Lenkerendblinker für hinten und vorne

  • http://shop.buell-parts.com/Handle-bar-Ind…-amber-Lens-ECE

    Sagen er sei, ECE konform. Kannst du ja wenn du ihn in der Hand hast selber nach prüfen.

    • Auf beiden Glässern ein E im Kreis mit Nummer des Zulassungsstaates.
    • Dazu muss vor dem E im Kreis, auf dem Glas, das nach vorne zeigt eine 1 , 1a , oder 1b und auf dem Glas, das nach hinten zeigt eine 2a oder 2b sein.
    • Hat das Ding noch ein R oder L muss es entsprechend Links oder Rechts montiert werden.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Danke euch für die Links.

    Also ich habe mich mal grob durchgeackert. Was die Lenkerendblinker betrifft: Ich verstehe das so: Dies gilt dann nur für die neuen Motorräder! Siehe letzter Satz!


    Erläuterungen:
    Die Bestimmung, wonach Motorräder nur einen (gleichzeitig nach vorne und hinten leuchtenden) Richtungsblinker pro Fahrzeugseite benötigen, wurde in den weiterentwickelten internationalen fahrzeugtechnischen Reglementen aufgeho-ben. Künftig sollen Motorräder auch in der Schweiz pro Seite über 2 Richtungsblinker (einen vorne und einen hinten) verfügen müssen. Die Vorschrift soll ab dem Inkraftsetzungsdatum der Verordnungsänderung für die erste Inverkehrsetzung gelten.
  • Danke euch für die Links.

    Also ich habe mich mal grob durchgeackert. Was die Lenkerendblinker betrifft: Ich verstehe das so: Dies gilt dann nur für die neuen Motorräder! Siehe letzter Satz!


    Erläuterungen:Die Bestimmung, wonach Motorräder nur einen (gleichzeitig nach vorne und hinten leuchtenden) Richtungsblinker pro Fahrzeugseite benötigen, wurde in den weiterentwickelten internationalen fahrzeugtechnischen Reglementen aufgeho-ben. Künftig sollen Motorräder auch in der Schweiz pro Seite über 2 Richtungsblinker (einen vorne und einen hinten) verfügen müssen. Die Vorschrift soll ab dem Inkraftsetzungsdatum der Verordnungsänderung für die erste Inverkehrsetzung gelten.

    Anders als in der Vernehmlassung vorgessen, gibt es nun doch keine Übergansregelung für Lenkerendblinker. Ich habe mal im ASTRA nachgefragt ob dies ein versehen ist. Warte auf Antwort, werde die dann im anderen Faden: Wichtig: Vernehmlassung Änderung VTS (noch bis 1.3.2016) posten

    Edit: Antwort vom ASTRA. Das obige rote ist richtig. Regelung ist in Art. 4 der Verordnung.
    Bedeutet also Töff mit Erstzulassung vor dem 15. Januar 2017 dürfen weiterhin mit ECE-Zugelassenen Lenkerendblinker ausgerüstet werden

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer (19. Dezember 2016 13:28)

  • Ja.
    Wichtig: Vernehmlassung Änderung VTS (noch bis 1.3.2016)
    Alles i.o. Hab da was falsch verstanden. Wenn Erstzulassung vor dem 15. Januar 2017 dann sind ECE Zugelassene Lenkerendblinker weiterhin erlaubt. Jedenfalls solange du ab dem 15. Januar 2017 nicht eine substantielle Änderung am Fahrzeug vornimmst (Leistungserhöhung, Umbau von tragenden Teilen etc.). Hier ein Link zum Art. 4 der VTS https://www.admin.ch/opc/de/classif…5/index.html#a4

    Habe den vorherigen Beitrag entsprechend angepasst.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!