Wichtig: Vernehmlassung Änderung VTS (noch bis 1.3.2016)

  • Lieber Bürger,

    Nicht damit wieder später rumgeschrien wird, geflennt, und geklönt: "Das habe ich aber nicht gewusst, warum hat man das mir nicht gesagt, da hätte ich was unternommen."

    Zurzeit und noch bis 1. März läuft eine Vernehmlassung (d.H. geplante Änderungen eines Gesetz oder Verordnung wird pr'sentiert, und man kann dazu Stellung nehmen) mit dem Titel "Aktualisierung der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge: Mehr Sicherheit und Umweltschutz für Strassenfahrzeuge".

    Dies betrifft vorallem die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge kurz VTS https://www.admin.ch/opc/de/classif…0165/index.html welche Anzahl Spiegel, Lichter, Reflektoren, Leistung etc. von Strassenfahrzeugen, also auch Töffs, definiert. Da es sich bei der VTS um eine Verordnung handelt, wird es später kein Referendum geben.

    Darum Wichtig: Wer was an den Änderungen auszusetzen hat, dann hat man bis 1.März 2016 Zeit um sich dagegen zu wehren. Danach ist der Zug abgefahren. Leidet es aslo an möglichen Intressierten und betroffenen weiter.

    Die geplante Änderung findet man auf der Vernehmlassungs-Website der Bundeskanzlei:
    https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK

    Wichtigste Änderungen für den Töff: Neu zwei Spiegel, mit mindesten je 69 cm^2, ABS-Pflicht für Neuzulassungen ab 1.1.2017.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Jaa ich habe den link nochnichz angeschaut da mit handy online und die admin seiten damit nicht sauber dargestellt werden. Aber was heisst das mit den spiegel? Gilt das nur für neuzulassungenoder auf für bereits in betrieb stehenden Motorräder? Meine jetzigen sind drum glaub ich kleiner.

  • Gemäss Vernehmlassung gilt die Zahl und Grösse der Spiegel es für alle. Eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen.
    Hier die Links zu den einezelnen PDFs:

    Entwurf der zur Diskussion steht: https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/doc…wurf-VTS_de.pdf
    Begleitschreiben 1:https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/doc…-Kantone_de.pdf
    Begleitschreiben 2: https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/doc…rief-Org_de.pdf
    Adressaten Liste : https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/doc…destinatari.pdf
    Fragebogen: https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/doc…agebogen_de.doc

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer (8. Februar 2016 17:51)

  • Hmmmmm... zum Glück liegen die Orig-Spiegel meiner Oldtimer-Status-FJ noch irgendwo im Keller rum.... :grinning_squinting_face:

    Der Kern eines guten Motorrades liegt in der Technik, NICHT in der Optik  :grinning_squinting_face:

    Schleichfahrt ist ein Betriebszustand von getauchten militärischen U-Booten


    [font='Times New Roman, Times, Georgia, serif']
    https://www.youtube.com/user/katpava/videos

  • okay... dann werden halt wieder die Eselsohren montiert ... Mein Protest im Sinn von Ästhetik würde wohl wenig nützen ...

    Ich habe keine Macken...
    das sind Special Effects.

  • Nein, die neuen Vorschriften gelten für Fahrzeuge, die ab Inkrafttreten der Verordnung in der Schweiz neu zugelassen werden. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ist keine Nachrüstung von ABS oder Kombibremse notwendig, hier gilt der Bestandesschutz.


  • Wichtigste Änderungen für den Töff: Neu zwei Spiegel, mit mindesten je 69 cm^2, ABS-Pflicht für Neuzulassungen ab 1.1.2017.

    Warum gilt z.B das ABS nur für Neuzulassungen und die Spiegel für alle Motorräder?

    Anderes Beispiel:

    "Automatische Einschaltung des Abblendlichts bei allen Motorrädern (Art. 14 VTS) sowie Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen (Art. 15 VTS), falls kein Tagfahrlicht vorhanden ist

    Änderungsvorschlag:

    Art. 140
    Obligatorische Beleuchtungsvorrichtungen

    Abs. 3
    Ist kein Tagfahrlicht vorhanden, so muss das Abblend-
    licht automatisch eingeschaltet sein, wenn der Motor
    läuft."


    Das betrifft doch die meisten ältere Motorräder? Muss jetzt jeder ein Tagfahrlicht oder so ein automatisches Abblendlicht nachrüsten oder gilt das auch nur für Neuzulassungen?

  • Zurzeit gilt doch die Lichtpflicht nur für Fahrzeuge ab einem bestimmten Baujahr. Irgendwo um 76 oder 78 wenns mich nicht täuscht. Was vorher gebaut wurde, wurde Bauartbedingt von der Regelung ausgenommmen.

    Motorradfahrer müssen einen besonders grossen Dachschaden haben sich bei schönstem Wetter in hautenge Lederklamotten zu zwängen. :lol:

  • Art. 222 Abs. 2 der VTS (https://www.admin.ch/opc/de/classif…0165/index.html) besagt, dass die schon in Verkehr stehenden Fahrzeuge den Anforderungen des bisherigen Rechts genügen müssen. Heisst, dass die strengeren Anforderungen nur für Fahrzeuge, die neu erstmals zugelassen werden, gelten. Ausnahmen können nur durch eine spezielle Übergangsbestimmung gemacht werden. Wenn also keine Übergangsbestimmung zu ABS, Spiegel etc. aufgeführt ist, dann müssen die bisher in Verkehr gesetzten Töffs nicht nachgerüstet werden. Grin_Smiley

    Gruss Lukas

  • Ich würde sagen umgekehrt: Art. 222 ist die original Übergangsbestimmung welche sich nur auf Fahrzeuge vor und nach 1. Juli 1995 bezieht. Mit bisherigem Recht ist die Verordnung vom 27. August 1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV) gemeint und nicht die VTS selber.
    Darum folgen danach ja nochmals eine vielzahl von Übergangsbestimmungen bis Art. 222n.

    Auch als schon die Pflicht zu einem Spiegel eingeführt wurde, wurde dieser OHNE Übergangsregelung eingeführt. Auch der älteste Oldtimer MUSS Spiegel haben.

    Die Übergangsregelung für ABS findet man in der Zugehörigen Verordnung (EU) Nr. 168/2013 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…EX%3A32013R0168

    Jedoch, macht mich folgendes Stutzig:
    "wobei für die Zulassung auf den Zeitpunkt der Einfuhr oder der Herstellung in der Schweiz abgestellt wird. Dies bedeutet, dass nach dem 31.12.2016 in die Schweiz importierte Motorräder ohne verbessertes Bremssystem keine Strassenzulassung mehr erlangen können."
    Ich werde nicht Schlau draus, auch nicht zusammen mit der EU Verordnung, was dies für Oldtimer bedeudet.

    Blinker and den Lenkerenden, welche nach vorne und hinten Blinken werden für Neuzulassungen nicht mehr statthaft sein (Dort ist eine Übergangsregelung vorgesehen).

    Velos brauchen neu keine Glocke mehr.

    Für das Abblendlicht ist kein Übergangsregelung vorgesehen!


    Wegen dem Abblendlicht, dem gestrichenen "eigenen Antrieb" in Art. 18 (das hatte schon seine Berechtigung, den sonst wird ein Rollstuhl welcher an einen swisstrac angehäng wird nicht zu eine Anhänger sondern zu einem Elektrorollstuhl) und der offenen Frage betreffend Oldtimer werde ich an der Vernehmlassung teilnehmen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • RebelFazer: Ich sehe Deine Argumentation bezüglich der Übergangsbestimmung, da die Formulierung aber allgmein gehalten ist und nie angepasst wurde, gilt diese Bestimmung aus meiner Sicht generell und nicht nur für die erstmalige Einführung der Verordnung. Wenn anschliessend dann für jede Änerung noch zusätzliche Übergangsbestimmungen aufgenommen wurden, so dient das einer Präzisierung aus meiner Sicht.

    Wir können nun lange darüber streiten, Gewissheit bringt uns dann nur das Gericht (werde dann noch nachforschen, ob zu diesr Übergangsbestimmung ein Gerichtsurteil vorliegt).

    Zum Thema der Oldtimer, ich gehe davon aus, dass hier auch Ausnahmen bestehen, müsste dies aber suchen. Einfacher wird sein, wenn Du direkt beim Astra anfrägst.

    Gruss Lüku

    PS: Sinnvoll wäre wohl einmal eine komplette NEufassung, damit die VST besser lesbar wird.

  • Lüku, du musst Art. 222 Abs. 2 in Kontex und Zusammenhang von Abs. 1 und 3 sehen. Deshalb findest du in Art. 222f auch eine slvatorische Klausel was die damals eingeführten Änderungen entspricht. Ein Urteil wirst du kaum finden.
    Zuerst musst du eine Änderung finden, die nicht von einer Übergangsbestimmung erfasst wurde, dann braucht es noch jemand der damit bei der MFK abgeblitzt ist und sein vermeintliches Recht eingeklagt hat und nicht einfach in den sauren Apfel gebissen hat. Evtl. findet man was im Zusammenhang mit Lastwagen.

    Hier eine Liste von Sicherheitsrelevanten Änderungen die evtl beim Suchen helfen:
    http://www.bfu.ch/de/Documents/05_Die_bfu/07_Medien/bfu_2.231.01_SINUS-Report%202014%20–%20Anhang%20Gesetzgebung.pdf

    Zu Oldtimer. Ich weisse es, eine andere Pflichtausrüstung sind z.B. Reflektoren.
    http://www.porsche-356-club.ch/PorscheClubs/pc_356schweiz/pc_main.nsf/web/404E54715E8B4319C125789D004A5DE1/$File/Veteraneneintrag.pdf

    Eine Neufassung wäre nicht das Ideale. Damit verlierst du den ganzen "Change Log" in Form von Art. 222 ff.und wären wieder da wo wir mit dem Wechsel von BAV zu VTS waren. Such mal die BAV auf admin.ch.
    Dann muss das arme EJPD schon wieder Erläuterungen un Weissungen erlassen
    http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/1995-09-29_710_d.pdf

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!