Update:
Die Anklage soll nun auf Mord lauten.... wie immer das geht im Strassenverkehr grml grml.... aber bin ja kein Jurist
YouTuber "Alpi fährt" tötet einen 75-Jährigen Rentner (Fussgänger)
-
-
Na ja, Mord scheint mir hier auch etwas übertrieben. In der Schweiz wird verlangt, dass der Täter besonders skrupellos handelte, namentlich sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich ist. Wie das in Deutschland ist, weiss ich nicht, dürfte ähnlich sein. Ob jetzt die Fahrerflucht, die zum tödlichen Unfall führte, als besonders verwerflich gilt, muss das Gericht entscheiden.
Ich hab den Eindruck, dass hier ein Staatsanwalt Karriere machen will, für mich ist es Totschlag was geschah, aber Mord ist sehr fraglich.
Im Endeffekt wird er höchstwahrscheinlich für mindestens 5 Jahre ins Gefängnis gehen müssen, das ist kein Zuckerschlecken und verbaut auf jeden Fall viele Chancen im Leben.
-
Hier ein Link ein wenig jenseits der Boulevardpresse:
-
Noch ein link, nicht direkt zu diesem Fall, aber zum Thema: http://www.bild.de/news/aktuelles…75008.bild.html
-
Noch ein link, nicht direkt zu diesem Fall, aber zum Thema: http://www.bild.de/news/aktuelles…75008.bild.html
Einen Anteil von 30:70 finde ich übertrieben. Aber da wird wohl immer ein Streitfall bleiben.
Hier ein anderer Artikel:
Raser des Mordes angeklagt -
Update:
Die Anklage soll nun auf Mord lauten.... wie immer das geht im StrassenverkehrIn Deutschland sind die sogenannten »niederen Beweggründe« ein Merkmal von Mord.
Zitat§ 211 StGB - Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.htmlFakten scheinen bisher zu sein:
- Er hatte nicht den notwendigen Führerschein zum Führen der Maschine (somit schon ein Verstoß gegen §21 StVG).
- Er hat Videos erstellt und damit Geld verdient. Dabei hat er nicht nur geltendes Recht gebrochen sondern auch extrem egoistisch und auch hemmungslos gehandelt. Das könnte als niederer Beweggrund ausgelegt werden -> Kohle verdienen und dabei sich einen Dreck um mögliche Gefährdung (oder eben Tötung) von anderen zu geben.
- Laut Polizeibericht habe er vor dem Unfall einen PKW überholt und diesen dabei beschädigt. Anschließend hat er Fahrerflucht begangen. Verstoß gegen § 142 StGB.
Zu den »niederen Beweggründen«:
http://www.kanzlei-breidenbach.de/glossar/niedri…uende-211-stgb/
-
Also gemäss Gesetzestext komme ich als Laie definitiv nicht auf Mord.
- Die Fahrerflucht trägt nicht dazu bei, weil es nie sein Ziel war, jemanden zu töten. Die "um zu"-Formulierung würde ein solches Ziel aber verlangen.
- gemeingefährliches Mittel: OK, Motorrad in dieser Situation, einverstanden. Das ist aber nur die eine Hälfte, die erfüllt werden muss um einen Mord zu definieren. Der andere ist das Motiv, und da kommt nur ein Punkt in Frage:
- niederer Beweggrund: naja, was soll der schon sein? Auch hier vermisse ich das Ziel der Tötung. Alpi hatte ganz sicher nie diese Absicht, ergo gar kein Motiv, keinen Beweggrund. Die Tötung war eine ungewollte Folge seines fahrlässigen Verhaltens. Was (zumindest in der Schweiz) auch als Mord gelten könnte, wäre noch die eventualvorsätzliche Tötung. Aber auch den Eventualvorsatz sehe ich hier ganz eindeutig nicht.
Die ganzen anderen Verstösse, die er begangen hat (Fahrerflucht, Fahren ohne Ausweis, Geschwindigkeitsübertretung etc), müssen seine Strafe sicher erhöhen, aber sie machen die Tat deswegen bestimmt nicht zum Mord.
Mein Urteil wäre ganz klar fahrlässige Tötung (wie es schon tausendfach ausgesprochen wurde bei Verkehrsunfällen), plus die ganzen anderen Vergehen.
Ich interpretiere die Mordanklage so, dass man hier einfach ein Exempel statuieren will. DAS ist ein niederer Beweggrund...
-
Vorausgesetzt ich hab das richtig verstanden :
Die Anklage lautet nicht auf Mord (Boulevardpresse) , die Anklage lautet auf Totschlag:
StGB § 212
1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft
2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen
D.H es ist alles drinne - von 0 bis 15 Jahren (wenn ich das richtig gelesen habe, die 0 ist ja möglich bei Nichteintreten, Freispruch etc )
Das Exempel (IMHO) ist eher die sofortige Untersuchungshaft, als die Anklage per se: Ein Mensch wurde schliesslich getötet, das Ermittlungsverfahren war auf fahrlässige Tötung eröffnet worden (IIRC), das Zwischenverfahren lautet nun auf Totschlag, entscheidend - so verstehe ich das - ist nun ob das Gericht darauf eintritt und das Hauptverfahren eröffnet.
Alles ohne Gewähr, bin ja kein Jurist
-
Die Staatsanwaltschaft wird nach Abschluss der Ermittlungen sicher bekannt geben, welcher Antrag dem Gericht unterbreitet wird, vorher ist alles Spekulation. Mord auch nach deutschem Recht scheint mir nach wie vor nicht gegeben zu sein. Ob aber ein eventualvorsätzlicher Totschlag vorliegt, das könnte sein. Aber ohne Kenntnis aller genauen Umstände schwierig zu beurteilen.
-
Hier noch die offiziellen Pressemitteilungen (Staatsanwaltschaft) bis jetzt:
http://www.staatsanwaltschaft.bremen.de/sixcms/detail.…emen02.c.740.de
Beim Motorradfahrer geht es um Pressemitteilung Nr 8 , Nr 7 ist ein ähnliches Delikt ; in den Pressemitteilungen sind auch die jeweiligen Paragraphen enthalten.
-
Also gemäss Gesetzestext komme ich als Laie definitiv nicht auf Mord.
- Die Fahrerflucht trägt nicht dazu bei, weil es nie sein Ziel war, jemanden zu töten. Die "um zu"-Formulierung würde ein solches Ziel aber verlangen.
[...]
Hier wird im Video erklärt wieso die Staatsanwaltschaft von »Totschlag« zu »Mord« gekommen ist:
http://www.bsmotoring.com/gallery/channe…hrt/AXHSZY1DK7E
Grüße, Martin
-
Prozess hat Heute begonnen.
-
8 Verhandlungstage deuten darauf hin, dass er keinen Deal aushandeln konnte..... das ist schlecht, sehr schlecht für ihn.... Deutsche Gerichte gehen eigentlich gerne auf Deal's ein, das spart Prozesstage und Kosten....
-
Deal? Was für ein Deal? Ist ja kein Mafiosi der seinen Kollegen verraten kann Sehr schlecht für ihn, sehr gut für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
-
Deutsche Gerichte stehen normalerweise auf Deal's.... unser Seppi Ackermann (ex Deutsche Bank) hatte mal einen sehr guten Deal... für Otto-Normal aber gehen sie oft schlecht aus, weil da mit sanfter Nötigung gedealt wird:
10 Jahre Antrag, Deal 7 Jahre und ein Drittel auf Bewährung garantiert... friss oder stirb.
Geht nur darum, die mühsame Zeugenbefragung zu umgehen und das Prozedere deutlich zu verkürzen (also auch keine Beweisführung seitens der Anklage).
Hat nix mit Mafia oder so zu tun -