch die sich um diesen Kleinkram kümmern.

    Was die Ordnungsbehörde für Bussen erlassen kann, siehts du im sehr umfangreichen Bussenkatalog: https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html
    Wichtig, anders als bei uns sind dort auch Sachen verzeichnet, die zu einem 1 - 3 Monatigen Fahrverbot führen.

    Da gibt es z.B. auch "Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt einen Anderen geschädigt" was sehr gut zu deiner Situation passt. Keine Sorge sind nur € 35 .

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Hab in D mal mit einem Auto einem Schulbus ne "Individuelle Seitenlinie" verpasst, (der war Gott sei dank bis auf den Fahrer leer...) als die (damals noch Grün-weisse) Aufsicht kam, und ich diese vorsichtig nach den Folgen fragte (frug?), hat er den Busfahrer angekuckt und gefragt ob dieser Anzeige machen wolle...

    Der verneinte, da hat die Mobile Stadtbegrünung nur gemeint, da kommt was wegen unangepasster Geschwindigkeit, kostete dann 120 euro und 3Punkte in Flensburg....

    lange Rede, wenn Dein Kollege für dich aussagt, bzw nicht gegen Dich, bekommt der Schweizer Staat das meiner bescheiden Meinung nach gar nicht mit....

    Wichtig ist zu klären wer(welche Versicherung) die Sanität und den Krankenhaus-Aufenthalt bezahlt...

  • @delta 77 Danke für die Antwort. Das wär ja toll, bisher hab ich immer noch nicht gehört. Wegen der Versicherung muss ich mir keine Gedanken machen, das hat alles SUVA übernommen.

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