Diebstahl Motorrad

  • Hey, also hüt am Morge gangi usem Hus und merk dass mi Töff wäg isch, bi natürlich grad zur Polizei gange und ha e Azeig gmacht. Denn bini zur Versicherig und ha dass au döt mol gmäldet. Mini frog wär jetzt, ich bi versichert bi der AXA Winterthur und zwar im Vollkasko und ha welle wüsse wie dass jetzt witer goht. S Motorrad (Street Triple R) hani gebrucht kauft mit ca. 1000 km druf und es het ca. 8000 Chf kostet. Wieviel bekunnt me denn in der Regel vo der Versicherig zrug? Will wenis nomol würd welle kaufe hanis niene unter 10'000 Chf gfunde und zudem het mins no e 25kw Drosselig und e Arrow Usspuff gha.


    Also kanni quasi vergässe wider de glichi Töff z fahre?


    Danke im Vorus


    Lg Luca

  • Hast du ein Foto von deiner Maschine? eventuell wird sie ja gesehen.


    Toi toi toi das du wieder was vergleichbares findest.

    Die höchste Form des Glücks ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.

  • Ojemine ;( , Gottlose Schweinerei X/ , echt krank was momentan abläuft was Kriminalität angeht :thinking_face: .


    Hoffe schwer für dich, dass du wieder eine vergleichbare findest :thinking_face: , und das mit dem Zubehör (auspuff) kannst ja mal die Versicherung fragen, weil die sind ja alles andere als günstig (je nach dem ob Slip-on oder Komplettanlage ca. zwischen 500 und 1500+ )


    Viel Glück und hoffentlich klappt alles so schnell wie möglich :grinning_face_with_smiling_eyes:

    ~ Some take drugs, some drink bottles, but i solve my problems by twisting throttles :toeff2: ~

  • Bei Vollkasko ist der Diebstahl ja mitversichert. Versichert ist das Fahrzeug zum Zeitwert, im ersten Jahr zu 100%, und dann mit dem Alter abnehmend, in den Allgemeinen Bedingungen nachzulesen. Zubehör ist, wenn nicht extra aufgeführt, bis zu max. 10% des Fahrzeugwertes versichert. Als Fahrzeugwert gilt der in der Police aufgeführte Preis, meistens ist das der Katalogpreis (für Dich zu hoffen).


    Die Frage ist nun, wie alt war der Töff, welcher Wert ist in der Police als Basis aufgeführt etc. Die Versicherung kann Dir da die richtigen Angaben machen, einfach dort nachfragen. Wir können nur Vermutungen anstellen.


    Gruss Lüku

  • Oh nein, schon wieder ein geklautes Bike. Unglaublich ärgerlich, sowas.


    Bei meinen Fahrzeugen wurde jeweils immer der Katalogpreis versichert. Meine Versicherungsgesellschaft (Schweizerische Mobiliar) kalkuliert automatisch 10% für Zubehör/Sonderausstattung obendrauf; dieser Wert ist nach belieben des Versicherungsnehmers in beide Richtungen anpassbar. Der Grundsatz ist also nicht, dass man irgendeine Summe versichert.


    Schau mal in deiner Versicherungspolice nach, mit welchem Neuwert dein Fahrzeug versichert wurde, und wie hoch die Summe des mitversicherten Zubehörs ist. In aller Regel wird die Versicherung vom Neuwert einen bestimmten Wert für die Alterung/Gebrauch des Motorrades abziehen. Daraus ergibt sich ein "Zeitwert", welcher meistens aber deutlich höher als z.B. Eurotax ist.


    Auszug aus meiner Police:


    F 1.

    Berechnung

    Wir berechnen die Entschädigung auf Grund der Bestimmungen der einzelnen Versicherungen und gemäss Gesetz. Dabei gehen wir folgendermassen vor:
    1. Zuerst wird der Ersatzwert oder der ersatzpflichtige Schaden berechnet
    2. davon wird pro Schadenereignis der in der Police festgelegte allfällige Selbstbehalt abgezogen
    3. danach werden Leistungsbegrenzungen angewendet.
    Nicht berücksichtigt wird ein persönlicher Liebhaberwert

    Wie die Berechnung genau erfolgt, wissen vermutlich nur Insider...


    Wünsche dir viel Erfolg bei der Suche nach einer Ersatzlösung!

  • Das ist echt s#*ei!s%!!!


    Hoffe du bist schnell wieder mit einem neuen Motorrad unterwegs, welches dir gefällt und du Spass daran hast.


    Gern möchte ich dich jedoch Fragen, wie die Umstände waren unter dene dein Motorrad geklaut wurde, in welcher Region hast du deine Triumph abgestellt (Ländlich, Stadt, usw.), hattest du das Lenkerschloss drinn, waren zusätzliche Schlösser usw. angebracht oder gab es noch andere "Besonderheiten"?


    Mich interessiert dies einfach, damit ich und alle anderen etwas daraus lernen können um somit zukünftige Diebstähle von Motorrädern verhindern zu können.



    Alles gute JimBim

    Pferdestärken sagen aus, wie schnell du gegen eine Wand fährst... Drehmoment, wie weit du die Wand verschiebst...



    BMW R 1200 GS Rallye

  • {Spassmode on]
    Damn, warum wird eigentlich meine nie geklaut oder angezündet? Meine natürlich die RD :grinning_squinting_face:
    [Spassmode off]


    Wünsche Dir eine schnelle Abwicklung und eine gerechtfertigte Entschädigung - aber sei nicht enttäusscht wenn es etwas länger dauert, denn es ist ja da noch eine Wartefrist mit drinn.

  • Tut mir leid das zu hören.
    Ich arbeite oft mit Versicherungen zusammen was Motorfahrzeugschadenfälle betrifft.
    Kleine Anmerkung: Vollkasko = Kollisionskasko (oft mit Selbstbehalt)
    Alles andere wird über die Teilkasko abgedeckt (oft mit wenig oder sogar 0 Fr. Selbstbehalt)
    Haftpflichtversicherung deckt Schäden an fremden Fahrzeugen


    Beispiel Basler Versicherung (Auszug):



    Versicherte Ereignisse


    Teilkasko


    TK2
    Schäden am versicherten Motorfahrzeug, (...) infolge von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Fahrzeuges infolge Diebstahl, Entwendung zum Gebrauch, Raub oder Veruntreuung im SInne der strafrechtlichen Bestimmungen, nicht aber infolge grobfahrlässiger Handlung oder Unterlassung (namentlich nicht abschliessen des Fahrzeuges, Steckenlassen des Zündschlüssels, Nichtaktivieren einer vorhandenen Diebstahlwarnanlage o der Wegfahrsperre und dergleichen).


    Berechnung der Zeitwertentschädigung:
    Der Zeitwert des Fahrzeuges entspricht dem nach den Bewertungsrichtlinien des Verbandes der Freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigen berechneten Wert zurzeit des Schadenereignisses (Fahrzeug und Zusatzausrüstung). Im Maximum wird der bezahlte Kaufpreis entschädigt (...)


    Zeitwertentschädigung bei Diebstahl:
    Bei einem Totalschaden infolge Diebstahls eins Motorrads mit weniger als 10 Betriebsjahren erfolgt die Entschädigung in Prozenten des Katalogpreises (zurzeit der Herstellung) von Fahrzeug und Zusatzausrüstung nach folgender Skala (Bruchteile des Jahres werden Verhältnismässig angerechnet):
    1. Jahr 92-80%
    2. Jahr 80-68%
    3. Jahr 68-56%
    4. Jahr 56-57%
    5. Jahr 47-40%
    6. Jahr 40-34%
    7. Jahr 34-28%
    8. Jahr 28-24%
    9. Jahr 24-20%
    10. Jahr 20-16%


    Anmerkung: Kilometer, Gesamtzustand, Zubehör etc. werden in der Regel vom Fahrzeugexperten berücksichtigt. Und wie schon bereits erwähnt ist meist 10% des Kaufpreises als Zubehör mitversichert, was in der Regel genügt.

  • Da Du einigermassen Bescheid weisst Steveo. Du kennst mein Stinky-Pinky. Sie hat Jg. 86 und wurde 89 eingelöst.
    Besteht ein Unterschied ob normal eingelöst oder als Veteran?
    Was wird für ein 30 Jahr altes Relikt im Fall meiner RD noch bezahlt?

  • Schlussendlich kannst du ranpacken was du willst, wenn sie dein Bike wollen, kriegen sie es.


    Hab letztens n Video gesehen, da haben sie einem ne R1 aus nem Parkhaus bei Hellichtem Tag geklaut.
    Das Bike war mit ner Kette abgeschlossen und es waren überall Leute im Parkhaus, die sind zu 3t kurz rangefahren, haben die Kette aufgebrochen und weg waren sie.


    Region würde mich aber auch interessieren.

  • Da Du einigermassen Bescheid weisst Steveo. Du kennst mein Stinky-Pinky. Sie hat Jg. 86 und wurde 89 eingelöst.
    Besteht ein Unterschied ob normal eingelöst oder als Veteran?
    Was wird für ein 30 Jahr altes Relikt im Fall meiner RD noch bezahlt?

    Hallo Bidu !
    Freut mich dich im Forum wieder anzutreffen :smiling_face:
    Also bei Oldtimer/Veteranenfahrzeugen wird individuell einen reellen Wert vom Fahrzeugexperten ermittelt.
    Grundsätzlich besteht keinen Unterschied ob er normal oder als Veteran eingelöst ist, jedoch bieten gewisse Versicherungen (z.b. AXA) spezielle Oldtimer Versicherungen an. Die beinhalten dann gewisse Zusatzdeckungen/-Leistungen. Oft wird auch unterschieden ob es sich um einen Haftpflichtfall oder um ein Kaskoereignis handelt, also ob man Geschädigter ist oder Unfallverursacher. Oft wird es auch von Versicherung zu Versicherung anders gehandhabt. Darum ist es wichtig dass man sich gegenüber der Versicherung wehrt wenn man sich unrecht behandelt fühlt. Mit ein bisschen Verhandlungsgeschick kann man noch viel rausholen..


    Beispiel:
    Bei einem Haftpflichtfall mit Totalschaden, also jemand fährt dir in deine wunderschöne RD rein und es ist ein Totalschaden, wird vom Fahrzeugexperte eine Expertise erstellt und die Schadenhöhe festgelegt. Überschreitet die Schadenhöhe den Zeitwert vom Fahrzeug ist es faktisch ein Totalschaden. Als Referenzwert zum Zeitwert bei älteren Fahrzeugen wird Eurotax genutzt. Sind ähnliche Fahrzeuge auf dem Occasionmarkt vorhanden wird natürlich der Ankaufs-/Verkaufspreis der Fahrzeuge als Referenzwert miteinbezogen.


    Also zu deiner Frage wieviel wohl ausbezahlt wird schätzte ich zwischen 3000-6000.- ...