Drehzahlmesser kaputt > EInfuss auf Leistungs?

  • Garantie besagt nur, dass der Verkäufer / Hersteller während einer gewissen Zeit bereit ist, Fehler und Mängel zu beheben. Ob bei Deinem gebrauchten Töff noch eine Garantie des Herstellers oder nur eine Verkäufergarantie vorliegt, die gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist uns nicht bekannt. Wenn es eine Garantie des Händlers ist, ist dies reine Kulanz.

    Eine Garantie beinhaltet nie, dass ich ein Ersatzfahrzeug gestellt bekomme, auch nicht dass ich Fahrspesen erstattet erhalte. Die Garantie beinhaltet einzig und allein, dass der Fehler behoben wird.

    Du hast den Töff ja auch nicht einfach so in Genf gekauft, denke dass das ein sehr gutes Angebot war und der Preis entsprechend tiefer als in Deiner Gegend. Damit bist Du das Risiko eingegangen, dass in einem Garantiefall Du eben das Teil nach Genf bringen musst. Für mich sind Deine Ansprüche einfach nicht realistisch!

    Wie Danisumi schrieb, mach einen Termin, an dem das Teil ausgewechselt wird und geniess ein paar Stunden in Genf.

  • Die Garantie kommt ja eigentlich vom Hersteller und nicht vom Händler. Klar hat der Händler die Provison eingestrichen, aber wenn es keine riesige Arbeit ist, sollte das doch auch ein Händler in der Nähe auf kullanz machen. Ich würde mal den nächsten Vertragshändler aufsuchen und dem die Situation schildern. Dann gewinnt er e.v auch einen neuen Kunden :winking_face:
    Öffnen würde ich den Tacho nicht, wenn die das bei KTM merken, wars das mit dem Garantiefall.
    Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass da noch ein mechanisches System drin ist, da heute die Elektronik so billig ist.

    Die Herstellergarentie und die Händlergarentie sind zwei verschiedne sachen... die Hersteller garentie ist dazu da um Mängel zu beheben die werden der Herstellung entstanden sind da ist es egal wie gross die Mängel sind. Du kannst damit zu jedem Lizenzierten Händler (KTM - Händler in dem Fall) der Händler bekommt vom Mutterkonzern dafür die Arbeit erstattet (Garantiefall)

    wenn du nun ein Occasion fahrzeug hast und Händlergarantie dann hast du ausschliesslich bei dem Händler Garantie bei dem du das Fahrzeug gekauft hast. Der Händler ist überigens nicht dazu verpflichtet dir eine Garantie für das Occasion Fahrzeug zu geben, er ist ledentlich dazu Verpflichtet dir ein Technisch einfwanfreies Fahrzeug zu verkaufen. (Ein Fahrzeug das eine MFK ohne Rüge übersteht)
    Händlergarentie ist reine Kullanz.

    Das fahrzeug abholen und reparieren, Ein händler holt dir das fahrzeug in 2 Fällen ab.

    1. Du bist seit 5-10 oder mehr jahren Kunde bei dem händler hast ein super Verhälltnis zu ihm, gehörst zu seinem Stammkundenkreis, es ist ein geben und nehmen, da du alles, Klamotten, Umbauten, Service, etc über Ihn (diesen händler) machst, Stellt er dir natürlich ein Ersatzfahrzeug, Halt das was er als solches zur verfügung hat... wenns dann halt ein roller ist chil, da du und andere Stammkunden eh priorität A geniessen, ists eh nur für ein Tag^^ er holt das fahrzeug und bringts dir dann auch gleich wieder.

    Fall 2. Dein Fahrzeug liegt nach einem Crash am boden... Die Räder? Eckig... Fahrbar? fehlanzeige, easy der Händler wirft das Motorrad auf die Ladefläche seines Pickup Cars... ein ersatzfahrzeug... vielleicht.. aber eher weniger.

    Als Neukunde, ists etwas naiv zu glauben der Händler würde für dich berge Versetzen.

    Einmal editiert, zuletzt von Philippe On tour (10. August 2016 18:28)

  • wenn du nun ein Occasion fahrzeug hast und Händlergarantie dann hast du ausschliesslich bei dem Händler Garantie bei dem du das Fahrzeug gekauft hast. Der Händler ist überigens nicht dazu verpflichtet dir eine Garantie für das Occasion Fahrzeug zu geben, er ist ledentlich dazu Verpflichtet dir ein Technisch einfwanfreies Fahrzeug zu verkaufen. (Ein Fahrzeug das eine MFK ohne Rüge übersteht)
    Händlergarentie ist reine Kullanz.

    Kulanz, Garantie und Gewährleistung sind 3 verschiedenen sachen.
    Kulanz ist eine Freiwillige Leistung ( oft Kostenteilung) eines Händlers.
    Garantie ist eine klar definierte leistung des Händlers oft erweiterung der Gewährleistung.
    Gewährleistung, ist gesetzlich vorgeschrieben, meines wissens aktuell in der Schweiz zwei Jahre. In dieser Zeit muss das Gerät einwandfrei funktioniern, bei gebrauchten Sachen gilt eine Zeit von 1 nem Jahr.
    Verkaufen kann ein Händler was er will, eine MFK muss nicht bestanden werden können, es kommt immer darauf an wie und zu welchen Bedingungen verkauft wird.

  • Einzig die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Gebrauchtkauf gilt aber in der Regel gekauft wie gesehen, also für offensichtliche Mängel keine Gewährleistung. Bei verdeckten Mängeln und arglistig verschwiegenen Mängeln sieht es dann anders aus. Allerdings ist gerade beim KAuf von Gebrauchtfahrzeugen damit zu rechnen, dass ein Defekt nach dem KAuf auftreten kann.

    Wenn also der Drehzahlmesser bei KAuf funktionierte und danach den Geist aufgibt, dann ist in der Regel keine Gewährleistung geschuldet. Mit der Garantie des Händlers, die er aber freiwillig gibt, besteht dann ein Anspruch auf Reparatur. Dabei ist aber zu beachten, dass eine Garantie des Händlers in der Regel ein Zeichen dafür ist, dass er vom guten Zustand des Fahrzeuges überzeugt ist, ansonsten er keine Garantie darauf geben würde.

    Die von Hifox genannte Frist von einem JAhr für Gewährleistung bezieht sich nur auf verdeckte Mängel, also Mängel, die nicht sofort entdeckt werden können. Bedingung ist aber auch hier, dass der MAngel zum Zeitpunkt desKaufes bereits bestand, ein Defekt der erst nach dem Kauf entsteht, fällt deshlab nicht unter die Gewährleistung.

    Der Verkäufer hat aber bereits ein Ersatzteil besorgt, nun muss der Käufer, hier also PAn Wakka, dem Verkkäufer nur noch ermöglichen, das defekte Teil zu ersetzen. Heisst, er muss den Töff dem Händler zur Reparatur übergeben und das, soweit zumindest mein Verständnis der üblichen Garantien eines Händlers, am Ort wo der Händler ist und nicht am Wohnort des Käufers.