Hoi zäme
Meine neue Adventure wird die orginalen Zusatzscheinwerfer aus dem KTM Zubehörsortiment bereits dran haben. Weiss jemand, wie da die Gesetzeslage in der Schweiz ist, wann man die einschalten darf/soll? Bei Nacht sind die sensationell und blenden auch den Gegenverkehr nicht. Oder darf ich die etwa nur bei Nebel und starkem Regen einschalten?
Auf dem Schalter dazu ist zwar das Symbol für die Nebellampe, aber das muss ja nicht zwingend nur auf Nebel begrenzen:
[Blockierte Grafik: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/6/6a/Kontrollleuchte_Nebelscheinwerfer.svg/100px-Kontrollleuchte_Nebelscheinwerfer.svg.png]