Möglichkeiten doch A zu machen?

  • Hallo zusammen

    Ich bin ganz neu hier und momentan ein wenig am verzweifeln. Der Grund: Ich habe 2003 die A1 gemacht, sprich damals "125er-Prüfung". Bin dann ein paar Jahre den 125er gefahren, bis dieser dann Schrott war. War am Anfang meiner Berufskarriere, da hatte ich keine finanziellen Möglichkeiten, ein Motorrad zu kaufen, dann kam eine Ehefrau, die sich dagegen gestreubt hat. Doch jetzt, mit 32ig ist es klar: Ich will wieder Motorrad fahren, das heisst, die A unbeschränkt-Prüfung machen.

    Ich habe recherchiert und mich für die Yamaha XV 950R entschieden, da mir dieser Stil sehr gut gefällt und die Fahrberichte top sind.

    Nun ja, jetzt ist es ja so: Für A unbeschränkt sind 600ccm vorgeschrieben und 40KW als Minimum. Die XV hat 950ccm, aber nur 38.5 KW. Gemäss dem Telefonat mit dem Strassenverkehrsamt gibt es eine Toleranz bei den ccm von 10, also 590ccm/40KW in Ordnung, aber nicht bei den KW, das heisst 950ccm/38.5KW: Nicht iO.

    Was seht ihr für (realistische) Möglichkeiten, die Prüfung doch machen zu können? Ein Motorrad nur für die Prüfung zu mieten / auszuleihen: Das ist ja chancenlos, wenn man das Moped nicht kennt oder weiss, wie es reagiert usw. Jetzt will ich aber nicht ein Moped 2 Monate mieten, denn Mietkosten liegen ja bei irgendwie 80-120 CHF PRO TAG. Ärgere mich gerade extrem darüber!

    Das ist doch unglaublich oder?

  • Ich würd eins Mieten.
    Hab ich auch so gemacht. Mit meiner Damaligen VFR 750F war der Parcour nicht gerade so leicht.
    Hab mit dann für die Prüfung bei meinem Mech ein 750 NC geliehen. Habe sie einen Tag vor der Prüfung schon abgeholt am Abend beim STVA noch mal den Parcour geübt und am nächsten Tag die Prüfung ohne Probleme bestanden.
    So musst du dann nur für 2 tage oder mal ein Wochenende eine Maschine mieten. Meiner Meinung nach reicht das. Wenn man sich ein Motorrad mietet sollte man sich eins aussuchen was handlicher und einfacher zu fahren ist als das eigene. So hat man mit einem schweren Motorrad geübt und steigt dann auf etwas „einfacheres“ um.

  • Seit wann sind 40kw vorgeschrieben? Normal heisst es 25kw oder 34kw

    Neue Kategorien seit 1. April 2016: z.B. StVA ZH

    Ich zitiere mal:

    Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mindestens 600 cm3 (10 cm3 Toleranz), einer Motorleistung von mindestens 40 kW und zwei Sitzplätzen.


    Die Regeln mit 300ccm für A beschränkt und 600ccm für A wurden übrigens bis ende 2016 sistiert. Die 40kW Regelung gab es aber so weit ich weiss schon vorher und bleibt auch in Kraft. Hilft dem OP also auch nicht wenn er die Prüfung noch dieses Jahr absolviert. Ausser sein Bike hätte > 40kW aber weniger als 600ccm, was aber nicht der Fall ist. Bleibt für A unbeschränkt also nur mieten/leihen oder was anderes kaufen.

    The Sky isn't the limit!

    Ich bin gerade etwas neben der Spur. Macht Spass!

  • Bin auch der Meinung von 1NDY, mach dir keine Gedanken! Wenn du genug mit deiner grossen Maschine übst, reicht es dir wenn du ein anderes Modep am Tag vorher holst und noch etwas trainierst.
    Vielleicht kannst du ja auch ein Motorrad von einem Kollegen leihen, welches für die Prüfung zugelassen ist, dass wird dich dan noch weniger kosten und hast ev. noch mehr Zeit um damit zu üben.

    Pferdestärken sagen aus, wie schnell du gegen eine Wand fährst... Drehmoment, wie weit du die Wand verschiebst...


    BMW R 1200 GS Rallye

  • @Arsixx das was du geschrieben hast gilt für A beschränkt, er will aber A offen machen, da gilt min 600ccm und min 40kW :winking_face:


    Nope, laut der alten regelung braucht es ja ein motorrad das min. 25kw hat, min. 125ccm(bin mir nicht sicher) und 25 jahre alt sein.
    Das wäre dann die offene kat.

    Motorräder:
    Yamaha R6
    Rj091
    Rj015

    Einmal editiert, zuletzt von Arsixx (31. August 2016 13:32)

  • Mein fehler, hab nicht geschrieben mindestens 25kw beim 1. post :blush:


    Muss es umbedingt dieses motorrad sein? Könnte es theoretisch nicht ein anderes sein mit einbisschen mehr leistung?
    Und noch eine andere sache... Muss es seriemässige kw haben oder könnte man die leistung durch anbauteile (auspuff, filter etc.) um 2kw erhöhen und somit an die prüfung nachdem man dies eingetragen hat?

    Motorräder:
    Yamaha R6
    Rj091
    Rj015

  • Vielleicht hab ichs nicht ganz richtig verstanden, hast du die Yami schon oder willst du dir sie erst holen? Wenn zweiteres der Fall ist, ist die Lösung ganz einfach... kauf dir ein Motorrad mit mehr als 40kw, wird dir auch sonst mehr Spass bereiten :winking_face:

    Falls ersteres der Fall ist, dann bleibt dir nicht viel übrig. Wie meine Vorredner schon erwähnt haben kannst du dir für einen oder zwei Tage ein Motorrad mieten. Oder du hast im Kollegenkreis jemand, der den Töff mit dir tauscht, zb. für eine Woche oder so, dann kannst du gut üben.

    Viel Spass und willkommen.

    Motorradfahren hebt Grenzen auf. Mensch und Maschine, Natur und Technik, alles wird eins.
    Hubert Hirsch

  • Es zählt das was im Fahrzeugausweis steht und wenn dort 40 kW steht ist es zugelassen, wenn aber nur 39.9kW steht dann nicht.

    wird leistungssteigerung die eingetragen wurde auf dem fzausweis auf der linken seite bei bemerkungen eingefügt oder wird die leistung auf der rechten seite geändert wo die fahrzeugdaten sind?

    Motorräder:
    Yamaha R6
    Rj091
    Rj015

  • mhhhh.....das weiss ich nicht, aber eingetragen wird sie ja....also sollte dies ja dann gelten, kann mir vorstellen das es links steht.....in Verbindung mit der Zubehör Anlage.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)