Guggst du hier: http://www.nzz.ch/schweiz/auf-de…bahn-1.18713515
Edit: und hier noch der BGE: http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/i…016-6B_374-2015
Guggst du hier: http://www.nzz.ch/schweiz/auf-de…bahn-1.18713515
Edit: und hier noch der BGE: http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/i…016-6B_374-2015
Ein weiser Entscheid :thumbup:
bis das alle Oberlehrerautofahrer begriffen haben ...
Gilt dies nur auf 3 Spurigen AB oder auch auf denn 2 Spurigen? Weil im Bsp war die Rede von einer 3 Spurigen Autobahn.
@zdriver Es gilt auch auf 2-spurigen Autobahnen, denn es bezieht sich auf Normalspur (Rechte Fahrbahn) und Überholspur.
Eine 3 Spurige AB hat eine Normalspur und eine erste Überholspur (Mittlere Fahrbahn) sowie eine zweite Überholspur (linke Fahrbahn).
Machte ich bis anhin so oder so.... damit es für eine grobe Verletzung reichte, musste zu 'meiner Zeit' das Aus- und Wiedereinschwenken während dem Überholmanöver enthalten sein. Sonst war es 'nur' ein unerlaubtes Rechtsüberholen resp. Vorbeifahren.
Auf jeden Fall eine gute Entscheidung :thumbup:
Machte ich bis anhin so oder so.... damit es für eine grobe Verletzung reichte, musste zu 'meiner Zeit' das Aus- und Wiedereinschwenken während dem Überholmanöver enthalten sein. Sonst war es 'nur' ein unerlaubtes Rechtsüberholen resp. Vorbeifahren.
Auf jeden Fall eine gute Entscheidung :thumbup:
In den letzten Jahren reichte es doch schon rechts vorbeizufahren (ohne Wiedereinschwenken) und schon war der Check für min. 3 Monate weg, oder?
Gute Entscheidung, jetzt muss nur noch das Lanesplitten legalisiert werden, bis dahin lebt mein Führerschein gefährlich
Ja das mit dem "Lanesplitting" ist so ne sache, dass wird immer wieder heiss diskutiert. Wird dies in der Schweiz so streng geahndet?
(Du machst mir gelich etwas Angst, habe heute morgen zu spät gesehen das vor mir die zivile Rennleitung im Stau stand und habe sie dann rechts überholt. Hoffentlich ist mein Führerschein nicht in Gefahr )
Ja das mit dem "Lanesplitting" ist so ne sache, dass wird immer wieder heiss diskutiert. Wird dies in der Schweiz so streng geahndet?
(Du machst mir gelich etwas Angst, habe heute morgen zu spät gesehen das vor mir die zivile Rennleitung im Stau stand und habe sie dann rechts überholt. Hoffentlich ist mein Führerschein nicht in Gefahr )
Naja ob es so hart geahndet wird weiss ich nicht. Grundsätzlich nennt man es soweit ich weiss "nicht einhalten der Position einer Kolonne" und das kostet soweit einfach 60CHF Busse, ob sie dir noch andere Sachen dafür anhängen können, weiss ich nicht, vielleicht hat jemand anderes hier noch Informationen dazu?
Ich persönlich fahre wenn es das Wetter erlaubt täglich ca 25km AB von Rheinfelden bis auf Basel, diese ist immer verstopft am Morgen und ohne Lanesplitten geht da nix. Bin auch schon an der Rennleitung vorbei gefahren, bisher haben die aber noch nix gesagt. Muss auch echt sagen, dass es mittlerweile von den Autofahrern gut tolleriert wird, gibt viele, die mir Platz machen. Aber wurde noch nie rausgenommen dafür, daher kann ich nicht sagen ob da mehr als die 60CHF anfallen, hat da jemand Auskunft?
Wenn ich mich richtig erinnere was mein Fahrler mal gesagt hat können sie dir dort Rechts überhollen anhängen, dann währst du 1-3 Monate zu Fuss unterwegs.
Aber soviel wie ich das sehe wird es in den Grösseren Kantonen ZH,AG etc recht gut geduldet wenn die Motorradfahrer im Schrittempo kommen und somit noch immer alles unter Kontrolle haben. Habe auch schon gesehen wie die Polizei Ziviel und im Streifenwagen platz machten für Motorräder.
Hier im Kanton Glarus wird dies absolut NICHT tolleriert.
Das mit den 60 CHF ist korrekt. Hatte ich auch schon in der Post, da habe ich jedoch eine Kolonne an einer roten Ampel überholt (links).
Ich persönlich fahre wenn es das Wetter erlaubt täglich ca 25km AB von Rheinfelden bis auf Basel, diese ist immer verstopft am Morgen und ohne Lanesplitten geht da nix.
Dein Problem kenne ich, muss täglich von Wädenswil nach Zürich, sind ca. 25k, da ist auch immer viel los.
PS: Bin an Wochenenden oft in Basel (Oberwil BL), vielleicht kann man ja mal ne Runde drehen?!
SVG, Art. 47, Absatz 2
"Wenn der Verkehr angehalten wird , haben die Motorradfahrer ihren PLatz in der Fahrzeugkolone beizubehalten."
Das mit den 60 CHF ist korrekt. Hatte ich auch schon in der Post, da habe ich jedoch eine Kolonne an einer roten Ampel überholt (links).
Dein Problem kenne ich, muss täglich von Wädenswil nach Zürich, sind ca. 25k, da ist auch immer viel los.PS: Bin an Wochenenden oft in Basel (Oberwil BL), vielleicht kann man ja mal ne Runde drehen?!
SVG, Art. 47, Absatz 2
"Wenn der Verkehr angehalten wird , haben die Motorradfahrer ihren PLatz in der Fahrzeugkolone beizubehalten."
Naja als Kolonnenverkehr wird so wie ich das versehe auch des extrem langsame und stockende verkehr auf mehreren Fahrbahnen nebeneinander bezeichnet. Das mit dem rechtsüberholen wäre natürlich noch so ne sache. Das mit der Runde drehen können wir gerne mal machen
Nicht einbehalten seines Platzes in der Kolonne zum Zwecke des rechtsüberholens kostet sicher mehr als 60 stutz.....inklusive mindestens 1 Monat Entzug....wenn sie diesen Fall anwenden.
Eigene erfahrung.....verurteilt wegen nicht beibehalten des Platzes und rechts überholen..... 1000 stutz und einen Monat laufen. Plus noch eine unbekannte Summe vom stva.
Es kommt wohl immer darauf an welchen Artikel sie anwenden.