Beim STVA nachfragen?
Welches Motorrad mit 48 PS / Prüfungsabsolvierung innerhalb von zwei Monaten?
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xJay_DJx -
29. Juni 2016 16:18 -
Erledigt
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@figi
Jein, laut Fahrlehrer giltet man als Prüfunfsreif wenn man alle grundkurse absolviert hat. Also sobald man sich anmelden kann für die Prüfung.Reductio ad absurdum: Dann wäre man ja beim Auto direkt nach der Verkehrskunde prüfungsreif. Selbst dann, wenn man noch nie eine Fahrstunde oder sonst ein Meter gefahren ist.
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Ein Fahrlehrer meinte, wie willst du Prüfungsreif sein wenn noch nie auf der Autobahn warst? In den Grundkurse gibts kein Thema "wir gehen jetzt auf die totobahn"
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Reductio ad absurdum: Dann wäre man ja beim Auto direkt nach der Verkehrskunde prüfungsreif. Selbst dann, wenn man noch nie eine Fahrstunde oder sonst ein Meter gefahren ist.
Falsch, z.B im KT. Solothurn, brauchst du für eine Anmeldung zur Praktischen Autoprüfung eine Bestätigung mit unterschrift dienes Fahrlehrers um dich für die Praktische prüfung anzumelden. zumindest war das vor 4 Jahren noch so.
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Deutschland is AFAIK das einzige EU-Land welches auf die 70 kW Regelung pfeifft.Nach der Rückweisung des Geschäftes am 8.7.2016
http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plen…-pk.html#top-41
ist bis jetzt immer noch nichts beschlossen worden:
http://www.bundesrat.de/SiteGlobals/Fo…C3%BChrerscheinIn der Schweiz ist bis jetzt explizit nichts in diese Richtung geplant.
https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/doc…aeuterungen.pdfKann sich aber mit Opera-3 ändern. (Vernehmlassung geplant ab März 2017)
https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/preview.htmlSiehe Wichtig: Vernehmlassung Änderung VTS (noch bis 1.3.2016)
Man darf weiterhin PS-Starke (>70 kW), gedrosselte Töffs mit A beschr. fahren. Aber gewisse neue Töffs darf man in Zukunft nicht mehr Drosseln. -
Falsch, z.B im KT. Solothurn, brauchst du für eine Anmeldung zur Praktischen Autoprüfung eine Bestätigung mit unterschrift dienes Fahrlehrers um dich für die Praktische prüfung anzumelden. zumindest war das vor 4 Jahren noch so.
Da es von Gesetz wegen (SVG & VZV), welches in der ganzen Schweiz schon seit über 20 Jahre so gilt, keine Pflichtfahrstunden beim Auto gibt, kann so eine Unterschrift nicht erzwungen werden (wenn sie dann nötig wäre).
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Falsch, z.B im KT. Solothurn, brauchst du für eine Anmeldung zur Praktischen Autoprüfung eine Bestätigung mit unterschrift dienes Fahrlehrers um dich für die Praktische prüfung anzumelden. zumindest war das vor 4 Jahren noch so.
Wieder Falsch. Braucht man nicht. Aber es hilft dem Experten schon von vornerein wissen zu lassen, ob er dich durchfallen lassen will
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