Honda ist nicht schlecht. die Frage ist nur ob sie dir nicht nach 1 Saison verleidet ist da bei der CB 500 die Leistung 35kw und 50 PS halt nicht gerade hoch ist( Merkt Mann/ Frau beim überholen etc.)
Kaufberatung für Anfänger
- power13
- Erledigt
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Die GSR kann ich als Einsteigertöff nur empfehlen. Sie ist sehr gutmütig, verzeiht fast alles und macht trotzdem Spass - zumindest die 600er. Wie es mit den neueren 750er Modellen aussieht, weiss ich nicht.
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Für die kleine Prüfung brauchst du sowiso min. 400ccm
stimmt so nicht mehr. Finde die quelle grad nicht mehr aber ich mache einen eigenen post wenn ichs finde. Der gesetzgeber hat nämlich (auf einige denkanstösse der händler hin) geckeckt das das mit der 400ccm ein kleines problem gibt. Nämlich das die lieben steuerzahlenden händler dann auf ihren 300ccm maschinen sitzenbleiben. Deshalb ist es so, dass wenn man den lernfahrausweis bis ende jahr bestellt die kleine prüfung ohne ccm regel machen kann.
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In der Verordnung sind die Hubraumlimiten noch drin (und eine Änderung ist nicht in Sicht):
https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19760247/index.htmlim Merkblatt des StVA Zürich zu praktischen Töffprüfung sind sie wieder drausen:
http://www.stva.zh.ch/internet….pdf/TMB201KATA201605.pdfWas ist das nun? Kuscheljustiz, wischiwaschi Politik, Gesetzte gelten nicht für alle, Klientelpolitik, Bananenrepublik?
Edit: Hier das ASTRA Schreiben
http://www.astra2.admin.ch/med…pub/2016-05-12_2659_d.pdf
[quote]
Weisung:- Bis zum 31. Dezember 2016 sind zur praktischen Führerprüfung in Abweichung des Anhangs 12 Ziffer V VZV auch folgende Motorräder zuzulassen:
Kategorie A, unbeschränkt: Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 40 kW und zwei Sitzplätzen;
Kategorie A, beschränkt auf 35 kW: Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1. - Inhaber und Inhaberinnen eines gültigen Lernfahrausweises, der vor dem 1. Januar 2017 ausgestellt wurde, dürfen die praktische Führerprüfung der Kategorie A (beschränkt oder unbeschränkt) auch nach dem 31. Dezember 2016 mit einem Motorrad ablegen, das die entsprechenden Anforderungen nach Ziffer 1 erfüllt.
- Diese Weisung tritt am 16. Mai 2016 in Kraft.
Die Weisung des ASTRA betreffend Prüfungsfahrzeuge der Motorrad-Kategorie A vom 15. März 2016 erlaubt eine Unterschreitung um bis zu zehn Kubikzentimeter des jeweils vorgeschriebene Hubraums. Diese Weisung gilt weiterhin und kommt ab dem 1 . Januar 201 7 zur Anwendung.
- Bis zum 31. Dezember 2016 sind zur praktischen Führerprüfung in Abweichung des Anhangs 12 Ziffer V VZV auch folgende Motorräder zuzulassen:
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Was ist das nun? Kuscheljustiz, wischiwaschi Politik, Gesetzte gelten nicht für alle, Klientelpolitik, Bananenrepublik?
Es ist die Standardprozedur:
Bürokraten und "Volksvertreter" müssen so aussehen als würden sie etwas arbeiten, erlassen eine Verordnung ohne die Konsequenzen zu bedenken, Vernehmlassungen sind bekanntlich ein System der Demokratur, sobald die Verordnung in Kraft ist zeigt sich, dass Nachdenken im Vorfeld vielleicht doch clever wäre, man muss mit einer "Übergangslösung" gegensteuern um nun auch noch so auszusehen, als würde man bei seinem Job das Hirn einschalten.Und diese führt wie immer zu Intransparenz, Verwirrung und eigenartigen Vorschriften.
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Eben Vernehmlassung. Hab die damals verlinkt und kommentiert: A2 Prüfung in der Schweiz - Wann?
Wer Töff-Forum lass war informiert und wusste was kommt. Wer damals damit ein Problem hatte konnte sich melden und allenfalls gegensteuer geben. Bürokraten und Bundesrat (die ja nicht vom Volk direkt gewählt werden) haben ihre Schuldigkeit getan, denen die Schuld zuschieben ist falsch. Mir war die Änderungen Wurst, habe sie aber hier im Forum kommentiert. Wenn die Importeure nun 10 Monate später auf dem Dampfer kommen weiss man wo der Fisch stinkt. In Bern, und zwar an der Marktgasse 38 http://www.motosuisse.ch/de/index.html
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Wenn die Importeure nun 10 Monate später auf dem Dampfer kommen weiss man wo der Fisch stinkt. In Bern, und zwar an der Marktgasse 38 http://www.motosuisse.ch/de/index.html
Du weisst ja: die Linken sind immer an allem schuld.
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Hi power13,
hast du dich schon entschieden?
Wenn du das Budget hast für die Yamaha MT 07, dann nimm die und mach Kategorie A unbeschränkt.
Wenn du nicht das Budget für eine neue hast, schau nach einer gebrauchten.Gruss
Oliver -
Hi Oliver,
Bis jetzt hab ich mich noch nicht entschieden.
Habe jetzt den Lernfahrausweis für A- erhalten und bin eine Honda CBR 250 und eine Suzuki GS 500 probegefahren. Ich denke, die 48PS sollten reichen um mit dem Motorradfahren zu beginnen .
Ich werde noch ne Honda CB 500 FA und eine Yamaha MT 03 probefahren.
Gruss
power13 -
Hi Oliver,
Bis jetzt hab ich mich noch nicht entschieden.
Habe jetzt den Lernfahrausweis für A- erhalten und bin eine Honda CBR 250 und eine Suzuki GS 500 probegefahren. Ich denke, die 48PS sollten reichen um mit dem Motorradfahren zu beginnen .
Ich werde noch ne Honda CB 500 FA und eine Yamaha MT 03 probefahren.
Gruss
power13Finde ich eine weise Entscheidung. Erstmal auf einem kleinen Motorrad fahren lernen. In der leistung steigern kann man sich immer.
Kleine Maschinen mit wenig PS und wenig leistung sind optimal dafür... man kauft sich ja schliesslich auch kein Lamborgini Aventador und fährt dann mit einem L rum.Fürs motorradfahren braucht man den Gewisse Reflex^^ und diesen zu finden das braucht etwas zeit ich würde mal behaubten bei jemand durchschnitliches cs 1-2 jahre^^ bei Naturtalenten ist er vll schon nach 2 wochen gefunden aber solche leute sind ja auch nicht die regel... darum kann ichs nur noch mal sagen ich finde deine entscheidung weise mal klein zu beginnen.