Unerlaubte Begleitung mit Lernfahrausweis (Kat. A1)

  • DEFINITIVE STRAFE
    _____________________

    Busse Fr. 250.-
    Gebühr Fr. 250.-
    keine Administrativmassnahme vom Strassi


    Vielen Dank an euch allen für die Hilfe!


    Hallo zusammen

    Bin ganz neu hier im Forum und hoffe auf eure Hilfe. Mir ist etwas ganz peinliches passiert. Gestern wurde ich von der Kt. Polizei ZH angehalten, da ich auf meinem Roller meinen Freund hintendrauf hatte. Ich fahre noch mit einem L, sprich bin im Besitz eines Lernfahrausweises für die Kategorie A1 und werde den Grundkurs nächsten Freitag besuchen. Mir war in keiner Weise bewusst, dass ich niemanden hintendrauf nehmen darf. Fahre hauptsächlich in der Stadt Zürich rum und wenn der Freund mal hintendrauf ist, dann stand die Polizei auch schon hinter uns und hat uns nie rausgenommen. Aus diesem Grund bin ich besonders erschrocken als die Polizei mich rausnahm. Ich bin davon ausgegangen, dass ich ja üben muss, genau wie das alleine fahren auf dem Roller. Ich weiss es klingt ziemlich naiv und hätte es wissen müssen. Vorallem ärgere ich mich sehr, da ich zu der Sorte Menschen gehöre, die alles abklären. Der Polizist meinte das Ganze kommt jetzt zum Bezirksrichter in Horgen und dieser entscheidet dann wie die Busseausfallen wird. Habt Ihr ev. eine Ahnung wie die Busse ausfallen könnte? Ich habe momentan einen Lernfahrausweis in der Kategorie A1 und B und habe mir im Verkehr nie etwas zu Schulden kommen lassen. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    Einmal editiert, zuletzt von dridasi (30. September 2016 13:59)

  • Ich weiss nicht, wie hoch die Busse ausfallen wird. Aber ganz aallgemein: Du darfst mit dem L schon jemanden hinten drauf nehmen, aber diese Person muss den Ausweis für diese Kategorie haben.

  • Naja, habe damit keine Erfahrung, schätze mal unter 200 kommst Du nicht weg. Was aber problematischer sein könnte, ist dann die administrative MAssnahme durch das Strassenverkehrsamt, die entscheiden nämlich ob Du den Ausweis vorübergehend abgeben musst oder nicht. Also mach so rasch als möglich noch den Grundkurs, damit dann der der Ausweis noch ein Jahr gilt. Wenn Du dann den Ausweis für einen Monat abgeen musst, ist das ärgerlich aber verkraftbar.
    Schlimm wird es aber, wenn der Richter das Ganze als schwere Gefährdung ansieht, dann könnte der Entzug wesentlich länger dauern.
    Am besten erkundigst Du Dich bei einem Anwalt, hast Du eine Verkehrsrechtschuutzversicherung, die kennen die STrafen und Sanktionen in solchen Fällen wesentlich besser.

  • Hallo zusammen

    Bin ganz neu hier im Forum und hoffe auf eure Hilfe. Mir ist etwas ganz peinliches passiert. Gestern wurde ich von der Kt. Polizei ZH angehalten, da ich auf meinem Roller meinen Freund hintendrauf hatte. Ich fahre noch mit einem L, sprich bin im Besitz eines Lernfahrausweises für die Kategorie A1 und werde den Grundkurs nächsten Freitag besuchen. Mir war in keiner Weise bewusst, dass ich niemanden hintendrauf nehmen darf. Fahre hauptsächlich in der Stadt Zürich rum und wenn der Freund mal hintendrauf ist, dann stand die Polizei auch schon hinter uns und hat uns nie rausgenommen. Aus diesem Grund bin ich besonders erschrocken als die Polizei mich rausnahm. Ich bin davon ausgegangen, dass ich ja üben muss, genau wie das alleine fahren auf dem Roller. Ich weiss es klingt ziemlich naiv und hätte es wissen müssen. Vorallem ärgere ich mich sehr, da ich zu der Sorte Menschen gehöre, die alles abklären. Der Polizist meinte das Ganze kommt jetzt zum Bezirksrichter in Horgen und dieser entscheidet dann wie die Busseausfallen wird. Habt Ihr ev. eine Ahnung wie die Busse ausfallen könnte? Ich habe momentan einen Lernfahrausweis in der Kategorie A1 und B und habe mir im Verkehr nie etwas zu Schulden kommen lassen. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    Man darf wie beim auto Lehrnfahrten, nur mit einer Person durchführen die im besitz eines gleichen oder höhren fahrausweises ist... Also du sagst A1 das wär entweder eben A1 oder A- oder A
    Du müsstest also z.b. jemand deiner eltern fragen ob sie mitkommen würden, oder eine Kollegin oder ein Kolleg die im besitz eines A1 oder eben höher ist um mit dir zu fahren.

    Naja, habe damit keine Erfahrung, schätze mal unter 200 kommst Du nicht weg. Was aber problematischer sein könnte, ist dann die administrative MAssnahme durch das Strassenverkehrsamt, die entscheiden nämlich ob Du den Ausweis vorübergehend abgeben musst oder nicht. Also mach so rasch als möglich noch den Grundkurs, damit dann der der Ausweis noch ein Jahr gilt. Wenn Du dann den Ausweis für einen Monat abgeen musst, ist das ärgerlich aber verkraftbar.
    Schlimm wird es aber, wenn der Richter das Ganze als schwere Gefährdung ansieht, dann könnte der Entzug wesentlich länger dauern.
    Am besten erkundigst Du Dich bei einem Anwalt, hast Du eine Verkehrsrechtschuutzversicherung, die kennen die STrafen und Sanktionen in solchen Fällen wesentlich besser.

    Die strafe setzt sich meines wissens nach daraus zusammen was man verdient. wenn es dann tatsächlich vor den richter geht... das strassenverkehrsgesetz ist eines der gesetze in dem alles geregelt ist, es gibt höchstwarscheindlich sogar für das ein artikel. Und da ist dann genau festgelegt bei was und wie teuer...


    Lg Noemi

  • @Noemi, bei kleineren Delikten haben die Richter einen fixen SAtz, erst wenn es heftiger wird, schauen sie aufs Einkommen.

    @Ginger, das mit dem Bye Bye ist auch meine Befürchtung.

    Aber wer nicht lesen kann wegen Begleitung ist meines Erachtens selber schuld. Das hat sich trotz all der Änerungen seit JAhrzenten nicht geändert.

    Gruss Lüku

  • da die info nur vom gelesenen ist... wäre es nett von @dridasi ihre definitive strafe zu erwähnen, damit ein nachfolgender user es nachlesen kann und nicht nur spekulieren muss...

    Wir sehen uns spätestens in Walhalla wieder ! :xD:

    Ich beherrsche vier Sprachen fliessend: ironisch, sarkastisch, zynisch und zweideutig :winki:

  • hallo zusammen. vielen dank für eure antworten! das schätze ich sehr.
    der polizist meinte gestern noch das die strafe sehr wahrscheinlich etwa so sein wird, wenn man innerorts 16 km/h zuviel fährt (nach abzug). ich werde mal am dienstag beim strassenverkehrsamt anrufen und mich erkundigen. den grundkurs mache ich zum guten glück bereits am nächsten freitag, aber eigentlich wünschte ich mir ich hätte diesen früher gemacht... dann hätte dieser doofe vorfall vermieden werden können. leider kann ich ja auch nicht alles wissen :frowning_face: auf jeden fall war es nie meine absicht jemanden zu gefährden. noch eine kleine frage... wieso legen richter zum teil für das gleiche vergehen verschiedene strafen aus?

    gerne erwähne ich dann noch die definitive strafe, sobald ich diese weiss.
    weiss jemand wie lange so ein verfahren gehen kann?

    vielen dank euch nochmals!

  • 2-6 monate.... und nach dem gerichtsbeschluss kommt das stva... welche die massnahme wie zb ausweisentzug hinzufügen....
    falls du eine Rechtsschutzversicherung hast; informiere sie!
    kostenpunkt... sobald eine Verfügung vom Statthalteramt und stva... wahrscheinlich ü. 300.- (angaben ohne Gewähr)

    strafbeträge werden vom Einkommen berrechnet...

    Wir sehen uns spätestens in Walhalla wieder ! :xD:

    Ich beherrsche vier Sprachen fliessend: ironisch, sarkastisch, zynisch und zweideutig :winki:

  • den grundkurs mache ich zum guten glück bereits am nächsten freitag, aber eigentlich wünschte ich mir ich hätte diesen früher gemacht... dann hätte dieser doofe vorfall vermieden werden können. leider kann ich ja auch nicht alles wissen :frowning_face:

    Naja... es ist ja nicht so, dass dies bis zum Grundkurs geheim gehalten wird. :winking_face: Man kann sowas sehr wohl wissen, indem man sich informiert. Informationen einzuholen geht Internet sei Dank a) sehr schnell und b) sehr einfach.

  • Es wäre wohl zielführend gewesen, all die Papiere, die mit dem Lernfahrausweis mitgekommen sind, auch durchzulesen und nicht einfach wegzuschmeissen.

    Dort stehen solche Sachen nämlich drin. :winking_face:

    This Space Intentionally Left Blank

  • Unwissen schützt vor Strafe nicht, so viel sei gesagt. Falls du dir nicht sicher bist kann man immer im stva oder bei der Polizei nachfragen. Ja, die helfen auch bei Wissensfragen... Und ja, ich will dir ja nicht die Freude nehmen, aber so weit ich weiss kannst du den Grundkurs gleich vergessen... Bei solchen Fällen kann es sehr wahrscheinlich eine Ausweissperre für bis zu 2 Jahre geben...

    Wissen ist Macht, Ich weiss nix, macht nix :pouting_face:

    Hubraum ist nur durch mehr Hubraum zu ersetzen :motorrad15:

  • wird mir der ausweis auch so lange entzogen, wenn ich vorher nie eine busse etc. hatte? was passiert wenn ich in der zeit bis der gerichtsbeschluss kommt die prüfung für die kat. A1 ablege? oder gibt es bereits vor einem gerichtsbeschluss eine sperre?