YouTuber "Alpi fährt" tötet einen 75-Jährigen Rentner (Fussgänger)

  • Zum Beispiel?

    Zum Beispiel die Vorgeworfene Fahrerflucht. Es konnte bewiesen werden, dass er vor dem Zusammenstoss mit dem Opfer keine Fahrerflucht begangen hat. Er hat kein Auto touchiert. Dies haben gutachter Bestätigt, da die Unfallspuren nicht übereinstimmen.

    Motorradfahren hebt Grenzen auf. Mensch und Maschine, Natur und Technik, alles wird eins.
    Hubert Hirsch

  • U-Haft wird angerechnet.... die zwei Jahre könnten auf Bewährung bleiben, also noch 3 Monate.

    noch 3 Monate, ich will nicht sagen ich hoffe nicht, sondern das fänd ich deffiniv zu kurz, weil offenbar (was diverse videos von ihm beweisen) fuhr er nicht zum ersten mal wie ein, naja henker ist irgendwie zu heilig. Aber ich kenn mich in Rechtsdingen überhaubt nicht aus, ich kann nur sagen wie es auf mich wirkt.

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch:

  • Zum Beispiel die Vorgeworfene Fahrerflucht. Es konnte bewiesen werden, dass er vor dem Zusammenstoss mit dem Opfer keine Fahrerflucht begangen hat. Er hat kein Auto touchiert. Dies haben gutachter Bestätigt, da die Unfallspuren nicht übereinstimmen.

    Du vergleichst also einen zerdepperten Blinker als gleich wichtig wie ein Menschenleben?

    Und bevor du ausrufst: du selber findest, ein nicht zerdepperter Blinker entlastet einen Totschlag

    Lebenslanges Fahrverbot (nicht Töff-verbot) wäre auch angebracht. So was gehört nicht motorisiert auf die Strasse.

    This Space Intentionally Left Blank

  • Beurteilt wurde der konkrete Fall. Auch wenn Alpi mit stark übersetzter Geschwindigkeit unterwegs war, so mussten die Richter doch beachten, dass vor dem Zusammenstoss mit dem Fussgänger eben kein Unfall stattfand und deshalb keine Fahrerflucht bestand. Zusätzlich wurde festgestellt und müssen wir zur KEnntnis nehmen, dass der Fussgänger bei Rot über die Strasse ging.

    Ob Alpi rechtzeitig hätte bremsen können, auch wenn er mit regulärer Geschwindigkeit unterwegs gewesen wäre, wissen wir nicht. Ich weiss nur, dass mir auch schon Fussgänger einfach auf die Strasse vor das Auto oder auch den Töff gelaufen sind und nur mit viel Glück ich neben durch kam. Ich will mir gar nicht vorstellen, wenn ich dann einen solchen Rotlichtgänger mit zugelassenen 50 erwischt hätte, ich könnte heute wohl nicht mehr ruhig schlafen.

    Wer findet, Alpi sei zu milde bestaft worden und sollte länger einsitzen, der soll auch überlegen, ob er/sie bereit wäre, eine solche Strafe auf sich zu nehmen. Bedenkt dabei, dass solche Vorkomnisse einen Menschen grundlegend verändern können, ich hab gesehen was das aus Menschen machen kann, die einen anderen Menschen überfahren haben.

  • Du vergleichst also einen zerdepperten Blinker als gleich wichtig wie ein Menschenleben?

    Und bevor du ausrufst: du selber findest, ein nicht zerdepperter Blinker entlastet einen Totschlag

    Nicht den Totschlag aber mindestens den Mordvorwurf der im Raum stand. Denn die Fahrerflucht war zentraler Bestandteil der Mordanklage.

    Nach Deutschem StGB ist ein Mörder wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
    einen Menschen tötet.

    Das einzige von dieser langen Aufzählung was man Nachweisen hätte können war das "zu verdecken". Ohne Fahrerflucht aber auch keine Straftat die er verdecken wollte.

    Darum plädierte der Staatsanwalt am Ende nur noch auf Totschlag. Das wäre dann "Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft." Der Anwalt wies dies jedoch ab und sagte es sei nur fahrlässige Tötung "Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    Der Unterschied zwischen den beiden liegt im Vorsatz. D.h. nahm Alpi den Tod von anderen Menschen bewusst in Kauf oder nicht? Der Richter meinte am Ende, dass kein Vorsatz vorlag und Alpi aus Unreife handelte und den Tod von anderen Personen nicht wollte. Darüber lässt sich streiten und allenfalls wird das ganze weitergezogen.

    In der Schweiz hätte es für Alpi eng werden können, denn Art. 90 Abs 3 und Abs 4 SVG (Raserartikel) besagt, dass wer in ein 50er Zone mit mehr als 100km/h fährt Tote billigend in Kauf nimm und zwar vorsätzlich.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Du vergleichst also einen zerdepperten Blinker als gleich wichtig wie ein Menschenleben?
    Und bevor du ausrufst: du selber findest, ein nicht zerdepperter Blinker entlastet einen Totschlag

    Lebenslanges Fahrverbot (nicht Töff-verbot) wäre auch angebracht. So was gehört nicht motorisiert auf die Strasse.

    Das habe ich nicht behauptet. Lesen und verstehen... und was der Unterschied ist hat RebelFazer schon gut erklärt, da muss ich nicht mehr darauf eingehen.

    Motorradfahren hebt Grenzen auf. Mensch und Maschine, Natur und Technik, alles wird eins.
    Hubert Hirsch

  • Wer findet, Alpi sei zu milde bestaft worden und sollte länger einsitzen, der soll auch überlegen, ob er/sie bereit wäre, eine solche Strafe auf sich zu nehmen. Bedenkt dabei, dass solche Vorkomnisse einen Menschen grundlegend verändern können, ich hab gesehen was das aus Menschen machen kann, die einen anderen Menschen überfahren haben.

    Nein ich wäre nicht bereit dazu. Dass ist auch mit einer der Gründe warum ich nicht mit 100km/h durch eine 50er Zone fahre. :winking_face:
    Meiner Meinung nach ist Alpi das Risiko bewusst eingegangen und muss demnach die Konsequenzen für sein Handeln tragen. Sein Gewissen muss er mit sich selbst aushandeln. Ich vermute mal es war ja auch nicht der Fall, dass der Mann sich das Leben nehmen wollte und einfach vor das Motorrad gesprungen ist.

    Motorcyclist (moh-ter-sahy-klist) n.: A person willing to take a container of flammable liquid, place it on top of a hot moving engine and then put the whole lot between their legs.

  • Nein ich wäre nicht bereit dazu. Dass ist auch mit einer der Gründe warum ich nicht mit 100km/h durch eine 50er Zone fahre.
    Meiner Meinung nach ist Alpi das Risiko bewusst eingegangen und muss demnach die Konsequenzen für sein Handeln tragen. Sein Gewissen muss er mit sich selbst aushandeln. Ich vermute mal es war ja auch nicht der Fall, dass der Mann sich das Leben nehmen wollte und einfach vor das Motorrad gesprungen i


    Kann ich 100% so unterschreiben. So jemand hat das Recht auf Freiheit verwirkt. Er bringt sich selbst und andere in Gefahr. Er hat jemandem das Leben genommen fahrlässig, das kann man nicht hart genug bestrafen.

  • "Mit aller Härte" war natürlich nicht wortwörtlich gemeint. D.h. Die CH Höchststrafe. Aber Erfahrungsgemäss hat die Schweiz ein Problem.

    Wenn Versicherungsbetüger im 2 Stelligen Bereich 6 Jahre unbedingt kriegen und Kinderschänder 1 Jahr bedingt (sie müssen NICHT einfahren), stimmt so einiges nicht. Aber wie gesagt - an den Eiern aufhängen nein, Reue ist ja auch ein Faktor..

  • "Mit aller Härte" war natürlich nicht wortwörtlich gemeint. D.h. Die CH Höchststrafe. Aber Erfahrungsgemäss hat die Schweiz ein Problem.

    Wenn Versicherungsbetüger im 2 Stelligen Bereich 6 Jahre unbedingt kriegen und Kinderschänder 1 Jahr bedingt (sie müssen NICHT einfahren), stimmt so einiges nicht. Aber wie gesagt - an den Eiern aufhängen nein, Reue ist ja auch ein Faktor..

    Wenn du kein belegbares Urteil vorweisen kannst ist das nur Verschwörungstheorie à la SVP.

    Schliesslich laufen die Attentäter vom Bowling Green Massacre noch frei rum. :astonished_face:

    This Space Intentionally Left Blank

  • Ich denke dass das kein Politikforum ist, und wir zu sehr abschweifen. Darum verlasse ich den Thread mal. Ps: Ich halte von allen Parteien inkl. SVP das gleiche, falls es dich interessiert;)

    Einmal editiert, zuletzt von derjenigewelcher (5. Februar 2017 10:40)

  • So, ich äussere mich nun mal auch dazu, obwohl ich mich sonst aus solchen Diskussionen raushalte: Grundsätzlich gibt es 2 Aspekte in meinen Augen, 1. das Rasen und 2. das Missachten eines Haltesignals (Rote Ampel für den Fussgänger). Nun die Frage was tatsächlich zum Unfall geführt hat? Wäre der Unfall passiert wenn das Haltesignal beachtet worden wäre? Antwort: klar nein. Wäre der Unfall passiert bei angemessenem Tempo? Antwort: nicht zu 100% auszuschliessen
    Darum meine Ansicht: die Hauptschuld liegt beim Fussgänger, durch die Tatsache, dass die Geschwindigkeit massiv überhöht war, nimmt der Motorradfahrer den Unfall zumindest billigend in Kauf, darum das Urteil in Ordnung so
    Was das Fahrverbot angeht bin ich ganz klar der Meinung: der MUSS weg von der Strasse!!

    Dies widerspiegelt meine Ansicht und ist nicht allgemein gültig

    Einmal editiert, zuletzt von thoger1991 (5. Februar 2017 11:18)

  • Darum meine Ansicht: die Hauptschuld liegt beim Fussgänger, durch die Tatsache, dass die Geschwindigkeit massiv überhöht war, nimmt der Motorradfahrer den Unfall zumindest billigend in Kauf, darum das Urteil in Ordnung so

    Also das hätte ich nun genauer erklärt.
    Wer zu schnell fährt, nimmt damit automatisch einen Unfall in Kauf?

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Also das hätte ich nun genauer erklärt.Wer zu schnell fährt, nimmt damit automatisch einen Unfall in Kauf?

    er nimmt in kauf, auf Gefahren jeglicher Art nicht mehr genügend schnell reagieren/anhalten zu können (Stichwort Bremsweglänge)
    Mit 50 km/h hätte es eventuell gereicht anzuhalten oder KONTROLLIERT auszuweichen, mit 100 km/h nicht