Schätze mal der Typ wird in D mit entsprechendem Anwalt mit Bewährung(=bedingte Freiheitsstrafe in CH?) davonkommen. Würde mich jedenfalls nicht wundern. Verdient hätte er für mich 5 Jahre wegen Totschlags.
War doch kürzlich erst ein ähnlicher Fall, bei dem eine (betrunkene!) Autofahrerin einen Fussgänger schwer verletzt hatte mit anschliessender Unfallflucht. 8 Monate auf Bewährung bekam Sie.
http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1495014